3301/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gaßner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend unzumutbare SchülerInnenbeförderung
Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde für eine Gruppe von SchülerInnen, die in Rechberg (OÖ) wohnhaft sind und in Saxen die Musikhauptschule besuchen, der Transport von und zur Schule von Gelegenheits- auf Linienverkehr umgestellt. Begründet wurde das seitens des für die Genehmigung der Freifahrt zuständigen Finanzamtes in Linz durch die Gesetzeslage, die eine eindeutige Vorrangstellung des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem Gelegenheitsverkehr vorsieht. Seitens des Finanzamtes wird betont, dass bereits im Juni 2007 Gespräche zur Klärung der Lage mit allen Beteiligten stattgefunden hätten - allerdings ohne die betroffenen Eltern.
Die Umstellung der Schülerbeförderung bringt erhebliche Nachteile mit sich: der Weg ist länger, gefährlicher und äußerst beschwerlich. Die Unregelmäßigkeiten und Verspätungen in den benutzten öffentlichen Verkehrsmitteln führen außerdem zu häufigem Zuspätkommen zum Unterricht.
Vor der Umstellung mussten die betroffenen SchülerInnen den Schulbus im Gelegenheitsverkehr im Ortszentrum von Rechberg um 06.30 Uhr erreichen. Dieser fuhr auf direktem Weg nach Saxen, wo die Kinder um ca. 07.00 direkt bei der Hauptschule ausstiegen. Es blieben ca. 45 Minuten für die Kinder, um sich umzuziehen und sich auf den Unterreicht vorzubereiten. Der Transport selbst war sicher, die Kinder hatten Sitzplätze und ausreichend Platz für ihre Schultaschen und teils sperrigen Musikinstrumente.
Seit der Umstellung führt der Weg per Bus von Rechberg nach Perg und von dort mit dem Zug nach Saxen. Abfahrt in Rechberg ist um 06.31 Uhr und damit ziemlich zeitgleich mit dem früheren Gelegenheitstransport. Ankunft am Bahnhof Perg ist um 07.05, die Weiterfahrt per Zug um 07.14 Uhr. Planankunft am Bahnhof in Saxen ist 07.31. Diese Ankunftszeit wird jedoch regelmäßig überschritten. Der dann nötige, kürzeste Weg zur Schule, der querfeldein über ein Feld führt (!), macht zudem das Überqueren der stark befahrenen und unfallträchtigen Bundesstraße B3 nötig. Das Finanzamt veranschlagt für diesen Weg fünf Minuten, was von den SchülerInnen mit der Belastung durch Schultaschen und Musikinstrumenten in dieser Zeit nicht zu bewältigen ist, auch wenn sie - gezwungen durch die häufigen Verspätungen - halb laufend Richtung Schule hetzen, wo sie bestenfalls knapp vor Unterrichtsbeginn um 07.45 Uhr eintreffen. Zeit fürs Umziehen und Vorbereiten auf den Unterreicht bleibt nicht.
Hinzu kommt, dass die SchülerInnen meist während der ganzen Strecke, die sie in öffentlichen Verkehrsmitteln zubringen, keinen Sitzplatz haben. Sowohl Bus als auch Zug sind an den jeweiligen Einstiegstellen so überfüllt, dass schon das Einsteigen, noch dazu mit sperrigen Musikinstrumenten, schwierig ist. Der Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist daher wesentlich gefährlicher.
Während das Finanzamt die 45 Minuten Wartezeit in der Schule in die Wegzeit mit einberechnet und somit zu dem Schluss kommt, dass beide Transportvarianten gleich viel Zeitaufwand erfordern, macht es für die betroffenen SchülerInnen einen beachtlichen Unterschied, ob sie diese Zeit damit verbringen sich auf den Unterricht vorzubereiten oder in Bus oder Zug eingeklemmt stehen oder an Haltestellen warten müssen.
Aus der Unberechenbarkeit der Verspätungen der öffentlichen Verkehrsmittel entstehen den SchülerInnen außerdem erhebliche Nachteile im Unterricht, den sie abgehetzt und müde beginnen. In manchen Fällen war es SchülerInnen zum Beispiel nicht möglich, zu Schularbeiten, die in der ersten Unterrichtseinheit stattfanden, pünktlich zu erscheinen!
Für den Heimweg ergeben sich je nach Unterrichtsende verschiedene Möglichkeiten der Rückfahrt, wobei ein paar Kinder entweder wieder den Umweg über Perg mit einer Fahrtdauer von 1 Stunde und 50 Minuten in Kauf nehmen, oder im Ortsgebiet von Münzbach, wo nicht einmal ein Wartehäuschen vorhanden ist, eine Stunde auf die Weiterfahrt per Bus warten müssen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Warum macht die Gesetzeslage es im Schuljahr 2007/08 unmöglich, den Gelegenheitsverkehr zwischen Rechberg und der Musikhauptschule Saxen aufrechtzuerhalten, obwohl das bis zum Schuljahr 2006/07 problemlos möglich war?
2. Wie kommt es, dass der zulässige Höchstbetrag für die Freifahrt von derzeit 1.643 Euro pro Schülerin und Schuljahr nun überschritten wird, was bisher nicht der Fall war?
3. Warum wurden die betroffenen Eltern nicht zu dem Infogespräch eingeladen, an dem laut Brief des Finanzamtes an die Eltern vom 8. November 2007 „alle involvierten Personen" teilnahmen? Sind die Eltern nicht involviert?
4. Laut Merkblatt des Finanzamtes Linz sind Schüler/innenfreifahrten im Gelegenheitsverkehr nur dann einzurichten, wenn kein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Beurteilen Sie - angesichts der oben geschilderten Umstände - öffentliche Verkehrsmittel zum SchülerInnentransport als geeignet, wenn die betroffenen SchülerInnen frühestens eine Minute vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude erreichen können?
5. Ist es für die Beurteilung der „Eignung" eines öffentlichen Verkehrsmittels nur nötig, den offiziellen Fahrplan zu berücksichtigen, oder auch die tatsächlichen Gegebenheiten, d.h. durch Überlastung in den Stoßzeiten regelmäßigen Verspätungen?
6. Ist es SchülerInnen zuzumuten, zu Terminen, die der Leistungsbeurteilung dienen (z.B. Schularbeiten), zu spät zu kommen oder zumindest immer damit rechnen zu müssen, es gar nicht pünktlich schaffen zu können?
7. Wie begründen Sie, dass an die 100 Kinder und Jugendliche in Bussen mit 58 Sitzplätzen legal transportiert werden dürfen, während für den Privatbereich - erfreulicherweise - mittlerweile strenge Auflagen für den sicheren Transport gerade von Kindern gelten?
8. Werden Sie eine Überprüfung veranlassen und bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen den Gelegenheitsverkehr im Interesse der Sicherheit der Kinder wieder einführen?