306/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Verkauf von Vogelspinnen und exotischen Tieren auf Baumärkten

 

HORNBACH, eine der größten Baumarkt-Filialketten, verkauft derzeit unter dem Motto „Schaffen Sie sich zu Hause ein kleines Ökosystem“ nicht nur Aquarien samt  Zubehör, sondern auch Fische, Krebse, Garnelen, Echse (Malachit Stachelleguan), Geckos (Dickschwanzgecko) und Vogelspinnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Entspricht der Verkauf von Tieren auf Baumärkten den Bestimmungen der Tierhaltungs-Gewerbeverordung und der Gewerbeordung?

 

2.      Verfügt HORNBACH über eine Bewilligung der Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit?

 

3.      Inwiefern entspricht/widerspricht  die Haltung von Vogelspinnen und anderen exotischen Tieren den Grundsätzen einer artgerechten Tierhaltung nach den §§ 4, 5 und 6 der Tierhaltungs-Gewerbeverordnung (Mindestanforderungen an die Ausstattung, Mindestanforderungen an eine kurzfristige Haltung, Mindestanforderungen an die Betreuung von Tieren)?

 

4.      Inwiefern kommt HORNBACH den Bestimmungen des  § 8 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung nach, wonach Gewerbetreibende verpflichtet sind, leicht verständliche Merkblätter mit ausreichenden Informationen über Haltung und Pflege aller zum Verkauf angebotenen Tierarten sowie über allfällige Artenschutzbestimmungen und behördliche Bewilligungs- und Anzeigepflichten bereitzuhalten und den KundInnen beim Kauf eines Tieres auszuhändigen?

 

5.      Verfügen die Betreuungspersonen von HORBACH über die nach § 9 Tierhaltungs-Gewerbeverordnung erforderliche Eignung sowie über die erforderlichen Kenntnisse und beruflichen Fähigkeiten, die Tiere zu betreuen?