3109/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.01.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Sonnenschutzmittel - Neue EU-Kennzeichnung: Schutz vor UV- Sonnenbestrahlung"
Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Jahreszeit. Sonne fördert das Wohlbefinden, sie kann aber auch unangenehm oder sogar gefährlich wenden: Intensive Sonnenbestrahlung kann schmerzhafte und schädliche Sonnenbrände hervorrufen. Langfristig kann die UV-Strahlung der Sonne sogar Hautkrebs verursachen. Sonnenschutzmittel können bei richtigem Gebrauch zum Schutz gegen Hautkrebs beitragen, sie allein reichen jedoch nicht aus. Der Lichtschutzfaktor bei Sonnenschutzmittel gibt Auskunft über den Schutz vor den mittelwelligen UVB-Strahlen, die Sonnenbrand und Hautkrebs fördern (UV-Filtersubstanzen).
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfahl deshalb, immer auf ausreichenden Sonnenschutz zu achten. Kosmetische Sonnenschutzmittel bieten zumindest teilweise Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung. Für den Lichtschutz werden kosmetischen Sonnenschutzmitteln UV-Filtersubstanzen zugesetzt, die auf europäischer Ebene zugelassen werden. Dazu müssen die Hersteller die gesundheitliche Unbedenklichkeit in wissenschaftlichen Studien nachweisen, da die UV-Filtersubstanzen mit dem Auftragen des Sonnenschutzmittels auf die Haut in geringen Mengen auch in den Körper übergehen. Diskussionen um Wirkungen und Nebenwirkungen von UV-Filtern haben viele Konsumentinnen verunsichert. Das BfR hat die Sicherheit und Wirksamkeit marktüblicher UV-Filtersubstanzen deshalb 2007 bewertet. „Die meisten auf dem Markt befindlichen Substanzen sind nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Ob dies auch für den Stoff 4- Methylbenzyliden Camphor (4-MBC) gilt, wird das Ergebnis der Neubewertung zeigen, die derzeit auf europäischer Ebene vorgenommen wird (newsletter@bfr.bund.de).
Durch die EU-Kommission wurde 2007 ein neues klares Kennzeichnungssystem für Sonnenschutzmittel eingeführt, 2008 müssten die neuen Etiketten bereits auf allen Produkten aufscheinen.
Diese neue Kennzeichnung - darunter ein neues „UV-A-Logo oder -Siegel" auf den Produkten und ein Verbot irreführender Angaben wie „Sunblocker" oder „völliger Schutz" - ist die Reaktion auf eine Empfehlung der EU-Kommission vom September 2006 über Sonnenschutzmittel.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Menschen erkranken in Österreich jährlich an Hautkrebs? Wie viele Menschen sterben jährlich an Hautkrebs?
2. Wie viele dieser Erkrankungen sind auf Hautschäden durch UV-Sonnenbestrahlung zurückzuführen?
3. Wie viele Menschen erkranken in Europa jährlich an Hautkrebs? Wie viele Menschen sterben jährlich an Hautkrebs?
4. Wie viele dieser Erkrankungen sind auf Hautschäden durch UV-Sonnenbestrahlung zurückzuführen?
5. Welche Untersuchungen über Sonnenschutzmittel (und über Lichtschutzfaktor), der in Österreich vertriebenen (bzw. in Verkehr gesetzten) Sonnenschutzmittel liegen vor?
6. Wie wurden in den letzten Jahren durch das Gesundheitsministerium bzw. durch AGES- Gutachter, die in Österreich in Verkehr gebrachten „Sonnenschutzmittel" und deren Lichtschutzfaktoren bewertet? Welche Gutachten liegen zu den einzelnen Sonnenschutzmitteln vor?
7. Von welchen Sonnenschutzmitteln (die in Österreich in Verkehr gebracht werden) muss angesichts eines mangelhaften Lichtschutzfaktors aus gesundheitlichen Gründen abgeraten werden?
8. Wie beurteilen Sie die - gesundheitspolitisch verspätete - Initiative der EU-Kommission die Angabe des Lichtschutzfaktors auf Sonnenschutzmitteln neu zu regeln? Halten Sie diese Initiative allein für ausreichend? Wenn nein, welche sonstigen Maßnahmen schlagen Sie vor?
9. Welche Informationsmaßnahmen wurden durch das BM für Gesundheit, Familie und Jugend bereits im Jahr 2007 vorgenommen? Welche konkreten Informationsmaßnahmen sind in Abstimmung mit der EU-Kommission für 2008 geplant?
10. Wie werden Sie eine europarechtskonforme Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln in Österreich im Jahr 2008 sicherstellen? Welche Sanktionen werden Sie gegenüber Handel, Hersteller und Importeure bei Nichteinhaltung dieser neuen Kennzeichnung ergreifen?
11. Welche Informationen über unerwünschte Wirkungen bzw. Unverträglichkeiten (z.B. Allergien) von Sonnenschutzmitteln (Cosmetovigillance) sind Ihnen 2006 und 2007 bekannt geworden? Welche Maßnahmen hat das Ressort ergriffen?
12. Wie beurteilen Sie das gesundheitliche Risiko bei Sonnenschutzmitteln, bei deren Herstellung Nanomaterialen (Nanopartikel) verwendet worden? Dürfen Nanopartikel bei Sonnenschutzmittel im Rahmen der „Guten Herstellungspraxis" verwendet werden?
13. Sollen bzw. sind Nanomaterialen ausdrücklich zu deklarieren (Kennzeichnung)?
14. Ist aus Sicht des Ressorts deshalb eine Änderung der Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel erforderlich? Wenn nein, warum nicht?