3302/J XXIII. GP
Eingelangt am
16.01.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer
und GenossInnen
an das Bundesministerium für Inneres
betreffend Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) - Integration von Asylberechtigten in
Österreich
Der Österreichische Integrationsfonds hat zum
Leitbild, sprachliche, berufliche,
gesellschaftliche und kulturelle
Integration von Asylberechtigten und MigrantInnen in
Österreich und Europa zu unterstützen.
Seit der Gründungszeit im Jahre 1960 entwickelte sich
der ÖIF stetig und wurde
schrittweise um neue Kernkompetenzen in der Flüchtlingsbetreuung erweitert.
Integrationshäuser, Abwicklung der Projekte des
Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) in
Österreich, Vergabe von Stipendien
an Asylberechtigte im außerordentlichen
Studium,
Unterstützung von
Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigte bei der
Arbeitssuche
und Weiterbildung
durch Jobcoaches, Abrechnung und Auswertung von
Fördermaßnahmen im
Vorschulalter sowie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit
Fragen der Migration
und Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen sind
als einige
Teilbereiche des ÖIF genannt. Zahlungen an den ÖIF wurden und werden vom
Bundesministerium für Inneres, welcher nach dem
Rechnungshofbericht 1/2007
"Zahlungen im Rahmen der Kofinanzierung von Projekten des Europäischen
Flücklingsfonds
sowie im Rahmen der Förderung nationaler Betreuungsprojekte"
leistete,
durchgeführt. Wird im Rechnungshofbericht erwähnt, dass die rasche Überführung der
Asyberechtigten aus der Grundversorgung in die Selbständigkeit durch eine möglichst
flächendeckende regionale
Betreuungsstruktur unterstützt
wird, wird auch eine klare
Aufgabenteilung und Abstimmung in der
Handlung aller Verantwortungsträger zur
Sicherstellung eines
effizienten Mitteleinsatzes als notwendig beschrieben.
In diesem
Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an das Bundesministerium
für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Welche Veränderungen wurden Ihrer Ansicht nach bezüglich Flüchtlingsbetreuung
und der klaren
Aufgabenverteilung und Abstimmung der Integrationsmaßnahmen
zwischen Verantwortungsträgern
des Bundes und der Länder seit dem
Rechnungshofbericht 01/2007 zu Flüchtlingsbetreuung
erreicht?
2.
Ist Ihrer
Ansicht nach die Kritik des Rechnungshofberichts mittlerweile
berücksichtigt
worden? Wenn ja, wie zeigt sich diese erkennbar? Wenn nein,
warum nicht und bis
wann wird sie berücksichtigt werden?
3.
Wie kann Ihrer
Meinung nach ein Lösungsansatz zur Forderung des
Rechnungshofberichts nach einer möglichst flächendeckenden,
regionalen
Betreuungsstruktur
lauten?
4.
Welche sind Ihres Wissens nach die genauen Pläne zur flächendeckenden,
regionalen Flüchtlingsbetreuungsstruktur im Detail?
5. Welche Daten und Fakten sind für die in Pkt. 3 und 4 angesprochenen
Betreuungsstruktur für Vorarlberg,
Tirol, Osttirol, Salzburg, Oberösterreich,
Steiermark, Kärnten, Niederösterreich,
Wien und im Burgenland bezüglich
folgender
Eckpunkte im Detail gegeben:
• Mobile Betreuung in den einzelnen Bundesländern?
• Anzahl der BetreuerInnen und deren Stundenausmaß?
• Anzahl der zu betreuenden Personen?
• Anzahl der Inanspruchnahmen und Zugänge zur Betreuung durch Betroffene?
•
Koordination unter den einzelnen Bundesländern
zwischen Institutionen, die in
diesem Bereich tätig sind (z. B. Flüchtlingsdienst,
Caritas...)
6.
Wo liegen Ihrer Ansicht nach die Schwerpunkte des Österreichischen
Integrationsfonds?
7.
In welcher Höhe bekommen Vorarlberg, Tirol, Osttirol,
Salzburg, Oberösterreich,
Kärnten,
Niederösterreich, Steiermark, Wien und das Burgenland im Detail
finanzielle Zuschüsse
• für Wohnen,
• für Beratung und Betreuung und
•
für berufliche Integration für die Jahre
2000, 2001,2002, 2003, 2004, 2005,
2006
und 2007?
8.
Welche Projekte wurden bezüglich Flüchtlingsbetreuung
in den Jahren 2005, 2006
und 2007 im Detail (Finanzielle Aufwendungen, Zuschüsse,
personeller Umfang,
jeweiliges Bundesland) umgesetzt und welche Projekte sind im Detail in Planung?
9.
Welche Projekte von welchen Trägern wurden Ihres
Wissens nach aus finanziellen
Mitteln des Östereichischen Integrationsfond in
Vorarlberg, Tirol, Osttirol, Salzburg,
Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Wien
und im Burgenland in
den Jahren 2000,
2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006 und 2007 gefördert?
10.Auf welche Höhe beliefen sich die Förderungen des Österreichischen
Integrationsfonds
durch den Europäischen Integrationsfonds in den Jahren 2006
und
2007?
11.Welche Projekte (Detailangaben erbeten: Bundesland
und Höhe der Förderung)
wurden durch den Europäischen Integrationsfonds gefördert?
12. Wie oft und in
welcher Höhe gewährleistete der Österreichische
Integrationsfond
konkrete Hilfe für Betroffene in folgenden Bereichen (Details
nach Bundesländern
erbeten):
•
Anzahl und Höhe der finanziellen Unterstützungen in
Form von Beihilfen und
zinsenlosen Kredite?
• Wieviel wurde an Kosten für besuchte Deutschkurse rückerstattet?
•
Wieviele Ansuchen konnten aus budgetären Grunden
nicht berücksichtigt
werden?