2980/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
"nautischer Engpass" Wachau
Im Maßnahmenkatalog des Anfang 2006 veröffentlichten Nationalen Aktionsplana Donauschifffahrt (NAP) steht das Thema Infrastruktur an erster Stelle. Als Punkt 1b wird dabei unter der Überschrift „Beseitigen der nautischen Engpässe auf der österreichischen Donau" zum Thema „Untersuchen des nautischen Engpasses in der Wachau" folgendes ausgeführt:
AUSGANGSSITUATION
Die freie Fließstrecke in der Wachau (Strom-km 2037-2005)
stellt neben dem
Streckenabschnitt östlich von Wien den zweiten
infrastrukturellen Engpass auf der
österreichischen
Donau dar, und ist im Generalverkehrsplan Österreich
2002 (GVP-Ö)
auch als solcher
klassifiziert worden.
PROBLEMANALYSE
Laut der
flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 sind die
Fahrwasserverhältnisse in der Wachau deutlich
besser als im zweiten österreichischen
Engpass, der freien Fließstrecke
östlich von Wien. So ist derzeit
eine RNW
Fahrwassertiefe von 25 dm nahezu durchgehend sichergestellt, selbst eine RNW
Fahrwassertiefe von 27 dm ist in weiten
Abschnitten auf 80 m Breite vorhanden. Lediglich
im mittleren Abschnitt ist eine RNW-Fahrwassertiefe von 27 dm nicht über die gesamte
Breite der Schifffahrtsrinne gegeben. Die
wesentlichen Problemstellen konzentrieren sich
auf drei Furtbereiche (Schwallenbach, Spitz, Weißenkirchen) mit einer akkumulierten
Länge von
weniger als 3 km.
MASSNAHME
Auf Basis der
Vorstudie sollen entsprechende Stromsohlenaufnahmen und ein
detailliertes Wasserspiegellagenmodell zur Maßnahmenoptimierung für die Wachau
erstellt werden. Darauf aufbauend ist zu untersuchen, ob mit Rücksicht auf die
hydrographischen, hydrogeologischen, ökologischen
und landschaftlichen Auswirkungen
eine mit den
relevanten Rechtsvorschriften in Einklang stehende Verbesserung der
Fahrwasserverhältnisse zu
erreichen ist. Eine granulometrische Sohlstabilisierung wie im
Abschnitt östlich von Wien ist hierbei nicht
erforderlich. Des Weiteren sind die
ökologischen Maßnahmen bzw. Renaturierungsprojekte in der
Wachau in derselben
Intensität wie bisher fortzuführen und in allfällige wasserbauliche Maßnahmen zu
integrieren.
UMSETZUNGSSTAND
Das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat im
Jahr 2004 eine
generelle
flussbauliche Studie für die Wachau beauftragt, welche im
Januar 2005
finalisiert wurde. Gegenstand dieser Studie
war die Untersuchung der Sohlstabilität und
der RNW-Fahrwasserverhältnisse im frei fließenden Streckenabschnitt der Wachau
(Strom-km 2037-2005) unter Berücksichtigung
des Hochwasserschutzes.
VORGEHENSWEISE
Durchführen von Stromsohlenaufnahmen und
Erstellen eines detaillierten
Wasserspiegellagenmodells, welche die Grundlage für die zukünftig laufenden
Instandhaltungsarbeiten in der Wachau
darstellen sollen. Dabei sind sämtliche Aktivitäten,
wie bereits bisher üblich, mit den lokalen Akteuren
abzustimmen.
WIRKUNG
Durch
die vorzunehmenden Untersuchungen wird klargestellt, ob die beabsichtigte
Verbesserung
der Fahrwasserverhäitnisse auf 2,70 m FWT bei RNW mit allen
wesentlichen
Funktionen des Systems Donau in Einklang zu bringen ist. Diese
Vorgehensweise schafft nachvollziehbare
Informationen für alle beteiligten Akteure
entlang der freien
Fließstrecke Wachau.
Dringlichkeit sehr hoch
Zeithorizont 2007
Finanzierung bmvit
Koordination bmvit
Akteure bmvit, via donau, Land NÖ, Gemeinden, Arbeitskreis Wachau
Diese Formulierungen lassen einige wichtige Punkte bzw. Zukunftsperspektiven im Unklaren. Der dargestellte Zeithorizont „2007" sollte jedoch mittlerweile eine abschließende Klärung ermöglichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche Ausbaustandards (zB Fahrwassertiefe, Abladetiefe, jeweils für welche Breite) sind derzeit für den Wachau-Abschnitt der Donau in Geltung?
2. Welche Ausbaustandards sind für den Wachau-Abschnitt bzw. bestimmte Teile davon konkret für welchen künftigen Zeitpunkt (gegebenenfalls Zeitraum) a) mit welchem rechtlichen Verbindlichkeitsgrad innerstaatlich und/oder international vereinbart, b) auf sonstiger Ebene vorgesehen?
3. Wo genau im Wachau-Abschnitt ist gemäß der flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 die „nahezu durchgehende" RNW-Fahrwassertiefe von 25 dm nicht sichergestellt?
4. Wo genau ist gemäß der flussbaulichen Vorstudie des bmvit vom Januar 2005 die „in weiten Abschnitten vorhandene" RNW-Fahrwassertiefe von 27 dm nicht auf mindestens 80 m Breite sichergestellt?
5. Über welche Breite sind RNW-Fahrwassertiefen von a) 25 dm, b) 27 dm in den drei Furtbereichen Schwallenbach, Spitz und Weißenkirchen gegeben?
6. Welche Maßnahmenoptimierungen wurden auf Basis der flussbaulichen Vorstudie des bmvit a) identifiziert, b) bereits in Angriff genommen oder umgesetzt?
7. Welche konkrete, rechtlich verbindliche oder politische Festlegung liegt der im Rahmen der NAP-Einzelmaßnahme I/1b erwähnten „beabsichtigten Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf 2,70 m FWT bei RNW" für den Wachau-Abschnitt zugrunde?
8. Auf welche Breite bezieht sich diese „beabsichtigte Verbesserung" konkret?
9. Wer hat die laut NAP „vorzunehmenden Untersuchungen" durchgeführt, mit denen klargestellt werden soll, „ob die beabsichtigte Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf 2,70 m FWT bei RNW mit allen wesentlichen Funktionen des Systems Donau in Einklang zu bringen ist"?
10. Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen - angesichts des im NAP festgehaltenen „Zeithorizonts 2007" - konkret erbracht?
11. Wird insbesondere diese „beabsichtigten Verbesserung der Fahrwasserverhältnisse auf 2,70 m FWT bei RNW" im Wachau-Abschnitt umgesetzt, wenn ja, wann und wie?
12. Sind in diesem Zusammenhang über die bereits bisher laufenden Maßnahmen (Ausbaggerung des an Furten und Haufenrändern angelagerten Materials, ökologisch orientierte Wiedereinbringung im ufernahen Bereich im Rahmen des LIFE-Projekts) hinaus weitere flussbauliche Maßnahmen im Wachau-Abschnitt der Donau vorgesehen?
13. Wenn ja -welche Maßnahmen im einzelnen, und in welchem Zeitraum?
14. Mit welchen Kosten für diese zusätzlichen Maßnahmen wird gerechnet?