3154/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.01.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Health Check der EU-Agrarpolitik

 

 

Die EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel legte im November 2007 Vorschläge der EU-Kommission zur Gesundheitsüberprüfung („Health Check“) der EU-Agrarpolitik vor, die bereits Vorschläge für die Weiterentwicklung der europäischen Agrarpolitik beinhalten. Darin wird zum Teil die gesellschaftliche Kritik an der Verteilung der Direktzahlungen aufgegriffen und vorgeschlagen, diese wie folgt zu staffeln: über 100.000 Euro je Betrieb minus 10%, über 200.000 Euro minus 25% und alles über 300.000 Euro um 45%. Hinsichtlich der Modulation wird eine Erhöhung von 5 auf 13% vorgeschlagen. Die Kommissarin zeigte sich auch offen dafür, den Faktor Arbeitskraft bei den Staffelungen zu berücksichtigen. Positiv zu bewerten sind auch die Schritte hin zu einer weiteren Entkoppelung der Beihilfen und zum Abbau der Instrumente der alten "Überschuss-Agrarpolitik" wie Interventionsmechanismen, Preisstützung, Erstattungen. Klarere Aussagen wären hingegen bei der überfälligen Abkehr von historischen Betriebsprämien auf Basis früherer Beihilfen angebracht gewesen. Auch fehlen im Vorschlag der Kommission klare Reduktionsziele für die klimarelevanten Emissionen und eine kritische Bewertung der europäischen Bioenergie-Strategie.

 

Mit Ihren Presseaussendungen signalisieren Sie, Herr Bundesminister, dass die Europäische Agrarpolitik bis 2013 im wesentlichen so weitergehen solle wie bisher. Damit ignorieren Sie, dass die europäische Agrarpolitik vor einer Vielzahl von neuen Herausforderungen steht: Klimaschutz, ausreichende Versorgung der Menschen mit preiswerter guter Ernährung und sauberem Wasser, Erhalt unserer natürlichen Ressourcen und die Stärkung der ländlichen Regionen. Die Agrarförderungen werden nur dann gesellschaftliche Akzeptanz finden, wenn sie diese Anforderungen erfüllen und von der Wahrung alter Besitzstände großer Förderempfänger abgegangen wird. Gerade die im EU-Vergleich relativ klein strukturierte österreichische Landwirtschaft könnte von einer ökologischen und sozialen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wesentlich profitieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Agrarbereich unverzüglich in die Klimaschutz-Reduktionsziele einbezogen wird und im Rahmen des „Health Check“ entsprechende Maßnahmen beschlossen werden?

 

2.      Werden Sie dafür eintreten, dass kurzfristig in der ersten Säule die Klimaschutz-Leistungen bestimmter Bewirtschaftungssysteme wie die des Biologischen Landbaus verstärkt vergütet werden? Was ist Ihre diesbezügliche Position?

 

3.      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Einstieg in die Maßnahme „Biologischer Landbau“ in Österreich jedes Jahr bis zum Ende der Förderperiode möglich ist?

 

4.      Werden Sie dafür eintreten, dass die Cross-Compliance als Instrument zur Durchsetzung von Mindeststandards unter dem Blickwinkel des Klimaschutzes und sozialer Kriterien inhaltlich erweitert wird? Was ist Ihre diesbezügliche Position?

 

5.      Welche Position vertreten Sie hinsichtlich der progressiven Staffelung der Direktzahlungen? Werden Sie im Hinblick darauf, dass der Ansatz der Kommission in Österreich nicht greift, weil relativ wenige große Betriebe davon betroffen wären, eine Weiterentwicklung des Kommissionsvorschlages dahingehend eintreten, mit der Staffelung unterhalb der 100.000 Euro-Grenze anzusetzen? Wenn nein, warum nicht?

 

6.      Werden Sie dafür eintreten, dass die Anzahl der Arbeitskräfte eines Betriebes einen direkten Einfluss auf die Bemessung der Direktzahlungen der 1. Säule  hat und damit ein qualitativ gerechteres Verteilungs-System installiert wird? Welche Position vertreten Sie diesbezüglich?

 

7.      Werden Sie dafür eintreten, dass die Modulation erhöht wird und die zweite Säule (Ländliche Entwicklung), von der die österreichischen Betriebe bisher am meisten profitieren konnten, deutlich besser ausgestattet wird? Was ist Ihre diesbezügliche Position?

 

8.      Werden Sie dafür eintreten, dass europaweit eine umfassende Folgenabschätzung verschiedener Modelle für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 hinsichtlich ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen durchgeführt wird?

9.      Werden Sie auf nationaler Ebene eine Folgenabschätzung verschiedener Modelle für die Weiterentwicklung der österreichischen Agrarpolitik hinsichtlich ihrer ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen durchführen lassen? Wenn nein, warum nicht?

10.    Welche Initiativen ergreifen Sie auf EU-Ebene, damit das Milchquotensystem nicht aufgehoben wird? Für welche Maßnahmen werden Sie sich einsetzen, damit die Milchproduktion in Gebieten, wo derzeit besonders viele Betriebe aus der Milchproduktion aussteigen, aufrechterhalten wird? Welche konkreten Maßnahmen zur Erhaltung der österreichischen milchproduzierenden Betriebe planen Sie für die Zukunft? Angesichts dramatischen Rückganges der milchproduzierenden Betriebe in Österreich und Ihrer Anfragebeantwortung 1771/AB vom 28. Dezember stellt sich eine weitere Frage: Wie viele Milchbetriebe soll es in Österreich Ihrer Ansicht nach geben?