3337/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Vollziehung des Tiertransportgesetzes und Umsetzung der EU-Tiertransportverordnung

 

 

Seit Jahren wird die Öffentlichkeit mit Berichten über unvorstellbare Grausamkeiten bei Tiertransporten konfrontiert: zusammengepferchte Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügeltiere, die durstig, zu Tode erschöpft, schwerverletzt oder schon sterbend tagelang quer durch Europa oder weit über die Grenzen Europas hinaus unterwegs sind. Durch die Erweiterung der EU und die Internationalisierung der Märkte hat die Intensität der Tiertransporte auch in Österreich deutlich zugenommen. Regelmäßig kommen z.B. mit Schweinen beladene Lastzüge aus dem Norden Europas nach 30-stündiger Fahrt in den Schlachthöfen Hollabrunn oder Graz an, werden 14 Tage alte männliche Kälber von Milchkühen über Österreich nach Südspanien transportiert, wobei bei derartigen Transporten oft nicht einmal Wasser zur Verfügung gestellt wird, da die Tiere, an deren Körpern oft noch die Nabelschnur baumelt, zu jung sind, um Wasser zu trinken.

 

Um allzu grobe Missstände zu verhindern, schreibt das Tiertransportgesetz (TTG 2007) auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zumindest Kontrollpläne, Berichtspflichten und Krisenpläne vor. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      Kontrollpläne: Laut § 6 Tiertransportgesetz erstellt der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend jährlich nach Anhörung des Tierschutzrates und mit Bezugnahme auf allfällige Stellungnahmen des Tierschutzrates  für das gesamte Bundesgebiet einen Kontrollplan für stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten. Wurde ein solcher Kontrollplan von Ihnen bereits erstellt und wenn ja, aufgrund welcher Kriterien und wo kann in diesen Einblick genommen werden?

 

2.      Berichtspflichten: Laut § 7 Tiertransportgesetz haben die Landeshauptleute dem BMGFJ bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Bericht vorzulegen, in dem aufgegliedert nach Tierarten die Anzahl aller während des vorhergehenden Kalenderjahres durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Zuwiderhandlungen und die von der zuständigen Behörde daraufhin getroffenen Maßnahmen angegeben sind. Wurden diese Berichte bereits von allen Bundesländern vorgelegt? Wenn nein, welche Landeshauptleute sind säumig? Sind diese Berichte für die Öffentlichkeit einsehbar und wenn ja, wo? Wenn nein, wie viele Kontrollen gab es in den einzelnen Bundesländern, welche und wie viele Gesetzesübertretungen gab es und welche Maßnahmen wurden getroffen?

3.      Laut § 7 Tiertransportgesetz muss der BM für Gesundheit, Familie und Jugend der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Gesamtbericht vorlegen und diesen veröffentlichen. Wurde ein solcher Bericht bereits von Ihnen veröffentlicht? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Kontaktstelle: Wurde bereits eine nationale Kontaktstelle in Ihrem Ministerium eingerichtet? Wenn ja, wie viele und welche Verstöße gegen die Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1/2005 wurden dieser Stelle bisher, aufgegliedert nach Bundesländern, mitgeteilt?

 

5.      Erfolgte in allen Fällen eine Kontaktaufnahme/Berichterstattung/Weiterleitung an die Kontaktstellen der Versandstaaten? Welcher Art waren die Reaktionen der Kontaktstellen der Versandstaaten? Gibt es bereits Besserungen im Tiertransportgeschehen aufgrund des Informationsaustausches?

 

6.      Ergehen seitens des BMGFJ Durchführungs- und Ergebnisberichte an die Meldungsleger von Verstößen in den Bundesländern, wenn nicht, warum nicht?

 

7.      Welche andere Form von Einwirkungsmöglichkeiten sieht das BMGFJ, um Verbesserungen des Tiertransportgeschehens in den Versandstaaten zu erwirken? Wurde im speziellen angeregt, TAIEX-Schulungen in den Versandstaaten gemeinsam mit europäischen ExpertInnen zu machen, wenn nicht, warum nicht?

 

8.      Krisenpläne/Notversorgungsstellen: Laut § 9 Tiertransportgesetz hatten die Landeshauptleute bis zum 31. Dezember 2007 dem BMGFJ Krisenpläne vorzulegen, durch die nachgewiesen wird, dass in behördlich angeordneten Fällen so schnell wie möglich Maßnahmen zum Schutz der Tiere getroffen werden können, insbesondere dass entsprechende Einrichtungen für die Versorgung und Betreuung der Tiere (Notversorgungsstellen) zur Verfügung stehen. Wurden von allen Landeshauptleuten bereits Krisenpläne vorgelegt? Wenn nein, welche Bundesländer sind säumig?

 

9.      Welche Bundesländern haben bereits Notversorgungsstellen eingerichtet, welche nicht? Wo sind diese Notversorgungsstellen?

 

10.    Ausbildung/Befähigungsnachweise: § 12 Tiertransportgesetz regelt die Ausbildung und Ausstellung von Befähigungsnachweisen für Personen, die beim Transport mit Tieren umgehen. Wie viele Lehrgänge gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 wurden bereits durchgeführt? Haben Sie bereits eine Verordnung erlassen, die näheren Bestimmungen hinsichtlich Dauer und Umfang des Lehrganges festlegt? Wenn nein, warum nicht?

 

11.    Fanden bereits Lehrgänge gemäß Art. 17 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 statt? Wenn ja, wie viele und wie viele Personen haben daran teilgenommen?

 

12.    Stimmt es, dass in Österreich alle bestehenden Sachkundenachweise auf solche der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 umgeschrieben wurden? Wenn ja, inwiefern entspricht das den Vorschriften der EU-VO, zumal laut einem FVO-Bericht anlässlich eines Kontrollbesuches in Litauen vom 15.-19. Oktober 2007 dieses Vorgehen als EU-rechtswidrig beurteilt wurde?

 

13.    Stimmt es, dass in Österreich alle Personen, die nachweisen konnten, dass sie vor dem 5.1.2007 bereits ein halbes Jahr Tiere transportiert haben, einen Sachkundenachweis entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 erhalten? Wenn ja, um wie viele Personen, die ohne erforderliche Prüfungen den Sachkundenachweis erhalten haben, handelt es sich hierbei?