3320/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Birgit Schatz, Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Aufhebung von Ernennungsbescheiden für DirektorInnen an Höheren Bundesschulen durch den Verfassungsgerichtshof

 

Mit Erkenntnis vom 25.9.2006 zu VfGH B2773/05 ua und vom 28.11.2006 zu VfGH B1029/06 ua hat der Verfassungsgerichtshof die Ernennungsbescheide für die Direktoren­stellen an der BHAK/BHAS Zell am See und für das BG/BRG Hallein aufgehoben. Seit der Zustellung dieser höchstgerichtlichen Erkenntnisse ist in beiden Fällen mehr als ein Jahr verstrichen, ohne dass Sie als zuständige Bundesministerin erneut bescheidmäßig über die Nachbesetzung entschieden haben, obwohl Sie als zuständige Bundesministerin gemäß § 87 Abs. 2 VerfGG unverzüglich mit den zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln reagieren und Ersatzbescheide zu erlassen gehabt hätten .

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Warum sind in den genannten Fällen bislang keine Nachbesetzungen der Direktorenstellen erfolgt?

 

2.      Wurden von Ihnen zu den genannten Fällen bereits  Ernennungsvorschläge an den Herrn Bundespräsidenten übermittelt?

 

3.      Falls noch keine Ernennungsvorschläge an den Herrn Bundespräsidenten übermittelt wurden, bis wann längstens werden Sie an den Herrn Bundespräsidenten Ernennungsvorschläge übermitteln?

 

4.      Haben Sie angesichts der überlangen Verfahrensdauer – im Fall der Besetzung der definitiven Direktorenstelle an der BHAK/BHAS Zell am See sind seit der Ausschreibung nahezu acht Jahre vergangen – persönlich geprüft, ob eine politisch motivierte Diskriminierung oder eine sonstige unsachliche Benachteiligung von BewerberInnen ausgeschlossen werden kann?

 

5.      Allein im Jahre 2006 hat der Verfassungsgerichtshof neben den beiden oben genannten Fällen in vier weiteren Fällen Entscheidungen zur Besetzung von Direktorenstellen in der Ressortverantwortlichkeit des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur  wegen „objektiver Willkür“ aufgehoben.

 

6.      Welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

 

7.      Welche Maßnahmen haben Sie bereits gesetzt oder werden Sie setzen, um in Hinkunft Willkürakte, die Sie in Ihrer Ministerzuständigkeit zu vertreten haben, nachhaltig zu vermeiden?