3267/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entwicklungstendenz und
Perspektiven"
Gebietskörperschaften
(so Bund, Länder und Gemeinden) und Anstalten des öffentlichen Rechts
haften nach Art. 23 B-VG und dem Amtshaftungsgesetz (AHG) für
Schäden, welche die als ihre
Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze, Dritten rechtswidrig und
schuldhaft
zugefügt
haben.
Dabei geht
es aber nicht nur um die staatliche Haftung für aktives - rechtswidriges
und
schuldhaftes - Organverhalten. Durch die jüngste Rechtsprechung wird auch
ein Unterlassen
staatlichen Handelns von als Organe handelnden Personen als
haftungsbegründend angesehen. So
liegt beispielsweise
eine Haftung des Staates vor, wenn die Erfüllung von
bescheidmäßigen
Auflagen nicht überprüft (10 b 159/06y), oder wenn die Vorschreibung
nachträglicher Auflagen
unterlassen wird. Das nationale Amtshaftungsrecht ist überdies durch das
europäische Recht
erweitert worden.
Seit dem
EU-Beitritt müssen auch die europarechtlichen Kriterien zur Staatshaftung
berücksichtigt
werden: Staatshaftung wegen „legislativem Unrecht"
(Gemeinschaftsrechtsverstoß)
sowie für „europarechtswidrige gerichtliche Entscheidungen".
Beide
Tatbestände (Haftung für legislatives Unrecht und Haftung für
höchstgerichtliche
europarechtswidrige Entscheidungen) sind im österreichischen nationalen
Recht nicht
vorgesehen; letztere ist im § 2 Abs. 3 AHG sogar ausdrücklich
ausgeschlossen. Praktische
Probleme ergeben sich dabei auch bei der Gerichtszuständigkeit (OGH bzw.
VfGH).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Klagen nach dem AHG wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und
2007
bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung auf Jahre
und
Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren Organe des Innenressorts betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?
2. Wie viele Klagen nach
dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil
entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen waren
davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung
auf Jahre)?
3. In wie vielen
Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen Geschädigter in
diesen
Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und
Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen waren davon
Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw.
Behörden)?
In
wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen
(Aufschlüsselung
auf
Jahre)?
4. Welche
Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen
waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw.
Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das
Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
5.
In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach
Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG
Regressforderungen
gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und
einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?
6.
Wie viele Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen
Jahren nach einem
Aufforderungsschreiben
anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Gerichtssprengel)?
In
wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der
Länder oder der
Gemeinden betroffen
(Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw.
dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf
Jahre)?
7. Welche
Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?
In wie vielen
Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder
oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das
Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?
8. In wie vielen
Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen
gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt?
Welche
Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht
(Aufschlüsselung
auf Jahre sowie
Rechtsträger)?
9.
Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des AHG?
Wenn ja, worin liegt
dieser?
10.
Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit
in
Amtshaftungsangelegenheiten?
11.
Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH
27.03.2007 10 b 188/02 g
geltend gemacht?
Welche
Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie
ist der Stand dieser Verfahren?
12. Wie viele Ansprüche
wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 269/06z
geltend gemacht?
Welche
Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie
ist der Stand dieser Verfahren?