3482/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zuständigkeit für „Kriegsgräberanlagen"

„Stalag XVIII C (317) Markt Pongau" stellte während des zweiten Weltkrieges ein
Kriegsstrafgefangenenlager in St. Johann im Pongau (Salzburg) dar. Rund 4.000
Kriegsgefangene - vor allem sowjetischer Herkunft - kamen dort aufgrund Krankheit,
Erschöpfung und Unterernährung ums Leben. Denkmäler, Grabsteine im Ortsfriedhof und vor
allem die Kriegsgräberanlage, unter der Bezeichnung „Russenfriedhof' bekannt, erinnern an
diesen Teil der Geschichte des Zweiten Weltkrieges.

Das Grundstück, auf dem der „Russenfriedhof“ errichtet wurde und auf dem er nach wie vor
liegt, befindet sich im Eigentum des Bundes (Bundesimmobiliengesellschaft). Allerdings ist
im Falle des Denkmals zu „Stalag XVIII Markt Pongau" eine besondere Situation geboten, da
die Gräberanlage von Privatgrundstücken umschlossen ist und keine Verbindung zum
öffentlichen Wegenetz besteht.

Um zur gegenständlichen Kriegsgräberanlage zu gelangen, ist die Benutzung einer
Privatstraße und daran anschließend ein ca. 350m langer Fußweg über eine unbefestigte
landwirtschaftliche Fläche notwendig. Von der Gemeindestraße „Industriestraße" kommend
versperrt ein nicht öffentlicher Eisenbahnübergang sowohl Fahrzeuglenker als auch
FußgängerInnen den Weg zur Gräberanlage. Von der Landesstraße B311 kommend ist aus
beiden Richtungen ein Einbiegen in die Privatstraße behördlich verboten. Fußgängern ist der
- mehrere Kilometer lange - Zugang über diese äußerst stark befahrenen Freilandstraße aus
Sicherheitsgründen nicht zumutbar. Ein Zufahren mit dem Kraftfahrzeug zum Besuch oder
zur Pflege der Anlage ist derzeit nicht möglich. Gegen einen Angehörigen des Schwarzen
Kreuzes wurde bereits ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für
Inneres folgende

Anfrage:

1.              Ist Ihnen die Situation um den „Russenfriedhof“ St. Johann/Pongau bekannt?

2.              Gibt es Ihres Wissens nach Vereinbarungen mit den Besitzern (der an den
„Russenfriedhof“ angrenzenden Privatgrundstücke), die den Zugang regeln? Wenn ja,
wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

3.              Welche Schritte werden Sie zu welchem Zeitpunkt unternehmen, um für
BesucherInnen eine bessere Erreichbarkeit des „Russenfriedhofes" in St. Johann im
Pongau zu schaffen?

4.              Was werden Sie unternehmen, um die für die Pflege dieser Kriegsgräberanlage
notwendige Zufahrt mit einem Kraftfahrzeug sicherzustellen?

5.              Sehen Sie in der Zuständigkeit von Gedenkveranstaltungen an die Grauen des zweiten
Weltkrieges auf höchster Staatsebene auch eine Zuständigkeit des Innenministeriums


für kleine Denkmäler großer Stätten der Grausamkeit gegenüber Menschen anderer
Staatsherkunft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Zuständigkeiten sehen
Sie?