3335/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Charterabschiebungen
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Allgemeine Fragen zu Charter-Abschiebungen
1. Wie viele Charter-Abschiebungen haben jährlich von 2005 - 2007 stattgefunden?
2. Welche Zielflughäfen wurden dabei angesteuert?
3. Wie hoch war die Anzahl der Abzuschiebenden?
4. Wie viele gemeinsame Charter-Abschiebungen mit anderen EU-Mitgliedstaaten wurden jährlich von 2005 -2007 durchgeführt?
5. Welche Zielflughäfen wurden dabei angesteuert?
6. Mit welchen EU – Staaten wurde dabei kooperiert?
7. Bei welchen dieser gemeinsamen Charter-Abschiebungen haben BeamtInnen des/ der anderen EU-Mitgliedstaaten den Charter-Flug begleitet?
8. Von wie vielen Sicherheitsbeamten werden Charter-Abschiebungen in der Regel begleitet und von welcher Organisationseinheit der Polizei?
9. Welche Vorbereitung erhielten diese Beamten vor der Durchführung der Charter-Abschiebung?
10. Sind die begleitenden Beamten über Risiken bei der Fixierung wie insbesondere der positionellen Asphyxie informiert und geschult?
Werden (gemeinsame) Charter-Abschiebungen von einer/einem Ärztin/Arzt begleitet?
11. Wenn ja, von welchem Zeitpunkt an bis zu welchem Zeitpunkt war die/der Ärztin/Arzt anwesend?
12. Anhand welcher fachlichen Ausbildung wird die/der begleitende Ärztin/Arzt ausgewählt?
13. Wird der/dem begleitenden Ärztin/Arzt Einblick in Krankengeschichte der Abzuschiebenden gewährt?
14. Wenn ja, wie und zu welchem Zeitpunkt?
15. Wenn nein, wie kann in diesem Falle sichergestellt werden, dass die/der begleitende Ärztin/Arzt über allfällige besondere Gesundheitsrisiken von Abgeschobenen informiert ist?
16. Wie wird diese Information bei, von anderen EU-Mitgliedstaaten überstellten Personen, in einer der/dem Ärztin/Arzt verständlichen Sprache sichergestellt?
17. Finden bei gemeinsamen Charter-Abschiebungen Gespräche der aus anderen EU-Mitgliedstaaten nach Österreich überstellten Betroffenen mit dem Schubhaft-Sozialdienst statt?
18. Wenn ja, wann, wie lange und mit welchem Inhalt?
19. Sind die begleitenden Beamten ermächtigt bzw. angewiesen, während des Fluges Fixierungsmaßnahmen anzuwenden?
20. Wenn ja, welche?
21. Welche Richtlinien haben die begleitenden BeamtInnen in Hinblick auf Fixierungsmaßnahmen und sonstige Akte der Befehls- und Zwangsgewalt?
22. Wer entscheidet an Bord über die Anwendung von Fixierungsmaßnahmen bzw. der sonstigen Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt?
23. Sind die begleitenden BeamtInnen bewaffnet?
24. Wenn ja, mit welcher Waffe und mit welchen Richtlinien für den Waffengebrauch?
25. Ist es zulässig, Arme und Beine der Abzuschiebenden
a) bei dem Start,
b) während des Fluges,
c) bei der Landung
zu fixieren?
26. Falls eine Fixierung der Abgeschobenen zulässig ist: Wie wird sichergestellt, dass die Fixierung der Abzuschiebenden im Notfall rasch und leicht entfernt werden kann?
27. Ist es zulässig, den Abzuschiebenden vor bzw. während der Abschiebung sedative oder andere Medikamente zu verabreichen?
28. Wenn ja, welche und aufgrund welcher medizinischen Einschätzung erfolgt eine derartige Medikation?
29. Wird bei (gemeinsamen) Charter-Abschiebungen die zuständige Kommission des Menschenrechtsbeirates von der bevorstehenden Charter Abschiebung vorinformiert?
30. Wenn nein, warum nicht?
31. Werden (gemeinsame) Charter-Abschiebungen von (Menschenrechts-) BeobachterInnen begleitet, die den Verlauf der Abschiebung menschenrechtlich dokumentieren?
32. Wenn ja, von welche(n) Organisatione(n) bzw. Personen und aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarung?
33. Wie wird sichergestellt, dass die BeobachterInnen das erforderliche menschenrechtliche Fachwissen, gemessen an internationalen und europäischen Standards haben?
34. An welchen menschenrechtlichen Richtlinien orientiert sich die Beobachtung der Abschiebung und wie wird deren Einhaltung dokumentiert?
35. Wird über diese Beobachtungen Bericht erstattet und wenn ja, wem ist dieser zugänglich?
36. Welche Maßnahmen werden getroffen, wenn sich aus dem Bericht der/des Beobachterin/Beobachters Anhaltspunkte für eine unverhältnismäßige oder sonst den Standards widersprechende Vorgangsweise der begleitenden BeamtInnen ergeben?
37. Welche Beschwerdemöglichkeit haben Abgeschobene im Falle unverhältnismäßiger Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt im Zuge der Abschiebung?
38. Wie werden die Abgeschobenen den Behörden des Heimatstaates übergeben (Fixierung)?
39. Werden auch solche Personen mittels Charter-Abschiebung außer Landes gebracht, die bereits
a) für die freiwillige Rückkehr angemeldet waren,
b) für welche die freiwillige Rückkehr bereits bewilligt war?
40. Sind weitere Charter-Abschiebungen geplant?
41. Wenn ja, in welches Herkunftsland und mit welchen EU-Staaten gemeinsam?
Charter-Abschiebung nach Georgien am 3. Juli 2007:
42. Wie viele Personen wurden abgeschoben?
43. Wie viele Sicherheitsbeamte haben die Charter-Abschiebung begleitet und von welcher Organisationseinheit der Polizei?
44. Welche Vorbereitung und welche Schulung erhielten diese Beamten für die bzw. vor der Durchführung der Charter-Abschiebung?
45. Hat eine/ein Ärztin/Arzt die Charter-Abschiebung begleitet?
46. Wenn ja, von welchem Zeitpunkt an bis zu welchem Zeitpunkt war die/der Ärztin/Arzt anwesend und welche fachlichen Ausbildung hatte sie/er?
47. War der/dem Ärztin/Arzt der medizinische Akt der Abzuschiebenden zugänglich?
48. Auf welchem Weg wurden die georgischen StA aus Polen nach Österreich überstellt?
49. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wie lange wurden diese im PAZ in Wien angehalten?
50. Wie lautet die Begründung des Schubhaft-Bescheides und wann wurde dieser den Betroffenen zugestellt?
51. Hat ein Gespräch der Betroffenen mit dem Schubhaft-Sozialdienst stattgefunden? Wenn ja, wann, wie lange und mit welchem Inhalt?
52. Hat ein Kontaktgespräch mit den abschiebenden Beamten stattgefunden wie vom Menschenrechtsbeirat empfohlen?
53. Von wem und wie wurde dieses Kontaktgespräch bei dem/der aus Polen nach Österreich überstellten Abzuschiebenden durchgeführt?
54. Gab es Zwischenfälle
a) beim Transport zum Flughafen,
b) am Flughafen,
c) während der Abschiebung
und wenn ja mit welchem Ausgang?
55. Wurde die Kommission des Menschenrechtsbeirates von der bevorstehenden Charter Abschiebung vorinformiert?
56. Wenn nein, warum nicht?
57. Von wie vielen Beamten welcher Organisationseinheit der Polizei wurde der Flug begleitet?
58. Waren dies ausschließlich österreichische Beamte oder wurden auch Beamte der polnischen Polizei beigezogen?
59. Wurden während des Fluges Fixierungsmaßnahmen angewendet?
60. Wenn ja, welche?
61. Waren Arme und Beine
a) bei dem Start,
b) während des Fluges,
c) während der Landung
fixiert?
62. Wurde den Abzuschiebenden Medikamente verabreicht?
63. Wenn ja, welche und aufgrund welcher medizinischen Einschätzung?
64. Wurde der Flug von MenschenrechtsbeobachterInnen begleitet?
65. Wenn nein, warum nicht?
66. Wenn ja, von welcher Organisation und Person?
67. Liegt ein Bericht der/des MenschenrechtsbeobachterIn vor und wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht und wem wurde dieser übermittelt?
68. Welche Standards wurden und werden Charter-Abschiebungen zugrundegelegt?
69. Wo sind diese verschriftlicht?
Charter-Abschiebung in den Kosovo am 10. Juli 2007:
70. Handelte es sich dabei um eine gemeinsame Maßnahme mit anderen EU-Staaten?
71. Wenn ja, aus welchen Staaten und wann wurden aus dem Kosovo stammende Personen zu diesem Zweck nach Österreich überstellt?
72. Wenn ja auf welchem Weg wurden diese Personen nach Österreich überstellt?
73. Wie viele Personen wurden abgeschoben?
74. Wie viele Sicherheitsbeamte haben die Charter-Abschiebung begleitet und von welcher Organisationseinheit der Polizei?
75. Welche Vorbereitung und welche Schulung erhielten diese Beamten für die bzw. vor der Durchführung der Charter-Abschiebung?
76. Hat eine/ein Ärztin/Arzt die Charter-Abschiebung begleitet?
77. Wenn ja, von welchem Zeitpunkt an bis zu welchem Zeitpunkt war die/der Ärztin/Arzt anwesend und welche fachlichen Ausbildung hatte sie/er?
78. Befanden sich unter diesen Personen auch solche, die
a) für die freiwillige Rückkehr angemeldet waren,
b) für welche die freiwillige Rückkehr bereits bewilligt war?
79. Wenn ja, wie beurteilt das Innenministerium die Auswirkungen auf das RückkehrHilfe-Projekt, zumal für Rückkehrwillige der Eindruck entstehen kann, ihre Abschiebung sei auf das Herantreten an die RückkehrHilfe zurückzuführen?
80. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wie lange wurden diese im PAZ in Wien angehalten?
81. Wie lautet die Begründung des Schubhaft-Bescheides und wann wurde dieser den Betroffenen zugestellt?
82. Hat ein Gespräch der Betroffenen mit dem Schubhaft-Sozialdienst stattgefunden? Wenn ja, wann, wie lange und mit welchem Inhalt?
83. Gab es Zwischenfälle
a) beim Transport zum Flughafen,
b) am Flughafen,
c) während der Abschiebung
und wenn ja mit welchen Folgen?
84. Wurde die Kommission des Menschenrechtsbeirates von der bevorstehenden Charter Abschiebung vorinformiert?
85. Wenn nein, warum nicht?
86. Von wie vielen Beamten welcher Organisationseinheit der Polizei wurde der Flug begleitet?
87. Waren dies ausschließlich österreichische Beamte oder wurden auch Beamte anderer EU-Staaten beigezogen?
88. Wurden während des Fluges Fixierungsmaßnahmen angewendet und wenn ja, welche? Waren Arme und Beine
a) bei dem Start,
b) während des Fluges,
c) bei der Landung
fixiert?
89. Wurde der Flug von MenschenrechtsbeobachterInnen begleitet?
90. Wenn nein, warum nicht?
91. Wenn ja, von welcher Organisation und Person?
92. Liegt ein Bericht der/des MenschenrechtsbeobachterIn vor und wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht und wem wurde dieser übermittelt?