3467/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend 1479/AB Personalagentur
In der
Anfrage 1485/J (XXIII.GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr.
Aspöck und
Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen
Dienst Doris Bures
wurden
mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für
Beamte,
ungenügend,
mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und dass
Verhandlungen
mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die
Personalhoheit hat
Bundesministerin Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn
entzieht man dem Minister (leitendes Organ
des Organkomplexes Bundesministerium) die
Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs.
1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG übertrage Besorgung der
Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder ganz
unmöglich gemacht.
Nicht nur
verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau
(Organisation und Struktur), der Kompetenzen
und der Bestellung der Leitung der
Personalagentur tauchen auf. Weiters
wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine
gravierende Änderung im Dienst-
und Besoldungsrecht geben, daher sollte das
Bundeskanzleramt auch die notwendigen
Informationen von den anderen Ministerien schon
bekommen haben. Ein Indiz dafür
ist, dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60
Mio. Euro Einsparungen und von 3000
Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet
werden sollten, gesprochen haben.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage:
1. Sind sie von
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris
Bures
aufgefordert worden, die für die Errichtung einer Personalagentur
notwendigen
Daten
zu übermitteln?
2. Wenn ja, welche Daten wurden übermittelt?
3.
Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in ihrem
Ressort in
den Beamtenstand übernommen
(aufgegliedert nach Sektionen,
Gruppen und
Abteilungen)?
4.
Haben Sie vor bis
Ende 2008 zusätzliches Personal
in Ihre Abteilungen für
Personalangelegenheiten
(Pr. 1 und Pr. 2) aufzunehmen und/oder in den Beamtenstand zu
übernehmen?
5.
Wird es noch vor der Installierung der Personalagentur bei den
Vertragsbediensteten in
ihrem Ressort
Bedarfskündigungen geben?
6. Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete werden davon betroffen sein?
7.
Wurde Ihnen von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst Doris
Bures empfohlen
befristete Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?
8.
Wie viele befristete
Vertragsbedienstete wurden in
Ihrem Ressort (inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert?
9.
Wie viele befristete
Vertragsbedienstete wurden in
Ihrem Ressort (inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) seit Beginn dieser Legislaturperiode bis 31.12.2007 nicht
mehr verlängert?
10.
Wird es weiterhin denselben
Personalaufwand in den
Abteilungen für
Personalangelegenheiten
geben?
11.
Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Ihrem Ressort
teilweise oder
ganz die
Personalhoheit entzogen werden könnte?
12.
Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben sollten, worauf
gründet sich
diese
verfassungsrechtliche und politische Einstellung?