3307/J XXIII. GP
Eingelangt am 16.01.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Bösch, Dr. Haimbuchner
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für
Landesverteidigung
betreffend Verbot von Suchzündermunition
Der
Nationalrat hat am 6. Dezember 2007 ein umfassendes Verbot von Streumunition
beschlossen.
Die
Regierungsvorlage sah ein Verbot der Entwicklung, der Herstellung, der
Beschaffung,
des Verkaufs, der
Vermittlung, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, des Gebrauches und des
Besitzes von Streumunition. Ursprünglich vom Begriff Streumunition nicht
umfasst war
Suchzündermunition mit der Fähigkeit zur selbstständigen
Zielerkennung, da der Einsatz
dieser Munitionsart nicht die mit dem
Einsatz von Streumunition humanitär bedenklichen
Folgen hat.
Jedoch entfiel die
ursprünglich vorgesehene Ausnahme für bestimmte
Suchzündermunitionsarten, mit der
Begründung, dass die humanitäre Tragweite des Gesetzes
erweitert wird.
Die „apa“ berichtete
am 4. Dezember 2007, dass auch Länder wie Deutschland, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Italien,
Japan und die Schweiz Ausnahmeregelungen erreichen
wollen, zum Bespiel für Munition mit
Selbstzerstörungsmechanismen.
Auf der
Homepage des BMVL findet sich folgender Artikel, verfasst von Oberst Rainer
Karasek:
http://www.bmlv.gv.at/truppendienst/ausgaben/artikel.php?id=141
Die Artillerie im Verbund mit Aufklärungsmitteln (II)
Der Einsatz als "Präzisionswaffe" zur Vermeidung von Kollateralschäden
Dort
werden die Entwicklung und die Vorteile von Suchzündermunition
folgendermaßen
dargestellt:
„Das hat in der Vergangenheit zur Entwicklung von Munitionssorten geführt, bei der die hohe
Energie des Einzelschusses auf zahlreiche Tochtergeschoße (Submunition) aufgeteilt wird,
die über dem Zielgebiet aus einem Trägerprojektil ausgestoßen werden.
Das Ergebnis ist die so genannte Bombletmunition (weitere Bezeichnungen ist
„Kanistermunition“, in der Schweiz u. in Österreich wird die etwas sperrige Bezeichnung
„Hohlladungssprengkörpergranate" verwendet). Diese Munitionsart macht heute bei der
Artillerie einen erheblichen Anteil der Munitionsausstattung aus.
Der Trend geht jedoch eindeutig in Richtung Suchzündermunition. Diese Munition
unterscheidet sich in Aufbau, Funktion, Wirkung und Komplexität deutlich von
herkömmlichen Munitionsarten, insbesondere durch den Einsatz hoch entwickelter Sensoren
und der dazugehörigen Signalaufbereitungs- und Signalverarbeitungselektronik.“
Während des
Außenpoltischen Ausschusses am ? wurde der Abänderungsantrag
bezüglich der
Suchzündermunition
eingebracht und auf Anfrage von Staatssekretär Winkler bestätigte
Minister Darabos, dass eine Ausnahme
für Suchzündermunition durch das BMLV nicht mehr
erwünscht sei.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister
für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
1. Verfügt das Bundesheer über Suchzündermunition?
2. Plante das BMLV die Beschaffung von Suchzündermunition?
3. Wenn ja, wann?
4. Wenn ja, in welchem Umfang?
5. Warum wurde die ursprüngliche Ausnahme für Suchzündermunition verworfen?
6. Wer hat dies veranlasst?
7. Gibt es Studien zur Gefährdung der Zivilbevölkerung durch Suchzündermunition?
8. Wenn ja, welche?
9. Wenn ja, wie hoch ist die Gefährdung?
10.
Wenn ja, ist die Gefährdung deutlich niedriger, als bei der
Streumunition des
Bundesheeres?