3267/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Amtshaftungsverfahren in Österreich - Entwicklungstendenz und

Perspektiven"

Gebietskörperschaften (so Bund, Länder und Gemeinden) und Anstalten des öffentlichen Rechts
haften nach Art. 23 B-VG und dem Amtshaftungsgesetz (AHG) für Schäden, welche die als ihre
Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze, Dritten rechtswidrig und schuldhaft
zugefügt haben.

Dabei geht es aber nicht nur um die staatliche Haftung für aktives - rechtswidriges und
schuldhaftes - Organverhalten. Durch die jüngste Rechtsprechung wird auch ein Unterlassen
staatlichen Handelns von als Organe handelnden Personen als haftungsbegründend angesehen. So
liegt beispielsweise eine Haftung des Staates vor, wenn die Erfüllung von bescheidmäßigen
Auflagen nicht überprüft (10 b 159/06y), oder wenn die Vorschreibung nachträglicher Auflagen
unterlassen wird. Das nationale Amtshaftungsrecht ist überdies durch das europäische Recht
erweitert worden.

Seit dem EU-Beitritt müssen auch die europarechtlichen Kriterien zur Staatshaftung
berücksichtigt werden: Staatshaftung wegen „legislativem Unrecht"

(Gemeinschaftsrechtsverstoß) sowie für „europarechtswidrige gerichtliche Entscheidungen".
Beide Tatbestände (Haftung für legislatives Unrecht und Haftung für höchstgerichtliche
europarechtswidrige Entscheidungen) sind im österreichischen nationalen Recht nicht
vorgesehen; letztere ist im § 2 Abs. 3 AHG sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Praktische
Probleme ergeben sich dabei auch bei der Gerichtszuständigkeit (OGH bzw. VfGH).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele Klagen nach dem AHG wurden 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und
   
2007 bei österreichischen Gerichten eingebracht (Aufschlüsselung auf Jahre und
    Gerichtssprengel)?


In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der

Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren Organe des Innenressorts betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre)?

2.  Wie viele Klagen nach dem AHG wurden in diesen Jahren gerichtlich durch Urteil
entschieden (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

3.  In wie vielen Entscheidungen wurde den Amtshaftungsansprüchen Geschädigter in diesen
Jahren auch gerichtlich stattgegeben (Aufschlüsselung auf Jahre und Gerichtssprengel)?
In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?

In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

4.  Welche Entschädigungssummen wurden in diesen Jahren zugesprochen (Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

5.         In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt? Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und
einbringlich gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Rechtsträger)?

6.         Wie viele Amtshaftungsforderungen Geschädigter wurden in diesen Jahren nach einem
Aufforderungsschreiben anerkannt und erledigt (Aufschlüsselung auf Jahre und
Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre sowie Organe bzw. Behörden)?


In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

7.   Welche Entschädigungssummen wurden dabei vereinbart und ausbezahlt (Aufschlüsselung auf
Jahre und Gerichtssprengel)?

In wie vielen Fällen waren davon Organe oder Behörden des Bundes, der Länder oder der
Gemeinden betroffen (Aufschlüsselung auf Jahre, sowie Organe bzw. Behörden)?
In wie vielen Fällen waren das Innenressort bzw. dessen Organe betroffen (Aufschlüsselung
auf Jahre)?

8.   In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren nach Schadenersatzleistungen gemäß § 3 AHG
Regressforderungen gestellt?

Welche Beträge wurden jeweils geltend gemacht und einbringlich gemacht (Aufschlüsselung
auf Jahre sowie Rechtsträger)?

9.          Sehen Sie einen legislativen Handlungsbedarf zur Änderung des AHG?
Wenn ja, worin liegt dieser?

10.   Wie beurteilen Sie generell die Probleme der Gerichtszuständigkeit in
Amtshaftungsangelegenheiten?

11.   Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 188/02 g
geltend gemacht?

Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?

12. Wie viele Ansprüche wurden aufgrund der Entscheidung OGH 27.03.2007 10 b 269/06z
geltend gemacht?

Welche Schadenersatzsummen wurden geltend gemacht, welche anerkannt?
Wie ist der Stand dieser Verfahren?