3344/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Fahnen statt Stangen zur Warnung vor Dachlawinen
In weiten
Teilen Österreichs hat der Winter mit voller Kraft Einzug
gehalten. Damit
verbunden
steigt auch wieder die Gefahr von Dachlawinen.
Die derzeit
verwendeten Stangen, die vor Dachlawinen warnen sollen, führen dazu,
dass
diese Warngegenstände, die an der Hausmauer befestigt werden
im, „Warnzustand",
wenn sie also
ausgeklappt sind, bis weit über
die Mitte der Gehsteigbreiten reichen oder
gleich die gesamte Gehsteigbreite
einnehmen, Die ebenfalls verwendeten Dreieckständer
füllen in der Regel ebenfalls die gesamte
Gehsteigbreite. Diese Gegenstände
sind nicht
nur für blinde und sehbehinderte
Menschen ein großes Hindernis, sondern auch für
mobilitätsbeeinträchtigte
Menschen (RollstuhlbenutzerInnen, Personen mit Gehhilfen,
Mütter/Väter mit
Kinderwägen etc.).
Diese Hindernisse führen auch immer wieder zu Unfällen, weil sie z.B.: mit
Blindenstöcken nicht
tastbar sind. Mobilitätsbeeinträchtigte
Menschen kommen an diesen
Hindernissen
ebenfalls nicht vorbei, weil in der Regel die noch verbleibende
Gehsteigbreite nicht ausreicht, das
Hindernis zu umrollen bzw. zu umgehen.
Aus diesem Grund hat der steiermärkische Blinden- und
Sehbehindertenverband
(www.stmk-bsv.at) eine Lösung entwickelt,
welche diese derzeitigen Hindernisse
(klassische
Barrieren), beseitigen.
Fahnen statt Stangen und Dreieckständer lautet die Lösung des Problems.
Diese
Dachlawinen-Warnfahnen, entwickelt vom steiermärkischen Blinden-
und
Sehbehindertenverbandes, haben viele Vorteile gegenüber den
bisher eingesetzten
Warnhinweisen.
Die Montage erfolgt durch
Wandhalterung an der Hausmauer, die Warnfahne kann
dadurch leicht ein- und ausgesteckt werden,
außerdem kann sie Platz sparend aufbewahrt
werden.
Mit den Warnfahnen werden die
Gehsteige und Zugänge barrierefrei gehalten und
machen so möglich, dass
mobilitätsbeeinträchtigte Personen, sehbehinderte und
blinde
Menschen am Gehsteig
bleiben können und daher die Sturz- und
Verletzungsgefahr
drastisch minimiert wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen die optimale Lösung der Warnung vor Dachlawinen bereits bekannt?
Wenn ja: Sind Sie auch der
Meinung, dass diese Warnfahnen eine deutliche
Verbesserung
sind.
Wenn nein: Werden Sie mit dem steiermärkischen Blinden- und
Sehbehindertenverband
Kontakt aufnehmen, damit Sie die Vorteile
der Warnfahnen kennen
lernen?
2. Wenn auch Sie von diese Warnfahnen überzeugt sind, werden Sie dann mit den
verantwortlichen Stellen (Länder,
Gemeinden) in Verhandlungen aufnehmen, damit
diese Warnfahnen
gesetzlich vorgeschrieben werden und somit die Verwendung
von Stangen und Dreieckständern
außer Kraft gesetzt wird?
Wenn ja: Werden Sie, wenn Sie
vom neuen System überzeugt sind, dafür sorgen
das im nächsten Winter 20087/2009 bereits die neuen
Warnfahnen
verwendet werden müssen?
Wenn nein: Warum nicht?