3486/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Füller

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aufnahmen im öffentlichen Dienst bei der österreichischen

Finanzverwaltung

Aus mehreren Gesprächen mit Jugendlichen und AbsolventInnen von Mittleren bzw. Höheren Berufsbildenden Schulen wurde immer wieder der Wunsch geäußert, nach abgeschlossener Schulausbildung im Bereich der österreichischen Finanzverwaltung beruflich Fuß zu fassen.

Bei Verwirklichung von Verwaltungsreformen war und ist es immer politisches Ziel, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes, die Anzahl der öffentlich Bediensteten zu reduzieren. So meinen die unterzeichnenden Abgeordneten, dass es auch ein Ziel sein muss, die Personalpläne in den Finanzverwaltungen dermaßen zu gestalten, dass es aufgrund zu geringen Personals und damit einhergehender geringerer Prüfungsdichte, wie z.B. bei Betriebsprüfungen, zu keiner Verschlechterung der Zahlungsmoral bei Steuern und Sozialabgaben kommen darf.

Als Abgeordneter muss man diesen generellen Aufnahmestopp, wenn auch mit Bedauern zur Kenntnis nehmen. Es ist allerdings Aufgabe von Abgeordneten, zu hinterfragen, ob es nicht gerechtfertigte Ausnahmen von diesem generellen Prinzip gibt und wie diese in jedem Einzelfall begründet werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende


 

Anfrage

1.) Hat es außer in der KIAB (Kontrolle der Illegalen Ausländerbeschäftigung) trotz praktischen Aufnahmestopps im Bereich der österreichischen Finanzverwaltung seit 1995 Neuaufnahmen gegeben?

a.)        Wenn ja, wie viele?

b.)        Wenn nein, warum nicht?


2.) Zu Frage 1a., Wenn ja wie viele?

Wie sahen diese hinsichtlich der Anzahl von Neuaufnahmen in die österreichische Finanzverwaltung außerhalb der KIAB (Kontrolle der Illegalen Ausländerbeschäftigung) im Detail aus?

a.)        1995?

b.)        1996?

c.)        1997?

d.)        1998?

e.)        1999?

f.)         2000?

g.)        2001?

h.)        2002?

i.)         2003?

j.)         2004?

k.)        2005?

I.)         2006?

m.)       2007?

n.)        2008?


 

3.) Zu Frage 1a., Wenn ja wie viele?

Welche beruflichen Voraussetzungen hatten die neu in ein Dienstverhältnis

zur österreichischen Finanzverwaltung gekommenen öffentlich Bediensteten?

3.a.) Kamen diese neu in den öffentlichen Dienst aufgenommenen MitarbeiterInnen aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. durch die Reform der Zollverwaltung usw.?

3.b.) Oder aus der Privatwirtschaft?

4.) In welchen Bereichen der österreichischen Finanzverwaltung wurden die neu in ein Dienstverhältnis gekommenen öffentlich Bediensteten aufgenommen?


a.)          Nach Finanzämtern?

b.)          Nach Zollämtern?

c.)          Im Unabhängigen Finanzsenat (UFS)?

d.)          In der Finanzprokuratur?

5.) Wie wurden diese Neuaufnahmen in jedem Einzelfall begründet, um das Abweichen vom generellen Aufnahmestopp zu rechtfertigen?

6.) Gibt es bereits Hinweise, dass aufgrund geringeren Personals und damit zu vermutender geringerer Prüfungsdichte trotz technischer Verbesserungen es bereits zu Rückgängen in der Zahlungsmoral oder zu Steuerausfällen gekommen oder eine solche bereits bemerkbar geworden ist?