3336/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Flüchtlinge die erst über den VwGH zur Asylgewährung kamen
Im Zuge der Errichtung des Asylgerichtshofes und dem Abschneiden des Instanzenzuges an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) wurde seitens der Regierung (BK Gusenbauer) ins Treffen geführt, dass im Zeitraum 2004 – 2007 gerade mal 41 Personen den Asylstatus erhalten hätten, nachdem der VwGH Ihrer Beschwerde stattgab und die Asylfrage von den Unterbehörden neuerlich zu entscheiden war. (Parlamentskorrespondenz/01/05.122007/Nr. 961).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Bescheide des UBAS wurden vom 1.1.1998 – 31.12.2007 vom VwGH
jährlich aufgeschlüsselt aufgehoben?
2. Wie viele Personen haben daraufhin im 2 Rechtsgang beim UBAS, jährlich
aufgeschlüsselt vom 1.1.1998 – 31.12.2007 noch Asyl zuerkannt
erhalten?
3. Wie viele Personen haben nach einer Aufhebung Ihres Asylbescheides durch
den VwGH im 2. Rechtsgang jährlich aufgeschlüsselt vom 1.1.1998 – 31.12.2007
vom Bundesasylamt Asyl zuerkannt erhalten?
4. Falls die unter Pkt 2 – 3 ermittelte Zahl für den Zeitraum 2004 – 2007 von der
von Ihrem Regierungschef genannten Zahl 41differiert, wie erklären Sie sich das?
5. Wie viele Asylverfahren sind aktuell beim Bundesasylamt länger als
a. 6 Monate
b. 1 Jahr
c. 2 Jahre
d. 3 Jahre
e. 4 und mehr Jahre anhängig?
6. Wie kommt es, dass in erster Instanz Asylverfahren immer noch mehrere Jahre dauern?