3344/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Fahnen statt Stangen zur Warnung vor Dachlawinen

In weiten Teilen Österreichs hat der Winter mit voller Kraft Einzug gehalten. Damit
verbunden steigt auch wieder die Gefahr von Dachlawinen.

Die derzeit verwendeten Stangen, die vor Dachlawinen warnen sollen, führen dazu, dass
diese Warngegenst
ände, die an der Hausmauer befestigt werden im, Warnzustand",
wenn sie also ausgeklappt sind, bis weit über die Mitte der Gehsteigbreiten reichen oder
gleich die gesamte Gehsteigbreite einnehmen, Die ebenfalls verwendeten Dreieckst
änder
füllen in der Regel ebenfalls die gesamte Gehsteigbreite. Diese Gegenstände sind nicht
nur f
ür blinde und sehbehinderte Menschen ein großes Hindernis, sondern auch für
mobilit
ätsbeeinträchtigte Menschen (RollstuhlbenutzerInnen, Personen mit Gehhilfen,
M
ütter/Väter mit Kinderwägen etc.).

Diese Hindernisse führen auch immer wieder zu Unfällen, weil sie z.B.: mit
Blindenst
öcken nicht tastbar sind. Mobilitätsbeeinträchtigte Menschen kommen an diesen
Hindernissen ebenfalls nicht vorbei, weil in der Regel die noch verbleibende
Gehsteigbreite nicht ausreicht, das Hindernis zu umrollen bzw. zu umgehen.

Aus diesem Grund hat der steiermärkische Blinden- und Sehbehindertenverband
(www.stmk-bsv.at) eine Lösung entwickelt, welche diese derzeitigen Hindernisse
(klassische Barrieren), beseitigen.

Fahnen statt Stangen und Dreieckständer lautet die Lösung des Problems.

Diese Dachlawinen-Warnfahnen, entwickelt vom steiermärkischen Blinden- und
Sehbehindertenverbandes, haben viele Vorteile gegen
über den bisher eingesetzten
Warnhinweisen.

Die Montage erfolgt durch Wandhalterung an der Hausmauer, die Warnfahne kann
dadurch leicht ein- und ausgesteckt werden, au
ßerdem kann sie Platz sparend aufbewahrt
werden.

Mit den Warnfahnen werden die Gehsteige und Zugänge barrierefrei gehalten und
machen so m
öglich, dass mobilitätsbeeinträchtigte Personen, sehbehinderte und blinde
Menschen am Gehsteig bleiben können und daher die Sturz- und Verletzungsgefahr
drastisch minimiert wird.

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.    Ist Ihnen die optimale Lösung der Warnung vor Dachlawinen bereits bekannt?

Wenn ja:     Sind Sie auch der Meinung, dass diese Warnfahnen eine deutliche
Verbesserung sind.

Wenn nein: Werden Sie mit dem steiermärkischen Blinden- und

Sehbehindertenverband Kontakt aufnehmen, damit Sie die    Vorteile
der Warnfahnen kennen lernen?

2.    Wenn auch Sie von diese Warnfahnen überzeugt sind, werden Sie dann mit den
verantwortlichen Stellen (L
änder, Gemeinden) in Verhandlungen aufnehmen, damit
diese Warnfahnen gesetzlich vorgeschrieben werden und somit die Verwendung
von Stangen und Dreieckst
ändern außer Kraft gesetzt wird?

Wenn ja:     Werden Sie, wenn Sie vom neuen System überzeugt sind, dafür sorgen
das im nächsten Winter 20087/2009 bereits die neuen Warnfahnen
verwendet werden m
üssen?

Wenn nein: Warum nicht?