3466/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend 1479/AB Personalagentur

In der Anfrage 1485/J (XXIII. GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und
Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures
wurden mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für Beamte,
ungenügend, mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und dass
Verhandlungen mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die
Personalhoheit hat Bundesministerin Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn
entzieht man dem Minister (leitendes Organ des Organkomplexes Bundesministerium) die
Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG übertrage Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder ganz
unmöglich gemacht.

Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau
(Organisation und Struktur), der Kompetenzen und der Bestellung der Leitung der
Personalagentur tauchen auf. Weiters wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine
gravierende Änderung im Dienst- und Besoldungsrecht geben, daher sollte das
Bundeskanzleramt auch die notwendigen Informationen von den anderen Ministerien schon
bekommen haben. Ein Indiz dafür ist, dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60
Mio. Euro Einsparungen und von 3000 Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet
werden sollten, gesprochen haben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.  Sind sie von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris
Bures aufgefordert worden, die für die Errichtung einer Personalagentur notwendigen
Daten zu übermitteln?

2.                  Wenn ja, welche Daten wurden übermittelt?

3.                  Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in ihrem Ressort in
den Beamtenstand übernommen worden (aufgegliedert nach Sektionen, Gruppen und
Abteilungen)?


4.        Haben   Sie   vor  bis   Ende   2008   zusätzliches   Personal   in   Ihre   Abteilungen   für
Personalangelegenheiten/-entwicklung/-ausbildung (Pers.A, Pers.B, Pers.C, FGG 1 und
FGG 7) und in der Gruppe Rechtswesen und legislativer Dienst aufzunehmen und/oder in
den Beamtenstand zu übernehmen?

5.                  Wird es noch vor der Installierung der Personalagentur bei den Vertragsbediensteten in
ihrem Ressort Bedarfskündigungen geben?

6.                  Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete werden davon betroffen sein?

7.                  Wurde Ihnen von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris
Bures empfohlen befristete Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?

8.                  Wie   viele   befristete   Vertragsbedienstete   wurden   in   Ihrem   Ressort   (inklusive
nachgeordneten Dienststellen) in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert?

9.                  Wie   viele   befristete   Vertragsbedienstete   wurden   in   Ihrem   Ressort   (inklusive
nachgeordneten Dienststellen) seit Beginn dieser Legislaturperiode bis 31.12.2007 nicht
mehr verlängert?

10.           Wird es weiterhin denselben Personalaufwand in den einzelnen Abteilungen und
Referaten, die für Personalangelegenheiten zuständig sind, geben?

11.           Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Ihrem Ressort teilweise oder
ganz die Personalhoheit entzogen werden könnte?

12.           Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben sollten, worauf gründet sich
diese verfassungsrechtliche und politische Einstellung?