308/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation

 

Am 22.6.2006 wurde im Nationalrat der 4-Parteienantrag betreffend „Ausbau der ambulanten Neuro-Rehabilitation“ (825/A(E)) einstimmig angenommen.

Ausgangspunkt für den 4-Parteienantrag war der gleichlautende Antrag 706/A(E) der Grünen.

Das ÖBIG stellte bereits 2004 in einer Studie zum Thema „Neuro-Rehabilitation in Österreich“, welche im Auftrag des Strukturfonds verfasst wurde, einen Fehlbestand in Österreich von 700 Betten in der stationären Rehabilitation und 1.600 Plätzen in der ambulanten Rehabilitation fest. Im Auftrag des Hauptverbandes hat das ÖBIG den „Rehabilitationsplan 2004“ erstellt.

Die Defizite im Bereich der Rehabilitation sind vor allem auf die fehlende Koordination der verschiedenen Kostenträger zurückzuführen. Der Hebel zu deren Behebung liegt vor allem in der Entschärfung der inhomogenen und komplexen Finanzierungsstruktur.

Der Text des 4-Parteienantrages lautete deshalb:

„Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird ersucht, Initiativen für den Ausbau der ambulanten Neurorehabilitation zu setzen. Voraussetzung dafür ist eine raschest mögliche Initiative zur Klärung der Finanzierung durch alle für die diversen Gesundheitsbudgets Verantwortlichen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Welche Initiativen im Bereich des Ausbaus der ambulanten Neuro-Rehabilitation  wurden seit 22.6.2006 durch das Gesundheitsressort gesetzt?

 

2)     Welche Initiativen zur Klärung der Finanzierung der ambulanten Neuro-Rehabilitation wurden seit 22. 6. 2006 durch das Gesundheitsressort gesetzt?

 

3)     Wird es länderübergreifende Finanzierungsbudgets in diesem Bereich geben?

 

 

4)     Wie hoch ist der Umsetzungsgrad der oben genannten ÖBIG-Studie  im Bereich des bedarfsgerechten und flächendeckenden  Ausbaus der ambulanten Neuro-Rehabilitation?

 

5)     Ist im Bereich der ambulanten Neuro-Rehabilitation der österreichweite Ausbau von interdisziplinären Teams, die auch den psychosozialen Bereich umfassen, geplant?

 

6)     Welche Schritte werden Sie unternehmen, um österreichweit im Bereich Schlaganfall/ Schädel-Hirn-Trauma eine integrierte Versorgung von der Notfallversorgung bis zur Rehabilitation sicherzustellen?

 

7)     Wurden die Ergebnisse der oben genannten ÖBIG-Studie bereits in den Strukturplan Gesundheit eingearbeitet?

 

8)     Wurden für den Bereich Neuro-Rehabilitation neue Finanzierungsquellen, wie z.B. durch den Reformpool von Bund und Ländern, erschlossen?

Wenn ja, welche?

 

9)     Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit eine gesetzliche Grundlage für ambulante Rehabilitation im ASVG geschaffen wird?

 

10)     Wurden bereits verbindliche Richtlinien für den Ablauf und die Qualität von ambulanter Neuro-Rehabilitation, wie es sie auch für die stationäre Behandlung gibt, erarbeitet und in Kraft gesetzt?

 

11)     Seit 1992 ist Rehabilitation eine Pflichtleistung im ASVG. Trotzdem ist sie bei PensionistInnen lediglich eine Ermessensleistung. Welche Schritte werden Sie unternehmen,  um die Diskriminierung älterer PatientInnen in diesem Bereich zu beenden?