324/J XXIII. GP
Eingelangt am 15.02.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Schalle
und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Förderparadies Rumänien“ und Auswirkungen auf den heimischen
Arbeitsmarkt
Mit 1. Jänner dieses Jahres wurde Rumänien Mitglied
der Europäischen Union und
kommt
damit aufgrund des für die Jahre 2007 bis 2013 beschlossenen
Finanzrahmens der EU
in den Genuss zusätzlicher Förderbeträge.
Dies nahm die österreichische
Aussenhandelsstelle in Bukarest zum Anlass,
Mitgliedern der Wirtschaftskammer entsprechende Beratung anzubieten und in
diesem
Zusammenhang - wie nachfolgend zitiert - für ein
Engagement
österreichischer
Unternehmen in Rumänien zu werben: „Rumänien wird mit
1.
Jänner 2007 zum Förderparadies. (...) um das
Wohlstandsniveau zu heben, werden
dem Land von 2007 bis 2013 mehr als 30 Mrd. Euro an EU-Fördergeldern zusätzlich
zu Förderungen der rumänischen Regierung zur Verfügung stehen.“
Unbestritten ist einerseits, dass Österreich im
Vergleich der Direktinvestitionen in
Rumänien an der Spitze liegt, und auf diese
Weise in den letzten Jahren eine große
Anzahl an Arbeitsplätzen in Rumänien
geschaffen werden konnte. Andererseits ist
es nicht auszuschließen, dass, im Falle eines weiter
zunehmenden Engagements
österreichischer
Unternehmen in Rumänien, welches durch oben dargestellte
„Werbeaktionen“ noch
entsprechend forciert werden soll, negative Auswirkungen auf
den heimischen Arbeitsmarkt Platz greifen könnten.
In
diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
nachstehende
ANFRAGE
1) In welcher Höhe lagen die
von österreichischen Unternehmen in Rumänien
getätigten Direktinvestitionen in den letzten
fünf Jahren?
2) Wie viele Arbeitsplätze konnten dadurch in Rumänien geschaffen werden?
3) Wie viele Arbeitsplätze konnten
durch diese Direktinvestitionen in Österreich
geschaffen
werden?
4)
Sind
Ihrer Ansicht nach derartige „Werbeaktionen“
mit dem im § 31
Wirtschaftskammergesetz normierten Aufgaben
der Beratung und Information der
Mitglieder in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten
in Einklang zu bringen?
5)
Inwiefern wird eine derartige Aufforderung, das Förderparadies
Rumänien in
Anspruch zu nehmen, der im § 31 Wirtschaftskammergesetz
festgeschriebenen
Aufgabe der Förderung des Außenhandels gerecht?
6)
Welche Maßnahmen werden seitens Ihres Ressorts gesetzt,
um allfällige durch
einen
in den nächsten Jahren
entstehenden Investitionsboom in Rumänien
ausgelöste negative Effekte auf den heimischen
Arbeitsmarkt abzufedern?
7)
Können Sie Produktionsverlagerungen
bzw. Schließungen von Betriebsstätten in
Österreich
infolge von Investitionen heimischer Unternehmen in Rumänien
ausschließen?