3363/J XXIII. GP

Eingelangt am 22.01.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend fehlende Kennzeichnung von Handys, Headsets, Schnurlos-Telefon-Handsets u.dgl. hinsichtlich des Allergens Nickel

 

 

Zu den zahlreichen Studien, die auf Beeinträchtigungen von Gesundheit und Wohlbefinden durch die Strahlungsemission von Mobil- und DECT-Telefonen sowie ihren Basisstationen hindeuten, haben sich nun auch aus einem anderen Feld kritische Ergebnisse hinzugesellt: Kürzlich wurden Untersuchungsergebnisse dänischer und nordamerikanischer Forscher bekannt, wonach manche Handys so viel Nickel enthalten, dass sie eine Kontaktallergie auslösen können. Im Unterschied  zu Schmuck oder Brillen gibt es keinen europaweit gültigen Nickel-Grenzwert für Handys und andere Geräte aus dem Telekom-Bereich, wie etwa Handy-Headsets oder die Handsets von DECT-/Schnurlos-Telefonen.

 

Das dänische Allergiezentrum in Gentofte hatte 41 gängige Handymodelle getestet und bei jedem fünften davon Nickel nachgewiesen - beispielsweise in der Tastatur, der Umrandung des Schirms oder im Firmenlogo.

Forscher der amerikanischen Brown-Universität (in Providence im US-Bundesstaat Rhode Island) wiederum stießen in zehn von 23 getesteten Handy- und Headset-Modellen auf Nickel, wie sie im "Canadian Medical Association Journal", Bd. 178, S. 23 berichten. Lionel Bercovitch und John Luo waren über einen 18-jährigen   Patienten mit Hautausschlag im Gesicht auf das Problem aufmerksam geworden.  Der Ausschlag verschwand, als der Patient auf ein nickelfreies Mobiltelefon umstieg, und kehrte zurück, als er wieder zum gewohnten Handy griff. Der Fall und die Testergebnisse sind im Internet frei zugänglich veröffentlicht.

 

Das erwähnte dänische Allergiezentrum rät auf Basis seiner Untersuchungen AllergikerInnen, das eigene Handy mit einem Nickeltest aus der Apotheke zu testen, solange es keine Kennzeichnungspflicht gebe. Die Hersteller sollten über den Nickelgehalt ihrer Geräte informieren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Sind Ihnen die erwähnten Arbeiten und Studien bekannt?

 

2.      Welche weiteren Studien zu diesem Themenfeld sind Ihnen bekannt?

 

3.      Welche Maßnahmen in Richtung einer entsprechenden Kennzeichnung nickelhältiger, potenziell allergener Geräte wie a) Handys, b) Headsets, c) DECT-Handsets, d) sonstigen Geräten im Bereich Telekom-Endkunden haben Sie bereits gesetzt?

 

4.      Falls Sie noch keine Maßnahmen gesetzt haben – warum nicht?

 

5.      Welche Maßnahmen in Richtung einer Nickel-Kennzeichnung bei a) Handys, b) Headsets, c) DECT-Handsets, d) sonstigen Geräten im Bereich Telekom-Endkunden werden Sie bis wann im einzelnen setzen?