3469/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen
an den
Bundesminister für Inneres
betreffend 1479/AB Personalagentur
In der
Anfrage 1485/J (XXIII. GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr.
Aspöck und
Kollegen an die
Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris
Bures
wurden mehrere Fragen, betreffend der
Einrichtung einer Personalagentur für Beamte,
ungenügend, mit dem Verweis auf
die Personalhoheit der Ministerien und dass
Verhandlungen mit der GÖD
geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die
Personalhoheit hat Bundesministerin
Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn
entzieht man dem Minister (leitendes
Organ des Organkomplexes Bundesministerium) die
Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs.
1 und Art. 77 Abs. 1
B-VG übertrage Besorgung der
Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder ganz
unmöglich gemacht.
Nicht nur
verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau
(Organisation und Struktur), der Kompetenzen
und der Bestellung der Leitung der
Personalagentur tauchen auf. Weiters
wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine
gravierende Änderung im Dienst-
und Besoldungsrecht geben, daher sollte das
Bundeskanzleramt auch die notwendigen
Informationen von den anderen Ministerien schon
bekommen haben. Ein Indiz dafür
ist, dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60
Mio. Euro Einsparungen und von 3000
Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet
werden sollten, gesprochen haben.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1.
Sind sie von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst Doris
Bures
aufgefordert worden, die für die Errichtung einer Personalagentur
notwendigen
Daten zu
übermitteln?
2. Wenn ja, welche Daten wurden übermittelt?
3.
Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in ihrem
Ressort in
den
Beamtenstand übernommen und oder pragmatisiert (aufgegliedert nach
Sektionen,
Gruppen und
Abteilungen)?
4.
Haben Sie vor bis
Ende 2008 zusätzliches
Personal in Ihre Abteilung
für
Personalangelegenheiten
(Abteilung I/l) aufzunehmen und/oder in den Beamtenstand zu
übernehmen?
5.
Wird es noch vor der Installierung der Personalagentur bei den
Vertragsbediensteten in
ihrem Ressort
Bedarfskündigungen geben?
6. Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete werden davon betroffen sein?
7.
Wurde Ihnen von der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst Doris
Bures empfohlen
befristete Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?
8.
Wie viele befristete
Vertragsbedienstete wurden in
Ihrem Ressort (inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert?
9.
Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in Ihrem Ressort
(inklusive
nachgeordneten
Dienststellen) seit Beginn dieser Legislaturperiode bis 31.12.2007
nicht mehr verlängert?
10.
Wird es
weiterhin denselben
Personalaufwand in
der Abteilung für
Personalangelegenheiten
geben?
11.
Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Ihrem Ressort
teilweise oder
ganz die
Personalhoheit entzogen werden könnte?
12.
Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben sollten, worauf
gründet sich
diese
verfassungsrechtliche und politische Einstellung?