3345/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Verbot des Verkaufes und der Verwendung von Blitzkracher

 

In der Zeit zwischen Anfang Dezember und Mitte Jänner jeden Jahres werden  laute

Blitzkracher an allen Orten gezündet. Dies bedeutet nicht nur für alte und kranke Menschen, für Kleinkinder und Tiere, sondern für alle lärmempfindlichen Menschen eine Zeit, die kaum auszuhalten ist.

 

In Deutschland sind der Vertrieb, das Überlassen und die Verwendung dieser Gegenstände (wie etwa Weco Feuerwerke, Nr. 1309-05-15, Inhalt 100 Stück, Corsair Blitzkracher) nicht mehr gestattet. In Deutschland ist also der Verkauf dieser „extra lauten Blitzkracher“ verboten. In Österreich ist derzeit lediglich die Abgabe der Klasse II an Personen unter 18 Jahren verboten.  

 

Da nur wenige BürgermeisterInnen die im Pyrotechnikgesetz vorgesehene Ausnahmegenehmigung erteilen, ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern aber der Klasse II in den meisten Gemeinden ohnehin nicht erlaubt. Deshalb macht es auch keinen Sinn, diese zum Verkauf anzubieten.

 

Ein Verkaufsverbot würde den Vorteil bringen, dass einerseits diese Produkte in Österreich nicht mehr verkauft werden dürfen und anderseits dazu führen, dass für oben genannte Personengruppen das jährlich stattfindende Geknalle ein Ende hätte und auch Tiere wieder ihre Ruhe hätten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

Sind Sie bereit ein Verkaufsverbot für Blitzkracher zu erlassen?

Wenn ja:         Bis wann werden Sie dem Nationalrat einen entsprechende Gesetzesentwurf zur Abstimmung vorlegen?  

Wenn nein:     Was ist der Grund dafür, dass Sie auch in Zukunft obige Personengruppen und Tiere vor dem Geknalle von Mitte Dezember bis Mitte Jänner jeden Jahres nicht schützen wollen?