3307/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Verbot von Suchzündermunition

Der Nationalrat hat am 6. Dezember 2007 ein umfassendes Verbot von Streumunition
beschlossen.

Die Regierungsvorlage sah ein Verbot der Entwicklung, der Herstellung, der Beschaffung,
des Verkaufs, der Vermittlung, der Ein-, Aus- und Durchfuhr, des Gebrauches und des
Besitzes von Streumunition. Ursprünglich vom Begriff Streumunition nicht umfasst war
Suchzündermunition mit der Fähigkeit zur selbstständigen Zielerkennung, da der Einsatz
dieser Munitionsart nicht die mit dem Einsatz von Streumunition humanitär bedenklichen
Folgen hat.

Jedoch entfiel die ursprünglich vorgesehene Ausnahme für bestimmte
Suchzündermunitionsarten, mit der Begründung, dass die humanitäre Tragweite des Gesetzes
erweitert wird.

Die „apa“ berichtete am 4. Dezember 2007, dass auch Länder wie Deutschland, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan und die Schweiz Ausnahmeregelungen erreichen
wollen, zum Bespiel für Munition mit Selbstzerstörungsmechanismen.

Auf der Homepage des BMVL findet sich folgender Artikel, verfasst von Oberst Rainer
Karasek:

http://www.bmlv.gv.at/truppendienst/ausgaben/artikel.php?id=141

Die Artillerie im Verbund mit Aufklärungsmitteln (II)

Der Einsatz als "Präzisionswaffe" zur Vermeidung von Kollateralschäden

Dort werden die Entwicklung und die Vorteile von Suchzündermunition folgendermaßen
dargestellt:


„Das hat in der Vergangenheit zur Entwicklung von Munitionssorten geführt, bei der die hohe

Energie des Einzelschusses auf zahlreiche Tochtergeschoße (Submunition) aufgeteilt wird,

die über dem Zielgebiet aus einem Trägerprojektil ausgestoßen werden.

Das Ergebnis ist die so genannte Bombletmunition (weitere Bezeichnungen ist

„Kanistermunition“, in der Schweiz u. in Österreich wird die etwas sperrige Bezeichnung

„Hohlladungssprengkörpergranate" verwendet). Diese Munitionsart macht heute bei der

Artillerie einen erheblichen Anteil der Munitionsausstattung aus.

Der Trend geht jedoch eindeutig in Richtung Suchzündermunition. Diese Munition

unterscheidet sich in Aufbau, Funktion, Wirkung und Komplexität deutlich von

herkömmlichen Munitionsarten, insbesondere durch den Einsatz hoch entwickelter Sensoren

und der dazugehörigen Signalaufbereitungs- und Signalverarbeitungselektronik.“

 

 

Während des Außenpoltischen Ausschusses am ? wurde der Abänderungsantrag bezüglich der
Suchzündermunition eingebracht und auf Anfrage von Staatssekretär Winkler bestätigte
Minister Darabos, dass eine Ausnahme für Suchzündermunition durch das BMLV nicht mehr
erwünscht sei.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.  Verfügt das Bundesheer über Suchzündermunition?

2.             Plante das BMLV die Beschaffung von Suchzündermunition?

3.             Wenn ja, wann?

4.      Wenn ja, in welchem Umfang?

5.             Warum wurde die ursprüngliche Ausnahme für Suchzündermunition verworfen?

6.             Wer hat dies veranlasst?

7.             Gibt es Studien zur Gefährdung der Zivilbevölkerung durch Suchzündermunition?

8.             Wenn ja, welche?

9.             Wenn ja, wie hoch ist die Gefährdung?

10.      Wenn ja, ist die Gefährdung deutlich niedriger, als bei der Streumunition des
Bundesheeres?