3493/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend diplomatischer Immunität von Vladimir Vozhzhov
Laut
„profil“ vom 21. Jänner 2008 wurde der diplomatische Status
des russischen
Geheimdienstmitarbeiters
Vladimir Vozhzhov vor seiner Festnahme durch die
Staatsanwaltschaft genauestens analysiert.
„Nach Ansicht der Justiz verfügte Woschschow nicht über diplomatische Immunität.“
Jedoch
sorgte die Verhaftung Vozhzhovs für Verstimmungen zwischen den Beziehungen
Österreichs und
Russlands.
„Angesichts
der russischen Drohungen kontaktierte das Außenamt die UN. Der
Rechtsdienst
der Vereinten Nationen erstellte ein Gutachten. Dessen Inhalt:
Woschschow habe als Mitglied der russischen Delegation bei der UN-
Weltraumkonferenz in Wien über diplomatische Immunität verfügt.“
Daraufhin
wurde Vozhzhov der russischen Botschaft übergeben und durfte
Österreich
verlassen, trotz
eines deutschen Haftbefehls und Auslieferungsantrags.
„Die deutschen Behörden sollen alles andere als begeistert
gewesen sein. Schließlich
lagen gegen
den Russen ein Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag der
Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vor.“
Offenkundig
existieren in dieser Causa unterschiedliche Informationsstände oder
Absichten
über die
Vorgehensweise in den zuständigen Ressorts.
Am 29.
Jänner 2008 berichtete „Heute" von dem russischen
Überläufer Sergej Tretyakov,
welcher russische
Spionageaktivitäten in der UNO der Öffentlichkeit preisgab.
„...sollen bei den Vereinten
Nationen, und speziell auch in Wien, Dutzende Spione am
Wer sein.“
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin
für Justiz nachstehende
ANFRAGE
1.
Aufgrund welcher Informationen befand die Staatsanwaltschaft, dass
Vladimir
Vozhzhov keine
Immunität genießt und verhaftet werden kann?
2.
Wie erklären Sie sich die unterschiedliche Informationslage
diesbezüglich von
Staatsanwaltschaft und dem BMeiA?
3.
Besteht ein juristischer Auffassungsunterschied zwischen dem BMeiA und
der
Staatsanwaltschaft?
4. Wenn ja, welcher?
5. Wenn nein, warum wurde Vladimir Vozhzhov so lange festgehalten?
6.
Entspricht es den Tatsachen, dass der Standpunkt des BMeiA auf einem
Gutachten der
Vereinten Nationen
beruht?
7. Wann wurde der Inhalt des Gutachtens an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?
8. Welche Stellung nahm die Staatsanwaltschaft zu diesem Gutachten ein?
9. Ist Ihnen bekannt, dass Russland auf Österreich in dieser Frage Druck ausgeübt hat?
10.
War Ihrem Ressort bekannt, dass ein deutscher Haftbefehl und ein
deutscher
Auslieferungsantrag
gegen Vladimir Vozhzhov vorliegen?
11. Haben deutsche Behörden mit Ihrem Ressort in dieser Sache Kontakt aufgenommen?
12. Wie lautete der deutsche Standpunkt in dieser Frage?
13.
Sind Ihrem Ressort Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter
bei den Vereinten
Nationen in Wien
bekannt?
14. Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?
15. Wenn ja, welche?
16.
Sind ihrem
Ressort die Informationen Sergej Tretyakovs im Zusammenhang von
Tätigkeiten russischer
Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten Nationen in Wien
bekannt?
17. Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?
18. Wenn ja, welche?