3398/J XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
betreffend Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte
Im Nationalrat wurde am 24.04.2007 folgende Entschließung einstimmig angenommen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
- den Import-, die Be- und Verarbeitung und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Österreich wirkungsvoll zu unterbinden
- und sich auf Ebene der EU für ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzusetzen.“
Ausgangspunkt dieser Entschließung war der Grüne Entschließungsantrag 204/A(E) mit folgender Begründung:
„Weltweit werden jedes Jahr hunderttausende Robben getötet. Der größte Teil von ihnen wird in Kanada im Frühjahr getötet, wo alljährlich die Jagd auf zahlreiche Sattelrobben und Klappmützen freigegeben wird. Seit der Wiederaufnahme der Robbenjagd im Jahr 1996 wurden allein in Kanada drei Millionen Sattelrobben getötet. 95 Prozent dieser Robben sind noch keine drei Monate alt.
Angesichts der hohen Anzahl der Jahr für Jahr getöteten Robben kann langfristig der Erhalt der Population gefährdet sein – neben der Jagd ist der Bestand durch weitere Faktoren wie Klimaänderungen, Beifang bei der Fischerei und Zerstörung des Lebensraums bedroht. Die Eisbedeckung der Arktis ist rückläufig. Dies kann erheblichen Einfluss auf die Population haben, da Robbenarten wie Sattelrobbe und Klappmütze zur Vermehrung auf Packeis angewiesen sind.
Unabhängig von wirtschaftlichen und artenschutzrechtlichen Erwägungen sind die bei den Robbentötungen angewandten Tötungsmethoden aus Tierschutzsicht bedenklich. Die Tiere werden teilweise nur mangelhaft betäubt und sind bei der Häutung bei Bewusstsein.
Sieht man von der traditionellen und deswegen ausdrücklich erlaubten Robbenjagd der Inuit ab, besteht für die Robbenjagd kein zwingendes konsumtives Interesse. Für Fell und andere Produkte gibt es zahlreiche Alternativen.
Die im EG-Ministerrat am 28.März 1983 erlassene sogenannte Jungrobbenrichtlinie (EG-Richtlinie 129/83) zum Schutze der Robben reicht nicht aus, weil die massenhaften Robbentötungen einfach zwei Wochen später stattfinden, wenn die Tiere die in der Richtlinie vorgegebene Altersgrenze überschritten haben.
In den USA, in Mexiko, Kroatien, und Belgien sind bereits ein Einfuhrverbote für Robbenprodukte erlassen worden. Italien hat ein temporäres Einfuhrverbot verhängt. Der deutsche Bundestag hat im September 2006 beschlossen, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhr- und Handelsverbot von Robbenprodukten einzusetzen und das Inverkehrbringen von Robbenprodukten in Deutschland zu unterbinden. Der Europarat hat im September 2006 eine Resolution erlassen, in der alle Mitgliedsländer zu einem Handelsverbot für Robbenprodukte aufgefordert werden. „
Am 28.11.2007 nahmen Sie eine Petition der Tierschutzorganisation International Fund for Animal Welfare (IFAW) zum Verbot des Robbenfangs entgegen und versicherten den InitiatorInnen Ihre Unterstützung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum sind Sie bisher dem o.a. einstimmigen Entschließungsantrag des Parlaments nicht nachgekommen?
2. Wann werden Sie dem einstimmigen Auftrag des Parlaments vom 24. April 2007 nachkommen und einen Gesetzesentwurf vorlegen?
3. Was haben Sie bisher auf Ebene der EU unternommen, um ein gemeinschaftsweit gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten durchzusetzen?