3475/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend 1479/AB Personalagentur

In der Anfrage 1485/J (XXIII.GP) der Nationalratsabgeordneten Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures wurden mehrere Fragen, betreffend der Einrichtung einer Personalagentur für Beamte, ungenügend, mit dem Verweis auf die Personalhoheit der Ministerien und dass Verhandlungen mit der GÖD geführt werden, beantwortet. Mit dem Verweis auf die Personalhoheit hat Bundesministerin Bures ein verfassungsrechtliches Problem erkannt. Denn entzieht man dem Minister (leitendes Organ des Organkomplexes Bundesministerium) die Personalhoheit teilweise oder ganz, wird ihm die gemäß Art. 69 Abs. 1 und Art. 77 Abs. 1  B-VG übertrage Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung teilweise oder ganz unmöglich gemacht.

Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, sondern auch Bedenken in Bezug auf den Aufbau (Organisation und Struktur), der Kompetenzen und der Bestellung der Leitung der Personalagentur tauchen auf. Weiters wird es durch das Projekt „Personalagentur" eine gravierende Änderung im Dienst- und Besoldungsrecht geben, daher sollte das Bundeskanzleramt auch die notwendigen Informationen von den anderen Ministerien schon bekommen haben. Ein Indiz dafür ist, dass Minister Molterer und Ministerin Bures von 60 Mio. Euro Einsparungen und von 3000 Beamten, die von dieser Personalagentur verwaltet werden sollten, gesprochen haben.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.  Sind sie von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures aufgefordert worden, die für die Errichtung einer Personalagentur notwendigen Daten zu übermitteln?

2.                  Wenn ja, welche Daten wurden übermittelt?

3.                  Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in ihrem Ressort in den Beamtenstand übernommen und oder pragmatisiert (aufgegliedert nach Sektionen, Gruppen und Abteilungen)?

4.                  Haben   Sie   vor   zusätzliches   Personal   bis   Ende   2008   in   Ihre   Abteilungen   für Personalangelegenheiten/-entwicklung (Präs.l, III/Personalabteilung Zentralstelle, III/l und III/9) aufzunehmen und/oder in den Beamtenstand zu übernehmen?

5.                  Wird es noch vor der Installierung der Personalagentur bei den Vertragsbediensteten in Ihrem Ressort Bedarfskündigungen geben?

6.                  Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete werden davon betroffen sein?

7.                  Wurde Ihnen von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures empfohlen befristete Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?

8.                  Wie   viele   befristete   Vertragsbedienstete   wurden   in   Ihrem   Ressort   (inklusive nachgeordneten Dienststellen) in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert?

9.                  Wie   viele   befristete   Vertragsbedienstete   wurden   in   Ihrem   Ressort   (inklusive nachgeordneten Dienststellen) seit Beginn dieser Legislaturperiode bis 31.12.2007 nicht mehr verlängert?

10.           Wird     es     weiterhin     denselben     Personalaufwand     in     den     Abteilungen     für Personalangelegenheiten geben?


11.           Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Ihrem Ressort teilweise oder ganz die Personalhoheit entzogen werden könnte?

12.           Wenn Sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken haben sollten, worauf gründet sich diese verfassungsrechtliche und politische Einstellung?