3349/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Fortsetzung der schwarz/blau/orangen Koalition in Sachen Flüchtlingsbetreuung in Kärnten
Das Bundesland Kärnten geht von der Regierung tolerierte Sonderwege. Neben der Missachtung elementarere Minderheitenrechte und des Rechtstaates auch gezielt und wiederholt in der Flüchtlingsbetreuung. Personen, die gemäß 15a Grundversorungsvereinbarung in die Grundversorgung nach Kärnten übernommen wurden, werden ohne ausreichende Begründung aus den Quartieren entlassen und dem Bund nach Traiskirchen gesendet. Im gesamten sind in Kärnten rund 40% weniger AsylwerberInnen in Grundversorgung, als es die 15a Vereinbarung vorschreibt. BM Platter, der sonst so großen Wert auf law and order legt, hüllt sich dazu in Schweigen. Er toleriert den Bruch der Vereinbarung, weil er sich nicht traut, gegenüber dem Kärntner LH zu den vereinbarten und geltenden Rechtsgrundlagen zu stehen. Er setzt lieber in der Flüchtlingspolitik die Schüssel/Haider – Koalition fort
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele AsylwerberInnen waren mit Stand 1.1.2008 in Grundversorgung in
Kärnten?
2. Entspricht das dem Art 1 Abs. 4 der Grundversorgungsvereinbarung – 15a B –
VG, dem Verhältnis der Bevölkerungszahlen der Bundesländer auf Basis der
Volkszählung 2001?
3. Wenn nein, wie viele AsylwerberInnen müsste das Bundesland Kärnten noch
übernehmen, damit die Vereinbarung eingehalten wird?
4. LH Haider beruft sich auf eine (Sonder)Vereinbarung mit der verstorbenen
Innenministerin Prokop. Was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?
5. Ist diese Vereinbarung schriftlich?
6. Wenn ja, können sie diese dem Anhang beilegen?
7. Kann diese Vereinbarung den Art. 1 Abs. 4 der 15a Vereinbarung abändern, oder
ergänzen?
8. Wenn ja, warum?
9. Wenn nein, warum sorgen Sie nicht für die Einhaltung der 15a – Vereinbarung?
10. Gemäß der Zielsetzung der Vereinbarung, soll damit eine regionale
Überbelastung verhindert werden. Ist durch die von Ihnen tolerierte Vorgangsweise
Kärntens nicht der Zweck der 15a – Vereinbarung vereitelt?
11. Halten sie das den anderen Ländern gegenüber fair?
12. Welche rechtlichen Schritten werden Sie setzen?