3351/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek,
Kolleginnen und
Kollegen
an
die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen
Dienst
betreffend
transparente Förderpolitik
Das Thema „Gewalt gegen Frauen" ist von ganz besonderer Bedeutung und hat viele Aspekte - von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu häuslicher Gewalt in all ihren Ausprägungen, von körperlicher und sexueller bis hin zu psychischer Gewalt.
Man kann gar nicht vehement genug
dagegen auftreten und besonders
wertgeschätzt werden natürlich auch alle jene Menschen, welche sich
in diesem
Bereich engagieren. Darunter sind auch
viele Institutionen und Vereine, welche sehr
wertvolle Arbeit leisten, um den betroffenen Frauen Hilfestellung zu
geben.
Vielfach erhalten diese zur finanziellen Unterstützung auch Förderungen aus
öffentlicher Hand.
Umso
trauriger stimmt es einen, wenn - wie Medienberichten entnommen werden
konnte - durch die angebliche Vorgangsweise eines bestimmten Vereines die
wertvolle Arbeit
solcher Organisationen in ein schlechtes Licht gerückt wird.
Es handelte sich hierbei um den Dachverband Verein „Autonome Österreichische
Frauenhäuser" (AÖF) bzw. ganz konkret um den Telefonservice
„Frauenhelpline
gegen Männergewalt", bezüglich welcher es Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft
Wien gegeben hatte, da eine Manipulation
der Anrufzahlen im Raum gestanden war.
Um der Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiter/-innen im Bereich Gewaltschutz jenes Ansehen zukommen lassen zu können, welches sie sich durch ihren unermüdlichen Einsatz verdienen, ist es auf der anderen Seite aber auch wichtig, einen gewissen Kontrollmechanismus zu haben, um durch erforderliche Transparenz solchen Anschuldigungen vorzubeugen - vor allem, wenn Förderungen aus öffentlicher Hand eine Rolle spielen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt?
2.
Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft
eingestellt?
3.
Welche Fördersummen erhielt der Verein seit seinem
Bestehen aus
öffentlicher Hand? (bitte nach
Jahreszahlen aufschlüsseln)
4. Welche Fördersummen erhält dieser Verein im laufenden Arbeitsjahr?
5. Wie verhält sich die
Anrufstatistik der „Frauenhelpline gegen Männergewalt"
seit deren Bestehen? (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)
6. Gab es wesentliche Schwankungen
bezüglich der Anrufzahlen vor den
Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft und danach? (bitte nach
Jahreszahlen aufschlüsseln)
7. Wenn ja, welche Gründe könnten dafür ausschlaggebend gewesen sein?
8. Welche Kontrollmechanismen
bestehen allgemein gegenüber
Förderungsnehmern/-innen? Welche insbesondere gegenüber diesem
Verein?
9. Welche Vereine zum Schutz bzw. zur
Förderung von Frauen erhalten derzeit
eine Förderung aus öffentlicher Hand und in welcher Höhe?