3349/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Fortsetzung der schwarz/blau/orangen Koalition in Sachen Flüchtlingsbetreuung in Kärnten

 

Das Bundesland Kärnten geht von der Regierung tolerierte Sonderwege. Neben der Missachtung elementarere Minderheitenrechte und des Rechtstaates auch gezielt und wiederholt in der Flüchtlingsbetreuung. Personen, die gemäß 15a Grundversorungsvereinbarung in die Grundversorgung nach Kärnten übernommen wurden, werden ohne ausreichende Begründung aus den Quartieren entlassen und dem Bund nach Traiskirchen gesendet. Im gesamten sind in Kärnten rund 40% weniger AsylwerberInnen in Grundversorgung, als es die 15a Vereinbarung vorschreibt. BM Platter, der sonst so großen Wert auf law and order legt, hüllt sich dazu in Schweigen. Er toleriert den Bruch der Vereinbarung, weil er sich nicht traut, gegenüber dem Kärntner LH zu den vereinbarten und geltenden Rechtsgrundlagen zu stehen. Er setzt lieber in der Flüchtlingspolitik die Schüssel/Haider – Koalition fort 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wie viele AsylwerberInnen waren mit Stand 1.1.2008 in Grundversorgung in

Kärnten?

 

2. Entspricht das dem Art 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – 15a B –

VG, dem Verhältnis der Bevölkerungszahlen der Bundesländer auf Basis der

Volkszählung 2001?

 

 

3. Wenn nein, wie viele AsylwerberInnen müsste das Bundesland Kärnten noch

übernehmen, damit die Vereinbarung eingehalten wird?

 

 

4. LH Haider beruft sich auf eine (Sonder)Vereinbarung mit der verstorbenen

Innenministerin Prokop. Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

 

5. Ist diese Vereinbarung schriftlich?

 

6. Wenn ja, können sie diese dem Anhang beilegen?

 

7. Kann diese Vereinbarung den Art. 1 Abs. 4 der 15a Vereinbarung abändern, oder

ergänzen?

 

8. Wenn ja, warum?

 

9. Wenn nein, warum sorgen Sie nicht für die Einhaltung der 15a – Vereinbarung?

 

10. Gemäß der Zielsetzung der Vereinbarung, soll damit eine regionale

Überbelastung verhindert werden. Ist durch die von Ihnen tolerierte Vorgangsweise

Kärntens nicht der Zweck  der 15a – Vereinbarung vereitelt?

 

11. Halten sie das den anderen Ländern gegenüber fair?

 

12. Welche rechtlichen Schritten werden Sie setzen?