323/J XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherheit in der Donaustadt

In der Donaustadt wurden noch nie so wenige Straftaten aufgeklärt wie im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres. Betrug die Aufklärungsquote vor sechs Jahren 39,1 Prozent, so waren es zwischen Jänner und Juni 2006 nur mehr 26,1 Prozent aller strafbaren Handlungen, die einer Aufklärung zugeführt werden konnten. Dem gegenüber steht mit einem Plus von 45,6 Prozent ein Anstieg der Kriminalität auf 7.920 Straftaten.

Diese Entwicklung hängt ursächlich mit der Sparstift-Politik seit dem Jahr 2000 zusammen. Seit dem leidet das Stadtpolizeikommando Donaustadt an chronischem Personalmangel. Laut aktueller Anfragebeantwortung belief sich mit Ende September 2006 der tatsächliche Personalstand des Stadtpolizeikommandos Donaustadt auf 212 Exekutivbeamtinnen und - beamten. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der in der Donaustadt Dienst versehenden ExekutivbeamtInnen um eine Person.

Wie sehr es dem nach Favoriten einwohnerstärksten Wiener Gemeindebezirk an einer ausreichenden Anzahl an Ordnungshütern mangelt, sollen im Folgenden zwei Beispiele illustrieren:

Erstens: Zwischen 30. Juni 2000 und dem Vergleichsmonat 2006 erhöhte sich der tatsächliche Personalstand des Donaustädter Exekutive um 11,7 Prozent, dem steht, wie oben erwähnt, im selben Zeitraum ein Kriminalitätsanstieg von 45,6 Prozent gegenüber.

Zweitens: 2001 wohnten laut Volkszählung 136.446 Menschen in der Donaustadt, Ende 2005 waren es um 7,5 Prozent mehr, nämlich 146.616. Umgerechnet heißt das: Kamen im Jahr 2001 auf einen im 22. Bezirk tätigen Polizisten 672 Donaustädterinnen und Donaustädter, so belief sich das Verhältnis Ende 2005 auf 1 zu 698 - also eine deutliche Verschlechterung.


 

Der vom Innenministerium beauskunftete tatsächliche Personalstand heißt jedoch keineswegs, dass diese BeamtInnen auch vor Ort für die Sicherheit in der Donaustadt im Einsatz sind. Die Zahl jener PolizistInnen, die im so genannten exekutiven Außendienst tätig sind, ist indes wesentlich geringer. Abzüglich der KriminalsachbearbeiterInnen, Karenzierten und BeamtInnen mit herabgesetzten Wochendienstzeiten beträgt sie derzeit (Stand: 1.2.2007) nur 162.

Dass mit Monatsbeginn Februar 2007 sechs ausgemusterte PolizeischülerInnen dem Stadtpolizeikommando zugeteilt wurden, stellt zweifelsohne eine Linderung der angespannten Personalsituation dar, entschärfen kann sie sie aber nicht. Dazu bedürfte es zumindest 30 zusätzlicher Exekutivekräfte. 30 Beamtinnen und Beamte, die nicht mit Verwaltungsaufgaben und dgl. von ihrer eigentlichen Tätigkeit, dem exekutiven Außendienst, abgehalten werden. Dadurch ließe sich die Pro-Kopf-Belastung der Donaustädter ExekutivbeamtInnen von bis zu 80 Stunden/Woche auf ein erträgliches Mindestmaß reduzieren.

Etwas Licht am Ende des Tunnels verspricht nun eine im Regierungsprogramm verankerte Vereinbarung, derzufolge „regional in jedem Bundesland ein Pool“ geschaffen werden solle, um ausgebildete PolizistInnen für Beamte in Karenz zur Verfügung zu haben“.

Dies nehmen die unterzeichneten Abgeordneten zum Anlass für eine an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Auf Seite 135 des Regierungsprogramms für die XXIII. Gesetzgebungsperiode findet sich das Vorhaben, „regional in jedem Bundesland einen Pool zu schaffen, um ausgebildete PolizistInnen für Beamte in Karenz zur Verfügung zu haben“. Inwieweit sind die Arbeiten an der Umsetzung dieses in der Regierungsübereinkunft beabsichtigten Personalpools in Ihrem Ressort inzwischen gediehen?

2.              Wann soll Ihren Planungen zufolge der je nach Bundesland zu schaffende PolizistInnenpool in die Tat umgesetzt werden?


3.              Wie wird sich der personelle Aufteilungsschlüssel des in jedem Bundesland zu schaffenden Pools für ausgebildete ExekutivbeamtInnen im Konkreten gestalten?

4.              Wie viele PolizistInnen sollen jeweils die einzelnen Bundesländerpools umfassen?

5.              Wie viele BeamtInnen aus dem unter 1. beauskunfteten Personalpool sollen auf Wiener Ebene den jeweiligen Stadtpolizeikommanden ab wann zugeteilt werden?

6.              Wie viele Planstellen bestanden beim Stadtpolizeikommando Donaustadt mit 1.1.2007?

7.              Wie viele BeamtInnen waren mit 1.1.2007 dem Stadtpolizeikommando Donaustadt zugewiesen?

8.              Wie lautete der tatsächliche Personalstand des Stadtpolizeikommandos Donaustadt mit Stand 1.1.2007?

9.              Wie viele Planstellen bestanden jeweils bei den Stadtpolizeikommanden Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf und Liesing mit 1.1.2007?

10.       Wie viele BeamtInnen waren mit 1.1.2007 jeweils den Stadtpolizeikommanden Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf und Liesing zugewiesen?

11.       Wie viele ExekutivbeamtInnen versahen mit 1.1.2007 tatsächlich jeweils ihren Dienst bei den Stadtpolizeikommanden Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf und Liesing?

12.       Wie viele ExekutivbeamtInnen der Stadtpolizeikommanden Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing absolvieren mit Stichtag


1.2.2007 den Grundausbildungslehrgang für dienstführende ExekutivbeamtInnen (GAL E2a) (bitte nach Stadtpolizeikommanden auflisten)?

13.       Wurden die unter 12. beauskunfteten ExekutivbeamtInnen den jeweiligen Stadtpolizeikommanden durch andere PolizistInnen ersetzt?

14.       Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte nach Stadtpolizeikommanden aufgliedern)?

15.       Wenn nein, warum nicht?

16.       Wann erfolgt/en die Ausmusterung/en des/der unter 12. angeführten E2a-Kurse/s?

17.       Wie viele ExekutivbeamtInnen der Stadtpolizeikommanden Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing absolvieren im Jahr 2007 den Grundausbildungslehrgang für dienstführende ExekutivbeamtInnen (GAL E2a) (bitte nach Stadtpolizeikommanden auflisten)?

18.       Werden die unter 17. beauskunfteten ExekutivbeamtInnen den jeweiligen Stadtpolizeikommanden durch andere PolizistInnen ersetzt?

19.       Wenn ja, in welchem Ausmaß (bitte nach Stadtpolizeikommanden aufgliedern)?

20.       Wenn nein, warum nicht?

21.  Wann erfolgt/en die Ausmusterung/en des/der unter 17. angeführten E2a-Kurse/s?

22.  Laut Anfragebeantwortung 31/AB XXIII. GP.-NR vom 29.12.2006 sollen mit 1.6. dieses Jahres 51 in Ausbildung befindliche PolizeischülerInnen ausgemustert werden Wie viele der E 2c-AbsolventInnen werden jeweils den einzelnen Stadtpolizeikommanden zugewiesen?

23.       In der Anfrage 17/J XXIII. GP.-NR begehrte die Anfragestellerin Auskunft über die Pro-Kopf-Belastung der bei den 14 Stadtpolizeikommanden tatsächlich Dienst


versehenden ExekutivbeamtInnen. Die Antwort kommt einer Themenverfehlung gleich: „Pro-Kopf-Belastungen aller Exekutivbediensteten“, heißt es in der Anfragebeantwortung 31/AB XXIII. GP.-NR vom 29.12.2006, „sind insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Verwendungsgebiete der einzelnen Bediensteten und der sehr differenzierten regionalen Rahmenbedingungen nicht vergleichbar“. Da dies keine Antwort auf die Frage 18. der Anfrage 17/J XXIII. GP.-NR darstellt, erlaubt sich die Anfragestellerin selbige ein weiteres Mal an den Innenminister zu adressieren: Wie hoch war die Pro-Kopf-Belastung der jeweils beim Stadtpolizeikommando Innere Stadt, Landstraße, Margareten, Josefstadt, Favoriten, Simmering, Meidling, Fünfhaus, Ottakring, Döbling, Brigittenau, Floridsdorf, Donaustadt und Liesing im Monat September 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 tatsächlich Dienst versehenden ExekutivbeamtInnen?

24.       Wie viele Planstellen bestehen beim Kriminalkommissariat Nord, West, Mitte, Süd und Ost mit 1.1.2007, wie viele BeamtInnen waren davon mit 1.1.2007 jeweils den fünf Kriminalkommissariaten zugewiesen?

25.       Wie viele BeamtInnen versahen davon mit 1.1.2007, das heißt abzüglich der an andere Dienststellen abgegebenen oder karenzierten BeamtInnen, tatsächlich ihren Dienst im Kriminalkommissariat Nord, West, Mitte, Süd und Ost?

26.       Wie viele bekannt gewordene strafbare Handlungen waren von 1.1.2006 bis 31.12.2006 in Wien-Donaustadt zu verzeichnen?

27.       Wie viele im 22. Wiener Gemeindebezirk angezeigte Fälle wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?

28.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006?

29.       Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 in der Donaustadt registriert?

30.       Wie viele im 22. Wiener Gemeindebezirk angezeigte Fälle wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?


31.  Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006?

32.  Wie viele strafbare Handlungen gegen die Freiheit wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 im 22. Wiener Gemeindebezirk registriert?

33.       Wie viele in Wien-Donaustadt registrierte strafbare Handlungen gegen die Freiheit wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?

34.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006?

35.       Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 im 22. Wiener Gemeindebezirk angezeigt?

36.       Wie viele in Wien-Donaustadt registrierte strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?

37.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 ?

38.       Wie viele strafbare Handlungen gegen Sittlichkeit wurden im 22. Bezirk von 1.1.2006 bis 31.12.2006 angezeigt?

39.  Wie viele in Wien-Donaustadt registrierte strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?

40.  Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 ?

41.       Wie lautet die Gesamtsumme aller von 1.1.2006 bis 31.12.2006 registrierten gerichtlich strafbaren Handlungen (bitte nach Verbrechen und Vergehen auflisten) in Wien-Donaustadt?

42.  Wie viele der in der Donaustadt angezeigten gerichtlich strafbaren Handlungen konnten von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt werden?


43.       Wie hoch war die Aufklärungsquote aller in der Donaustadt begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen von 1.1.2006 bis 31.12.2006?

44.  Wie viele Diebstähle wurden im 22. Bezirk von 1.1.2006 bis 31.12.2006 begangen?

45.  Wie viele in Wien-Donaustadt registrierte Diebstähle wurden von 1.1.2006 bis 31.12.2006 geklärt?

46.  Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006?

47.       Wie viele schwere Diebstähle und Diebstähle durch Einbruch wurden in der Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 registriert?

48.       Wie viele wurden davon jeweils von 1.1.2006 bis 31.12.2006 in Wien-Donaustadt geklärt?

49.  Wie hoch war die Aufklärungsquote der schweren Diebstähle und Diebstähle durch Einbruch von 1.1.2006 bis 31.12.2006 im 22. Wiener Gemeindebezirk?

50.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 75 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 sowie 2005 registriert?

51.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001,2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

52.  Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

53.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 83 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 angezeigt?


54.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

55.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

56.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 84 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert?

57.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

58.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

59.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 88 StGB (bitte aufgelistet nach fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr und sonstigen Fällen) wurden in Wien- Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 angezeigt?

60.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

61.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

62.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 142 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert?

63.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?


64.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

65.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 143 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 angezeigt?

66.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

67.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

68.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 146 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert?

69.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

70.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

71.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 201 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003 , 2004 und 2005 angezeigt?

72.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001,2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

73.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?


74.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 202 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert?

75.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

76.       Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

77.       Wie viele strafbare Handlungen nach § 207 StGB wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 angezeigt?

78.       Wie viele wurden davon von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 aufgeklärt?

79.  Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005?

80.       Wie viele Straftaten nach § 27 Suchtmittelgesetz wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 registriert?

81.       Wie viele Straftaten nach § 28 Suchtmittelgesetz wurden in Wien-Donaustadt von 1.1.2006 bis 31.12.2006 und in den jeweiligen Vergleichszeiträumen 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 angezeigt?