3443/J XXIII. GP
Eingelangt am 30.01.2008
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Anfrage
der Abgeordneten Gertrude Aubauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „seniorenfreundliche Gemeinde"
Ältere
Menschen brauchen Respekt, Wertschätzung und - in vielen
Bereichen
- Hilfe der Gesellschaft! Parteipolitik sollte dabei keine Rolle
spielen. Die
unterzeichneten Abgeordneten begrüßen es, wenn das
Sozialministerium die „seniorenfreundlichsten
Gemeinden" Österreichs
küren möchte. Doch es stellt sich die Frage:
Handelt es sich um eine
parteiunabhängige
Aktion?
Konkret: Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz
veröffentlicht in
der Rubrik „Aktuelles" unter dem Titel „Was ist neu
2008"
die wesentlichen Neuerungen und gesetzlichen Änderungen,
die sich im
Rahmen der
Ressortzuständigkeit ab dem 1.1.2008 ergeben.
Darunter
finden sich auch seniorenpolitische Schwerpunkte. Konkret wird ein
Wettbewerb zur Auszeichnung und öffentlichen
Würdigung von
Gemeinden, die besondere Maßnahmen
für ihre älteren
Gemeindebewohnerinnen und -bewohner setzen,
angekündigt. Dieser
Wettbewerb soll in
Kooperation mit der Volkshilfe und dem
Pensionistenverband stattfinden.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister
für Soziales und Konsumentenschutz in diesem
Zusammenhang
nachstehende
Anfrage:
1. In welcher Form wird dieser Wettbewerb ausgeschrieben?
2. Wann soll dieser Wettbewerb starten?
3.
Welche Kriterien sollen als Maßstab für eine
Auszeichnung
ausgewählt werden?
4.
Welcher Personenkreis (Jury?) wird die Entscheidung über eine
Auszeichnung treffen?
5.
In welcher Form soll die öffentliche Würdigung zum
Ausdruck
gebracht
werden?
6.
Warum soll die angekündigte Kooperation ausschließlich mit SPÖ-
nahen Organisationen,
wie Pensionistenverband und Volkshilfe
stattfinden?
7.
Wurden auch andere Organisationen zur Mitwirkung eingeladen?
Wenn nein, warum
nicht?
8.
Wie begründen Sie es, dass Sie so wichtige große österreichische
Hilfsorganisationen,
wie etwa das Hilfswerk sowie den
Seniorenbund mit 300 000 Mitgliedern, von
einer Kooperation mit
dem Sozialministerium im Zusammenhang mit dem oben
genannten Wettbewerb ausschließen?