3312/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen
an den Bundeskanzler

betreffend 1479/AB Personalagentur

In der Anfrage 1485/J (XXIII.GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures wurden mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für Beamte, ungenügend, mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und das dahingehend bereits Verhandlungen mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Da diese Fragen die gesamte Personalstruktur und -entwicklung des Bundes, demzufolge alle Beamte und Vertragsbedienstete der Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen und sicher auch die ausgegliederten Bereiche betrifft, muss dieses Projekt „Personalagentur“ vom Bundeskanzleramt aus koordiniert werden. Die dafür notwendigen Informationen müssen zu diesem Zweck auch im Bundeskanzleramt zusammenlaufen. Denn nicht um sonst können Minister Molterer und Ministerin Bures von 60 Mio. Euro Einsparungen und von 3000 Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet werden sollten, gesprochen werden. Falls das nicht der Fall sein sollte, liegt die Vermutung nahe, dass es nur ein halbherziges „Husch-Pfusch-Konzept" geben wird, welches als § 27 NRGOG Antrag, damit es keine kritischen Stellungnahmen, insbesondere durch die Oppositionsparteien, geben kann, in einem Ausschuss eingebracht wird. Der Aufgabenbereich „Öffentlicher Dienst" der Bundesministerin ist Bundeskanzleramt angesiedelt, und im Bundesgesetz über die Zahl, den Wirkungsbereich und die Einrichtung der Bundesministerien (Bundesministeriengesetz 1986 -BMG) i.d.g.F., geregelt:

„Anlage zu § 2

TEIL 2 A. BUNDESKANZLERAMT

6. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten,

soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Dienst- und Besoldungsrecht. Pensionsrecht.

Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen.

Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung.

Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten.

Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen.

Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten.

Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und

Berichtswesens.

 

Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungs- rechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden.

Angelegenheiten der Personalvertretungs-Aufsichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission. Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.                  Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beamtenstand übernommen (aufgegliedert nach Ressorts und deren nachgeordneten Dienststellen)?

2.                  Wird das Personal der Personalagentur dem Öffentlichen Dienst angehören?

3.                  Sind auch Vertragsbediensteten des Bundes von dieser Agentur umfasst?

4.        Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?

5.                  Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete sind davon betroffen?

6.        Werden Sie den ihren Ministern empfählen die derzeitig befristeten Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?

7.                  Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienststellen)?

8.                  Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienststellen)?

9.        Wird    es    weiterhin    denselben    hohen    Personalaufwand    in    den    einzelnen Personalabteilungen der verschieden Ressorts geben?

10.           Haben   sie   keine   verfassungsrechtlichen   Bedenken,   wenn   die   Ministerien   die Personalhoheit teilweise oder ganz verlieren?