3387/J XXIII. GP

Eingelangt am 24.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Todesfälle mit Taser-Waffen"

Medienberichten zufolge kommt es immer wieder es bei Einsätzen von „Tasern" zu Todesfällen
- obwohl die Handwaffen, bei denen mit Widerhaken versehene Projektile abgefeuert und
Elektroschocks von 17.500 bis 50.000 Volt durch die Körper der Getroffenen gejagt werden, von
Herstellerseite als nicht-tödlich angepriesen werden.

Im Oktober verstarb ein 40-jähriger Pole am Flughafen von Vancouver, nachdem die kanadische
Polizei ihn mit einem Elektroschocker traktiert hatte. In einem Gefängnis in Dartmouth (Provinz
Nova Scotia) starb im November 2007 vergangenen Donnerstag ein 45-jähriger Mann, auf den
die Polizei am Vortag einen Taser abgefeuert hatte. Und in Chilliwack (Provinz British
Columbia) erlag im November 2007 ein 36-jähriger Mann seinen Verletzungen im Krankenhaus,
nachdem er ein paar Tage zuvor in einem Einkaufszentrum wegen "unberechenbarem Verhalten"
auffällig geworden war. Die dortige Polizei ging mit Pfefferspray und Schlagstöcken gegen den
Mann vor und überwältigte schließlich mit einem Taser. Nicht nur in Kanada, auch in den USA
häufen sich die Todesfälle nach Taser-Einsätzen: In den Vereinigten Staaten starben nach Zahlen
von Amnesty International USA bislang mehr als 220 Menschen. Allein am letzten Wochenende
im November 2007 kamen weitere drei Personen nach Taser-Einsätzen ums Leben.

Der in Genf angesiedelte UNO-Ausschuss gegen Folter (Committee Against Torture, CAT)
hat sich unterdessen strikt gegen die Weiterverbreitung dieser Elektrowaffen
ausgesprochen.

Der Einsatz von Elektroschock-Pistolen sei eine "Form von Folter", halten die UN-
Menschenrechtler in einer Empfehlung an die portugiesische Regierung fest. Diese will die
Polizeikräfte im Land künftig mit Taser-Waffen vom Typ X26 ausrüsten. X26-Taser würden
"extreme Schmerzen" verursachen und könnten in einigen Fällen tödlich sein. Belegt würde dies
unter anderem durch mehrere wissenschaftliche Studien, so der UNO-Ausschuss. In Deutschland


ist der Einsatz von Tasern Ländersache. Bislang haben etwa Hamburg und Bayern den Einsatz
von diesen Elektroschockern erlaubt.

In Deutschland wird aktuell ein Verbot des privaten Einsatzes von Tasern diskutiert. Der
Schweizer Ständerat hat sich Mitte Dezember 2007 generell gegen einen Taser-Einsatz
ausgesprochen. In Österreich unterliegen Taser dem Waffengesetz (Kategorie C), ein Waffenpass
ist erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    Sind Ihnen die im Einleitungstext beschriebenen möglichen gesundheitlichen - ja sogar
tödlichen - Auswirkungen beim Einsatz von Taser-Waffen bekannt?

2.                                    Teilen Sie die UNO-Meinung, dass der Einsatz von Elektroschock-Pistolen eine Form von
Folter ist? Wenn nein, warum nicht?

3.                                    In welchen EU-Mitgliedsstaaten sind die Mitarbeiter von Justizwacheanstalten
(Gefängnissen) mit Taser-Waffen ausgestattet?

4.                                    In welchem Umfang ist die österreichische Justizwache mit diesen Waffen ausgerüstet?

5.                                    Über wie viele Taser-Waffen verfügt das BMJ?

6.                                    Wie oft kamen in Österreichs Justizwacheanstalten in den Jahren 2006 und 2007 Taser-
Waffen zum Einsatz (Aufschlüsselung auf Jahre)?

7.                                    Kam es jemals beim Taser-Einsatz zu gesundheitlichen Auswirkungen bei Haftinsassen?
Wenn ja, wie oft und in welchen Fällen?

8.                                    Ist für Sie in Anbetracht der möglichen gesundheitlichen - ja sogar tödlichen -
Auswirkungen von Taser ein Verbot des privaten Einsatzes schlüssig?