3333/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Schubhaft.

 

Die Schubhaft steht immer wieder im Zentrum berechtigter ExpertInnenkritik. Neben den Haftbedingungen geht es auch um Fragen der Schubhaftbetreuung und der Vergabe von Betreuungsprojekten. Ein Profilartikel vom 1.10.2007 listete schwere Betreuungsmängel durch den im Auftrag des BMI tätigen Verein Menschenrechte Österreich auf. Im gesamten entsteht der Eindruck, dass Schubhaft nicht als letztes Mittel zur Verfahrenssicherung, sonder als Repressions- und Abschreckungsinstrument eingesetzt wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Stellen Sie sicher, dass AsylwerberInnen in Schubhaft Informationen erhalten, welche Organisationen unabhängigen Rechtsbeistand gewähren?

 

2. Wenn ja, wie?

 

3. Stellen Sie sicher, dass MitarbeiterInenn anerkannter NGOs (z.B. Caritas, Diakonie, Volkshilfe u.a.) zusätzlich zur Schubhaftbetreuungsorganisation „Verein Menschenrechte Österreich“ Zutritt zu AsylwerberInnen in Schubhaft haben?

 

4. Wenn nein, warum nicht und befindet sich das im Einklang mit der umzusetzenden EU – Aufnahmerichtlinie für AsylwerberInnen?

 

5. In wie vielen Dublin – Fällen werden Familienmitglieder getrennt, indem Familienväter in Schubhaft und EhepartnerInnen und Kinder im gelinderen Mittel angehalten werden?

 

5a. Gibt es für diese Vorgangsweise eine Weisung des Innenministeriums?

 

5b. Warum wurde am 10.1.2008 in der East Ost eine regelrechte Schubhaftwelle durch Festnahme von 24 Familienvätern und Verbringung in Schubhaft gestartet?

 

5c. Wurde die Betreuungsorganisation Homecare von diesem Vorhaben verständigt?

 

5d. Wenn nein, warum nicht?

 

5e.  Wie viele der im Jahr 2007 in „Dublinschubhaft“(§ 76 abs 2 FPG) befindlichen AsylwerberInnen sind zuvor strafrechtlich durch eine rechtskräftige Verurteilung in Erscheinung getreten?

 

6. Wird mit der unter Frage 5 erörterten Vorgangsweise die Verpflichtung des Art. 8 der Richtlinie betreffend die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende (Wahrung der Familieneinheit) korrekt umgesetzt?

 

7. Gibt es in diesen Fällen ein Besuchsrecht für die nicht in Schubhaft angehaltenen Familienmitglieder?

 

8. Wenn ja, wie oft und wie wird das umgesetzt, bzw. erleichtert?

 

9. Gibt es Ersatz für dafür entstehende Fahrtkosten?

 

10. Stellen Sie sicher, dass in solchen Fällen die Unterbringungsorte im PAZ und gelinderen Mittel in örtlicher Nähe sind?

 

11. Worin unterscheidet sich eine Unterbringung im gelinderen Mittel von der in einem Grundversorgungsquartier hinsichtlich der sozialen Leistungen?

 

12. Wie viele asylrechtliche Berufungsverzichte wurden jährlich aufgeschlüsselt in welchen PAZ in den Jahren 2005 bis 2007 abgegeben?

 

13. Werden dazu Formulare verwendet?

 

14. Wer leistet in diesen Fällen vorher die notwendige Rechtsberatung?

 

15. Dürfen Schubhaftbetreuungsorganisationen Rechtsberatung leisten?

 

16. Wenn ja, wird diese Tätigkeit den Schubhaftbetreuungsorganisationen finanziell abgegolten?

 

17. Wie viele Plätze im gelinderen Mittel gibt es aufgeschlüsselt nach Bundesländer?

 

18. Wie viele Schubhaftplätze gibt es aktuell verteilt auf die jeweiligen PAZ?

 

19. Wie viele dieser Schubhaftplätze werden als offene Stationen (offener Vollzug) geführt?

 

19a. Wie viele Personen befanden sich im Jahr 2007 im offenen Vollzug?

 

20. Wodurch unterscheidet sich konkret der offene Vollzug vom „normalen“ Vollzug?

 

21. Wie hoch waren die Kosten im gelinderen Mittel bei Unterbringung in organisierten Quartieren jährlich von 2005 bis 2007?

 

22. Wie hoch waren die Kosten der Unterbringung in Schubhaft (Personal/Verpflegung) jährlich von 2005 bis 2007?

 

23. Wer kommt für die Kosten des gelinderen Mittels bei mittellosen AsylwerberInnen auf?

 

24. Was kostet ein Tag in der Schubhaft?

 

25. Was kostet ein Tag im gelinderen Mittel bei Unterbringung im organisierten Quartier?

 

26. Wie viele Schubhaftbeschwerden wurden von 2005 bis 2007 jährlich nach Bundesländern aufgeschlüsselt  erhoben?

 

27. In wie vielen Fällen wurde der Beschwerde stattgegeben?

 

28. Wie viele Hungerstreiks gab es aufgeschlüsselt nach PAZ von 2005 bis 2007?

 

29. Wie viele Hungerstreikende Personen gab es aufgeschlüsselt nach PAZ  von 2005 bis 2007?

 

30. Lt. Bericht im Profil vom 1.10.2007 gibt es deutliche Indizien für strukturelle Beratungsmängel in der Schubhaft  und bei der  freiwilligen Rückkehr durch den Verein Menschenrechte Österreich. Wie stellen Sie die Qualität der Arbeit durch diesen Verein sicher?

 

31. Gibt es regelmäßige und schriftliche Evaluierungen über die Tätigkeiten aller Schubhaftbetreuungsorganisationen?

 

32. Wenn nein, warum nicht?

 

33. Wenn ja, können Sie den letzten erhältlichen Evaluierungsbericht beilegen?

 

34. Welche Kriterien sind für die Projektvergabe der Schubhaftbetreuung maßgeblich?

 

35. Wie viele ausgebildete SozialarbeiterInnen und JuristInnen beschäftigen die Vereine jeweils als SchubhaftbetreuerInnen in den einzelnen PAZ?

 

36. Wie hoch war bzw. ist das Fördervolumen bei der Schubhaftbetreuung aufgeschlüsselt nach der jeweils tätigen Schubhaftbetreuungsorganisation und PAZ jährlich ab 2002?

 

37. Welche sonstigen  Projekte, Aktivitäten werden im Auftrag des BMI vom Verein Menschenrechte Österreich unter Angabe der Höhe der Fördermittel abgewickelt?

 

39. Welche konkreten Gründe haben Sie veranlasst, im laufe der letzten Jahre die Schubhaftbetreuung von OÖ über Wien, Wr. Neustadt, Innsbruck sukzessive an den Verein Menschenrechte Österreich auszulagern?

 

40. Warum kommen etablierte und anerkannte Vereine, sowie kirchliche Institutionen in der Schubhaftbetreuung  immer weniger bei der Projektvergabe zum Zug?

 

Projekte im Rahmen des europäischen Flüchtlingsfonds

41. Gibt es eine Evaluierung der EFF – Projekte durch das  BMI oder einer anderen Institution?

 

42. Wenn ja, können Sie auch diese Evaluierung der Anfragebeantwortung beilegen?

 

43. Lt. Medienberichten gab es in Innsbruck behördliche Ladungen der Sicherheitsbehörde an Fremde mit dem sinngemäß angegebenen Zweck  „Termin mit Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) in Sachen freiwilliger Rückkehr“. Sind Sie der Auffassung, dass das rechtlich zulässig und eine geeignete Form der Kontaktaufnahme mit einer NGO ist?

 

44. Wenn ja, wird diese Vorgangsweise flächendeckend gewählt und auch bezüglich andere NGOs und kirchlicher Institutionen?

 

45.Hat die Nichtbefolgung dieser Ladung Konsequenzen?

 

46. Wie hoch war bzw. ist das Fördervolumen des Vereins Menschenrechte Österreich aufgeschlüsselt auf verschiedene Projekte unter Angabe der Projekttitel im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds seit 2002?

 

47. Wird ein Monitoring in und über Staaten, in denen freiwillige Rückkehr stattfindet, durchgeführt?

 

48. Wer führt diese Arbeit durch und mit welchen finanziellen und personellen Mitteln?

 

49. Sind allfällige Berichte über diese Monitoring – Tätigkeit zugänglich?

 

50. Wie viele freiwillige RückkehrerInnen gab es im Jahr 2006 und 2007?

 

51. Wie viele freiwillige RückkehrerInnen kehrten über den Verein Menschenrechte in ihre Heimatländer zurück?

 

52. Wie viele vom Verein Menschenrechte Österreich verbuchte RückkehrerInnen entstammen im Jahr 2006 und 2007 jeweils den Kategorien

a.      RückkehrerIn aus der Schubhaft,

b.      RückkehrerIn aus einer Justizstrafanstalt,

c.      RückkehrerIn aus aufsuchender Rückkehrberatung und

d.      aus dem Parteienverkehr einer Beratungsstelle dieses Vereins?

 

53. Welche Organisationen leisten aufgrund welcher vertraglichen Rahmenbedingungen Rückkehrberatung in den Justizanstalten?

 

54. Welche Aktivitäten hat der Verein Menschenrechte über Auftrag des BMI hinsichtlich der Familie Zogaj in Frankenmarkt, als auch im Kosovo gesetzt?

 

55. Ist es richtig, dass  - wie in der Tageszeitung Österreich vom 16.11.2007 berichtet -  Frau Zogaj ein Betrag von € 30.000.- im Falle Ihrer freiwilligen Rückkehr vom „BMI Mittelsmann Günther Ecker“ (Zitat aus Österreich) angeboten wurde?

 

56. Wenn nein, wieso hat der Vereinsobmann Günter Ecker zumindest ein Angebot von € 30.000 aus nicht näher erläuterten Spendenmitteln im zitierten Zeitungsbericht bestätigt?

 

57. Woher kommen diese Spendenmittel?

 

58. Wer verwaltet diese Spendenmittel?