312/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend das Vorgehen der Exekutive in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz insbesondere von "neonazistischen Gruppen".

 

 

Wie in der ORF Sendung "Thema" vom 22. Jänner berichtet kam es bei einem Treffen deutscher Neonazis am 09. 12. 2006 in Mitterding/Oberösterreich zu massiven Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Das Vorgehen der Behörde in diesem Zusammenhang wirft eine Reihe von Fragen auf, die zu beantworten auch das Ziel eines Sicherheitsgipfel der involvierten Stellen ist.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Gibt es einen Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen Behörden betreffend aktuelle Entwicklungen in der rechtsextremen Szene?

 

2. Gab es im Fall des Treffens deutscher Neonazis in Mitterding/Oberösterreich am 09. 12. 2006, wie von "Thema" berichtet, einen Informationsaustausch der österreichischen Behörden mit den deutschen Behörden?

 

2.1. Wenn ja: Welche Informationen sind den österreichischen Behörden im Zuge des Austauschs mit den deutschen Behörden über Art und Inhalt bzw. zu erwartende Beteiligung an der Veranstaltung vom 9. Dezember 2006 zugegangen?

 

3. Warum wurde trotz Information der deutschen Behörden an die österreichischen Behörden die Veranstaltung nicht untersagt?

 

4. War den österreichischen Behörden bekannt, dass es im Zuge dieser Veranstaltung zu Auftritten von Bands mit den Namen "Deutschland steh auf!", "Braune Brüder" und "Endlöser" kommen würde?

 

5. Warum haben die Behörden aus den genannten Bandnamen nicht schließen können, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, in der Verstöße gegen das VerbotsG zu erwarten sind?

 

6. Wurde die oben genannte Veranstaltung - so wie in "Thema" von dem Bezirkshauptmann von Ried im Innkreis (Franz Pumberger) behauptet - durchgehend von den Behörden beobachtet?

 

7. Warum wurde die Veranstaltung trotz der massiven Verstöße gegen das VerbotsG nicht aufgelöst?

 

8. Haben die österreichischen Behörden abgesehen von den eindeutigen Bandnamen auch andere Hinweise darauf gehabt, dass auf oben genannter Veranstaltung Verstöße gegen das VerbotsG möglich oder wahrscheinlich sind?

 

9. Haben die anwesenden ExekutivbeamtInnen aufgrund der Kleidung der VeranstaltungsteilnehmerInnen ("Auschwitz", "18", ...) Hinweise darauf gehabt, dass auf oben genannter Veranstaltung Verstöße gegen das VerbotsG zumindest wahrscheinlich sind?

9.1. Wenn ja: Warum schritt die Behörde nicht ein?

9.2. Wenn nein: Warum nicht?

 

10. Haben die anwesenden ExekutivbeamtInnen Verstöße gegen das VerbotsG registriert?

 

11. Wenn ja. Wurde gegen die Personen, die gegen das VerbotsG verstoßen haben Anzeige erstattet, gegen wie viele wurde Anzeige erstattet?

 

12. Wurde der Legalitätsgrundsatz des österreichischen Strafrechts von den ExekutivbeamtInnen eingehalten und gegen alle Personen, die gegen das VerbotsG verstoßen haben Anzeige erstattet?

 

12.1. Wenn nein. Warum wurden Verstöße gegen das VerbotsG nicht zur Anzeige gebracht?

 

13. Warum wurden die ExekutivbeamtInnen vor Ende der Veranstaltung abgezogen?

 

14. Entspricht es den Gepflogenheiten der österreichischen Behörden, Veranstaltungen bei denen es zu Verstößen gegen das VerbotsG kommt, in dieser Form stattfinden zu lassen?

 

15. Welche Konsequenzen hat das auf den Aufnahmen ersichtliche amikale Verhältnis (gemeinsames Foto, Schulterklopfen) zwischen den Neonazis und einzelnen BeamtInnen für die BeamtInnen?

 

16. Wie haben ExekutivbeamtInnen bezüglich einer solchen Veranstaltung allgemein vorzugehen?

 

17. Welche Informationen liegen dem Innenministerium über den Umfang der rechtsextremen Szene in Oberösterreich/Österreich vor?

 

18. Welche Aktivitäten des „Bund freier Jugend (BFJ)“ sind dem Innenministerium bekannt?

 

19. Welche Schritte bzw. Veränderungen in der Arbeit der Sicherheitsbehörden wurden bei dem „Sicherheitsgipfel“ vom 30. Jänner 2007 besprochen bzw. beschlossen oder vereinbart?