3342/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Auswirkungen des Haftentlastungspakets
Im Dezember 2007 hat der österreichische Nationalrat zahlreiche Gesetzesänderungen (Bundesgesetz mit dem das StGB, StVG, BHG und das JGG geändert werden) beschlossen, die auch als Haftentlastungspaket bezeichnet wurden.
Trotz einiger Einschränkungen der beschlossenen Regierungsvorlage gegenüber dem Ministerialentwurf können die beschlossenen Gesetzesänderungen als wichtige und längst notwendige Meilensteine in der österreichischen Justizpolitik bezeichnet werden.
Das sogenannte Haftentlastungspaket verfolgt unter anderem folgende Ziele:
· Ausweitung der bedingten Haftentlassung
· Ausbau der Tätigkeit der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST)
Gerade im ersten Jahr des Inkrafttretens des Haftentlastungspakets ist mit einem erheblichen personellen Mehraufwand zu rechnen, da durch die Gesetzeserweiterung beispielsweise bei der bedingten Entlassung eine größere Fallzahl an Entlassungen schlagend wird, die bisher auf Grund der Gesetzeslage nicht erfasst wurden. Gerade im Bereich der Fachdienste, die die bedingten Entlassungen im Strafvollzug vorbereiten und dem richterlichen Personal, dass über die bedingte Entlassung entscheidet, wird der Arbeitsaufwand steigen.
Darüber hinaus wird das Haftentlastungspaket mittelfristig in einigen Bereichen finanzielle Entlastungen bringen, in anderen Bereichen aber einen finanziellen und personellen Mehraufwand verursachen. Im Bereich Bewährungshilfe des Vereins „Neustart“ ist mit einer erweiterten Betreuungstätigkeit zu rechnen. Auch die Zunahme der Begutachtungstätigkeit der BEST wird zu einem Mehraufwand führen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Von wie vielen zusätzlichen bedingten Haftentlassungen gehen sie für das Jahr 2008 aus? Wie begründet sich diese Zahl?
2. Wird im Jahr 2008 dem auf Grund des Haftentlastungspakets zu erwartenden Mehraufwand im Bereich der Richter, die für bedingte Haftentlassungen zuständig sind, Rechnung getragen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
3. Wird im Jahr 2008 dem auf Grund des Haftentlastungspakets zu erwartenden Mehraufwand im Bereich der Fachdienste im Strafvollzug in irgendeiner Weise Rechnung getragen? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?
4. In welchem Umfang wird für das Jahr 2008 die personelle Ausstattung der Tätigkeit der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter (BEST) erweitert?
5. In welchem Umfang werden für das Jahr 2008 die finanziellen Mittel für den Bereich Bewährungshilfe durch den Verein „Neustart“ auf Grund des durch das Haftentlastungspaket zu erwartenden Mehraufwands aufgestockt?
6. Wird es auf Grund der zu erwartenden sinkenden Haftzahlen durch das Haftentlastungspaket mittelfristig zu Einsparungen kommen? Wenn ja in welchem Bereich? Wie hoch werden die Einsparungen sein? Wie errechnen sie sich im Deatail?