3169/J XXIII. GP
Eingelangt am 11.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Herabwürdigung religiöser Lehren
In der Kleinen Zeitung vom 2. Februar 2007 war zu lesen, dass sich am 1. Februar 2007 Abtrei-bungsgegner und deren Gegner vor der Lugner City in Wien trafen und hierbei von der KPÖ und der Grünen Jugend skandiert wurde: „Hätte Maria abgetrieben wär uns was erspart geblieben".
Die Teilnahme der Grünen Jugend hat zu einer Anfrage eines empörten Bürgers an den Klubob-mann der Grünen im Parlament geführt. Diese Beschwerde beantwortete der Klubobmann der Grünen im Parlament mit Schreiben 1. März 2007 wie folgt:
„Ihren Unmut kann ich gut nachvollziehen und ich persönlich halte den Spruch „Hätte Maria abgetrieben..." für zumindest geschmacklos. Das Transparent mit dem leidigen Spruch stammt übrigens nach glaubwürdiger Versicherung der GAJ nicht von der GAJ-Wien. Allerdings hat sich die GAJ auch nicht davon distanziert. Aber ich bin noch nicht so alt, dass ich mich nicht erinnern könnte, das ich auch mal eine antiklerikale Phase hatte und zu differenzierten Urteilen über christliche Kirchen (oder Kirchen aller Art] ziemlich unfähig war. Insofern wird die Grüne Ju-gend immer mehr dürfen als z.B. ich selbst in meiner Funktion als Bundessprecher.
Persönlich vergleiche ich als Nichtkatholik die (katholische) Kirche gerne mit einem großen Haus, in dem es viele gute Wohnungen gibt (Caritas, KSÖ. Freunde bei den Jesuiten,...), und eini-ge miserable (Bischof Krenn, Zeitschrift „Der 13.,"...). Leider muss ich mitunter feststellen, dass Ähnliches auch über politische Parteien samt ihren lose verbundenen Teilgruppierungen gesagt werden kann - je nach Blickwinkel. Immerhin kann der unleidliche Wahrheitsanspruch eines Krenn von keinem Grünen legitim vertreten werden."
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Ist der in der Kleinen Zeitung vom 2. Februar 2007 geschilderte Schachverhalt grund-sätzlich geeignet, den Tatbestand des § 188 StGB (Herabwürdigung religiöser Lehren) zu verwirklichen?
2. Wenn nein, warum nicht?
3. Wurde der Vorfall vom 1. Februar 2007 von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Sie eine Prüfung veranlassen?
6. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde der Vorfall von der zuständigen Staatsanwalt- schaft geprüft?
7. Ist ein Parlamentsklub eine öffentliche Dienststelle im Sinne des § 84 StPO?