3482/J XXIII. GP
Eingelangt am
31.01.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Zuständigkeit für „Kriegsgräberanlagen"
„Stalag
XVIII C (317) Markt
Pongau" stellte während des zweiten Weltkrieges ein
Kriegsstrafgefangenenlager
in St. Johann im Pongau (Salzburg) dar. Rund 4.000
Kriegsgefangene - vor allem sowjetischer
Herkunft - kamen dort aufgrund Krankheit,
Erschöpfung und Unterernährung ums Leben. Denkmäler,
Grabsteine im Ortsfriedhof und vor
allem die Kriegsgräberanlage, unter der
Bezeichnung „Russenfriedhof' bekannt, erinnern an
diesen Teil der Geschichte des Zweiten Weltkrieges.
Das
Grundstück, auf dem der „Russenfriedhof“ errichtet wurde und
auf dem er nach wie vor
liegt, befindet sich im Eigentum des Bundes (Bundesimmobiliengesellschaft).
Allerdings ist
im Falle des Denkmals
zu „Stalag XVIII Markt Pongau" eine besondere
Situation geboten, da
die Gräberanlage von
Privatgrundstücken umschlossen ist und keine Verbindung zum
öffentlichen Wegenetz besteht.
Um zur
gegenständlichen Kriegsgräberanlage zu gelangen, ist die Benutzung
einer
Privatstraße und daran anschließend ein ca. 350m langer
Fußweg über eine unbefestigte
landwirtschaftliche
Fläche notwendig. Von der Gemeindestraße
„Industriestraße" kommend
versperrt ein nicht öffentlicher
Eisenbahnübergang sowohl Fahrzeuglenker als auch
FußgängerInnen den Weg zur Gräberanlage. Von der
Landesstraße B311 kommend ist aus
beiden Richtungen ein Einbiegen in die Privatstraße
behördlich verboten. Fußgängern ist der
- mehrere Kilometer lange - Zugang über
diese äußerst stark befahrenen Freilandstraße aus
Sicherheitsgründen nicht zumutbar. Ein Zufahren mit dem Kraftfahrzeug zum
Besuch oder
zur Pflege der Anlage ist derzeit nicht möglich. Gegen einen
Angehörigen des Schwarzen
Kreuzes wurde bereits ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
In diesem Zusammenhang stellen
unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen die Situation um den „Russenfriedhof“ St. Johann/Pongau bekannt?
2.
Gibt es Ihres Wissens nach Vereinbarungen mit den Besitzern (der an den
„Russenfriedhof“
angrenzenden Privatgrundstücke), die den Zugang regeln? Wenn ja,
wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?
3.
Welche Schritte werden Sie zu welchem Zeitpunkt unternehmen, um für
BesucherInnen eine
bessere Erreichbarkeit des „Russenfriedhofes" in St. Johann im
Pongau zu schaffen?
4.
Was werden Sie
unternehmen, um die für die Pflege dieser Kriegsgräberanlage
notwendige Zufahrt mit einem Kraftfahrzeug
sicherzustellen?
5.
Sehen Sie in
der Zuständigkeit von Gedenkveranstaltungen an die Grauen des zweiten
Weltkrieges auf höchster Staatsebene auch eine Zuständigkeit des
Innenministeriums
für kleine
Denkmäler großer Stätten der Grausamkeit gegenüber
Menschen anderer
Staatsherkunft? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Zuständigkeiten
sehen
Sie?