333/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Sburny, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Technologieoffensive für den ländlichen Raum

 

 

Die Verfügbarkeit von Informations- und Telekommunikationsinfrastruktur ist von zentraler Bedeutung für die positive Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Dies gilt auch und insbesondere außerhalb zentralräumlicher Ballungsgebiete. Die neuen Regierungsparteien legen sich im Regierungsprogramm (Seite 73) dazu inhaltlich folgendermaßen fest:

 

Technologieoffensive für den ländlichen Raum

 

Die Forcierung der modernen Kommunikationstechnologien im ländlichen Raum wird weiter gestärkt. Eine 500 Millionen Euro Breitbandoffensive wird u. a. mit 300 Millionen Euro von der Telekom finanziert.

 

Die grundsätzliche Zielsetzung dieser Festlegung wird vor dem einleitend umrissenen Hintergrund ausdrücklich begrüßt. Die - wenn auch noch unscharfe - Formulierung zur konkreten Umsetzung dieses Anliegens läßt aber einige Fragen offen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Ab wann ist mit der Umsetzung der Breitbandoffensive zu rechnen? Gibt es bereits konkrete Zeitpläne? Wenn ja, welches sind deren Eckpunkte?

 

2.      Welches sind die zentralen technischen Eckpunkte der geplanten Breitbandoffensive?

 

3.      Wie interpretiert das BMVIT die jeweiligen Vor- und Nachteile der Bereitstellung von Breitband über Funknetze bzw. über Kabelnetze im Rahmen der geplanten Breitbandoffensive, insbesondere bezüglich der Bereiche Auswirkungen auf die Gesundheit, Versorgungssicherheit, Kosten für die öffentliche Hand und Kosten für die Konsumenten?

 

4.      Ist die Annahme korrekt, dass mit dem im Regierungsprogramm als „Telekom“ bezeichneten Co-Finanzier der geplanten Breitbandoffensive die Telekom Austria AG gemeint ist?

 

            Wenn ja:

 

4.1        gibt es mit der Telekom Austria AG bereits Verhandlungen bezüglich der Co-Finanzierung der geplanten Breitbandoffensive? In welchem Stadium befinden sich diese? Bestehen bereits rechtsgültige Verträge?

 

4.2        Welche Gegenleistungen, zB auf gesetzlicher oder regulierungstechnischer Ebene, wurden a) mit dem erwähnten Unternehmen bereits vereinbart, b) mit dem erwähnten Unternehmen in Aussicht genommen?

 

4.3        In welcher Weise wurde anderen Anbietern Gelegenheit geboten, alternative Angebote zur Durchführung der Breitbandoffensive vorzulegen? Aufgrund welcher Kriterien wurden diese Angebote abgelehnt?

 

4.4        Wie interpretiert das BMVIT die ausdrückliche Nennung eines bestimmten Anbieters im Regierungsprogramm vor dem Hintergrund der Marktkonzentrationstendenzen am Telekommunikationssektor?

 

5.      In welcher Weise haben Sie sichergestellt, daß die angepeilte Form der Durchführung und Finanzierung der Breitbandoffensive mit europarechtlichen Vorgaben - insbesondere im Bereich des Beihilfenrechts - konfliktfrei in Deckung zu bringen ist?

 

6.      Ist Ihnen bekannt, daß Deutschland aufgrund einer sehr ähnlichen Konstruktion - Incumbent investiert, wird dafür per Gesetz für den entsprechenden Bereich wettbewerbsfrei gestellt - derzeit mit einem Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU konfrontiert ist?

 

7.      Gibt es bezüglich der Finanzierung der geplanten Breitbandoffensive genauere Planungen, insbesondere was die Aufbringung der erwähnten 500 Mio. Euro betrifft?