3487/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend diplomatischer Immunität von Vladimir Vozhzhov

Laut „profil" vom 21. Jänner 2008 wurde der diplomatische Status des russischen
Geheimdienstmitarbeiters Vladimir Vozhzhov vor seiner Festnahme durch die
Staatsanwaltschaft genauestens analysiert.

„Nach Ansicht der Justiz verfügte Woschschow nicht über diplomatische Immunität.“

Jedoch sorgte die Verhaftung Vozhzhovs für Verstimmungen zwischen den Beziehungen
Österreichs und Russlands.

„Angesichts der russischen Drohungen kontaktierte das Außenamt die UN. Der
Rechtsdienst der Vereinten Nationen erstellte ein Gutachten. Dessen Inhalt:
Woschschow habe als Mitglied der russischen Delegation bei der UN-
Weltraumkonferenz in Wien über diplomatische Immunität verfügt.“

Daraufhin wurde Vozhzhov der russischen Botschaft übergeben und durfte Österreich
verlassen, trotz eines deutschen Haftbefehls und Auslieferungsantrags.

„Die deutschen Behörden sollen alles andere als begeistert gewesen sein. Schließlich
lagen gegen den Russen ein Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag der
Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vor.“

Offenkundig existieren in dieser Causa unterschiedliche Informationsstände oder Absichten
über die Vorgehensweise in den zuständigen Ressorts.

Am 29. Jänner 2008 berichtete „Heute" von dem russischen Überläufer Sergej Tretyakov,
welcher russische Spionageaktivitäten in der UNO der Öffentlichkeit preisgab.

„...sollen bei den Vereinten Nationen, und speziell auch in Wien, Dutzende Spione am
Wer sein.“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende

ANFRAGE

1.  Ist Ihnen bekannt, aufgrund welcher Informationen die Staatsanwaltschaft befand, dass
Vladimir Vozhzhov keine Immunität genießt und verhaftet werden kann?

2.             Wurden entsprechende Informationen von Ihrem Ressort eingeholt?

3.            Wie erklären Sie sich die unterschiedliche Informationslage von Staatsanwaltschaft
und Ihrem Ressort?

4.            Besteht ein juristischer Auffassungsunterschied zwischen Ihrem Ressort und der
Staatsanwaltschaft?

5.            Wenn ja, welcher?

6.            Wenn nein, warum wurde Vladimir Vozhzhov so lange festgehalten?

7.            Entspricht es den Tatsachen, dass der Standpunkt Ihres Ressorts auf einem Gutachten
der Vereinten Nationen beruht?

8.            Wann wurde der Inhalt des Gutachtens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?

9.            Welche Stellung nahm die Staatsanwaltschaft zu diesem Gutachten ein?

10.     Entspricht es den Tatsachen, dass Russland Druck ausgeübt hat?

11.     Wenn ja, in welcher Form?

12.     Wenn ja, handelte es sich um Großaufträge an die österreichische Wirtschaft im
Zusammenhang mit der Winterolympiade in Sotschi?

13.     War dieser Druck ausschlaggebend für den Standpunkt Ihres Ressorts?

14.     War Ihrem Ressort bekannt, dass ein deutscher Haftbefehl und ein deutscher
Auslieferungsantrag gegen Vladimir Vozhzhov bestehen?

15.     Wiegt wirtschaftlicher Druck durch Russland schwerer als ein Haftbefehl und ein
Auslieferungsantrag eines EU und NATO PfP Partners?

16.     Haben deutsche Behörden mit Ihrem Ressort in dieser Sache Kontakt aufgenommen?

17.     Sind Ihrem Ressort Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten
Nationen in Wien bekannt?

18.     Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?

19.     Wenn ja, welche?

20. Sind ihrem Ressort die Informationen Sergej Tretyakovs im Zusammenhang von
Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten Nationen in Wien
bekannt?

21. Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?

22. Wenn ja, welche?