3351/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst
betreffend transparente Förderpolitik

Das Thema Gewalt gegen Frauen" ist von ganz besonderer Bedeutung und hat viele Aspekte - von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu häuslicher Gewalt in all ihren Ausprägungen, von körperlicher und sexueller bis hin zu psychischer Gewalt.

Man kann gar nicht vehement genug dagegen auftreten und besonders
wertgesch
ätzt werden natürlich auch alle jene Menschen, welche sich in diesem
Bereich engagieren. Darunter sind auch viele Institutionen und Vereine, welche sehr
wertvolle Arbeit leisten, um den betroffenen Frauen Hilfestellung zu geben.
Vielfach erhalten diese zur finanziellen Unterst
ützung auch Förderungen aus
öffentlicher Hand.

Umso trauriger stimmt es einen, wenn - wie Medienberichten entnommen werden
konnte - durch die angebliche Vorgangsweise eines bestimmten Vereines die
wertvolle Arbeit solcher Organisationen in ein schlechtes Licht gerückt wird.
Es handelte sich hierbei um den Dachverband Verein
Autonome Österreichische
Frauenh
äuser" (AÖF) bzw. ganz konkret um den Telefonservice Frauenhelpline
gegen M
ännergewalt", bezüglich welcher es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Wien gegeben hatte, da eine Manipulation der Anrufzahlen im Raum gestanden war.

Um der Arbeit der vielen engagierten Mitarbeiter/-innen im Bereich Gewaltschutz jenes Ansehen zukommen lassen zu können, welches sie sich durch ihren unermüdlichen Einsatz verdienen, ist es auf der anderen Seite aber auch wichtig, einen gewissen Kontrollmechanismus zu haben, um durch erforderliche Transparenz solchen Anschuldigungen vorzubeugen - vor allem, wenn Förderungen aus öffentlicher Hand eine Rolle spielen.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst folgende

Anfrage:

1.              Ist Ihnen der oben beschriebene Fall bekannt?

2.              Aus welchen Gründen wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
eingestellt?

3.              Welche Fördersummen erhielt der Verein seit seinem Bestehen aus
öffentlicher Hand? (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)

4.              Welche Fördersummen erhält dieser Verein im laufenden Arbeitsjahr?

5.      Wie verhält sich die Anrufstatistik der „Frauenhelpline gegen Männergewalt"
seit deren Bestehen? (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)

6.      Gab es wesentliche Schwankungen bezüglich der Anrufzahlen vor den
Erhebungen durch die Staatsanwaltschaft und danach? (bitte nach
Jahreszahlen aufschlüsseln)

7.      Wenn ja, welche Gründe könnten dafür ausschlaggebend gewesen sein?

8.      Welche Kontrollmechanismen bestehen allgemein gegenüber
Förderungsnehmern/-innen? Welche insbesondere gegenüber diesem
Verein?

9.      Welche Vereine zum Schutz bzw. zur Förderung von Frauen erhalten derzeit
eine Förderung aus öffentlicher Hand und in welcher Höhe?