3326/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Fünften EU-Bericht über Tierversuche

 

 

 

Aus dem „Fünften Bericht“ der EU-Kommission über Tierversuche, der die statistischen Daten aus dem Jahr 2005 enthält, geht hervor, dass mehr als 12,1 Millionen Wirbeltiere herangezogen wurden. Da erstmals die Daten der damals 25 EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt wurden, ist ein Vergleich mit dem vorigen "Vierten Bericht", der die Daten aus dem Jahre 2002 enthält, nur bedingt – und zwar zwischen den "alten" 15 EU-Mitgliedstaaten möglich. Dabei lässt sich ein Anstieg der verwendeten Versuchstiere um 3,2 % (das sind um 339.279 Tiere mehr) feststellen. Die neu im Jahr 2004 beigetretenen 10 EU-Mitgliedstaaten verbuchen 1.047.284 Versuchstiere, was einem Anteil von 8,6 % der von allen 25 EU-Mitgliedstaaten gemeldeten Versuchstiere entspricht.

Die verantwortlichen Stellen nehmen diesen kontinuierlichen Anstieg offenbar einfach hin und sehen keinen Handlungsbedarf, obwohl die EU-Tierversuchsrichtlinie unmissverständlich und eindeutig die Reduzierung und den Ersatz von Tierversuchen als Ziel vorgibt.

 

Bei den verwendeten Tierarten sind die Mäuse mit mehr als der Hälfte (53%) von der Gesamtzahl die größte Gruppe. Die Ratten folgen mit 2.336.032 an zweiter, Fische mit 1.749.178 an dritter Stelle. Dann folgen – in absteigender Reihenfolge – "andere Vögel" (649.813), Kaninchen (312.681), Meerschweinchen (257.307), Amphibien (74.620), Schweine (66.305), "andere Nager" (64.474), Rinder (36.271), Hamster (31.535), Schafe (30.021), Hunde (24.119), Affen (10.451) und viele andere Tiere mehr. Einzig erfreuliches Detail ist, dass – wie schon im Jahre 2002 – keine Menschenaffen für Versuche verbraucht wurden.

Unter dem Gesichtspunkt des Versuchszweckes nimmt die Biologische Grundlagenforschung mit rund 33 % (4.035.470 Tiere) den größten Bereich ein. Es folgt mit 31 % die Gruppe der 3.746.028 Versuchstiere, die zur Forschung und Entwicklung von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin eingesetzt wurde. Für die Diagnose von Krankheiten wurden rund 2 % (272.014 Tiere), für die Aus- und Fortbildung 1,6 % (198.994 Tiere) verbraucht.

Zur Prüfung von Kosmetika wurden an 5.571 Tieren toxikologische Tests durchgeführt.

 

EU-Forschungskommissar Janez Potocnik räumte zuletzt in einer Rede Anfang November ein, dass es Verbesserungsbedarf in der EU gibt. Von 30 Alternativen Testmethoden seien bisher nur acht autorisiert worden. Auch gebe es bisher in der EU nur drei Lehrstühle zu alternativen Testmethoden an europäischen Universitäten. Potocnik fordert die Industrie zu stärkerer Zusammenarbeit auf, nicht zuletzt weil ab 2009 Tierversuche für Kosmetik verboten und in anderen Bereichen generell weiter eingeschränkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:



1.      Für welche Maßnahmen im Sinne der „3R“ Reduction, Refinement, Replacement von Tierversuchen setzen Sie sich auf EU-Ebene ein?

 

2.      Welche Maßnahmen im Sinne der „3R“ Reduction, Refinement, Replacement von Tierversuchen treffen Sie auf nationaler Ebene?

 

3.      Was werden Sie auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene unternehmen, damit mehr finanzielle Mittel für die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen zur Verfügung gestellt werden?

 

4.      Was werden Sie auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene unternehmen, damit die bereits entwickelten Ersatzmethoden zum Tierversuch beschleunigt anerkannt werden?

 

5.      Was werden Sie auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene unternehmen, damit es mehr Lehrstühle zu alternativen Testmethoden an den Universitäten gibt?

 

6.      Das European Centre for the Validation of Alternative Methods (ECVAM) ist in Europa für die Validierung und Entwicklung von Alternativmethoden im Sinne der „drei R“ ( Replacement, Reduction, Refinement) verantwortlich. Werden Sie sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mittel für das ECVAM erhöht werden?

 

7.      ECVAM wird beraten vom Scientific Advisory Committee (ESAC), das sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zusammensetzt. Welche Position vertritt Österreich im ESAC bzw. welcher Beitrag wurde bisher von Österreich in diesem Beratungsgremium geleistet?