321/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Ermittlungen und Anzeigen nach § 222 StGB durch die Exekutive im Jahr

2006"

Mit der AB (4017/XXII.GP) vom 23.05.2006 wurden die diesbezüglichen Fragen zu Tierquälerei
durch die Bundesministerin beantwortet. Aus systematischen Gründen werden für das Jahr 2006
wieder dieselben Fragen gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.   In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006 durch die Exekutive bzw. Sicherheitsbehörden
wegen § 222 StGB u.a. Delikte ermittelt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

2.                     Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 222 StGB u.a. kam es durch Exekutive
(Sicherheitsbehörden), Private, Interessenvertretungen oder zuständige Behörden (z.B.
Veterinärverwaltung) im Jahr 2006 (Aufschlüsselung auf Landesgerichte bzw. StA)?

 

 

3.    In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2006 durch die Exekutive (Sicherheitsbehörden) gegen
Tierschützerinnen, (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung, Nötigung) ermittelt
(Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)?


4.      In wie vielen Fällen wurde 2006 durch die Exekutive (Sicherheitsbehörden),
Tierschützerinnen gerichtlich angezeigt (z.B. wegen Besitzstörung, Sachbeschädigung,
Nötigung) (Ersuche um Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

5.              Wie viele derartige Strafanzeigen wurden in diesem Jahr von Privaten Gewerbetreibenden,
Bauern oder Tiertransporteuren gegen Tierschützerinnen erstattet (Aufschlüsselung nach
Gruppen und Bundesländer)?