3494/J XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend diplomatischer Immunität von Vladimir Vozhzhov

Laut „profil“ vom 21. Jänner 2008 wurde der diplomatische Status des russischen
Geheimdienstmitarbeiters Vladimir Vozhzhov vor seiner Festnahme durch die
Staatsanwaltschaft genauestens analysiert.

„Nach Ansicht der Justiz verfügte Woschschow nicht über diplomatische Immunität.“

Jedoch sorgte die Verhaftung Vozhzhovs für Verstimmungen zwischen den Beziehungen
Österreichs und Russlands.

„Angesichts der russischen Drohungen kontaktierte das Außenamt die UN. Der
Rechtsdienst der Vereinten Nationen erstellte ein Gutachten. Dessen Inhalt:
Woschschow habe als Mitglied der russischen Delegation bei der UN-
Weltraumkonferenz in Wien über diplomatische Immunität verfügt.“

Daraufhin wurde Vozhzhov der russischen Botschaft übergeben und durfte Österreich
verlassen, trotz eines deutschen Haftbefehls und Auslieferungsantrags.

„Die deutschen Behörden sollen alles andere als begeistert gewesen sein. Schließlich
lagen gegen den Russen ein Haftbefehl und ein Auslieferungsantrag der
Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe vor.“

Offenkundig existieren in dieser Causa unterschiedliche Informationsstände oder Absichten
über die Vorgehensweise in den zuständigen Ressorts.

Am 29. Jänner 2008 berichtete „Heute“ von dem russischen Überläufer Sergej Tretyakov,
welcher russische Spionageaktivitäten in der UNO der Öffentlichkeit preisgab.

„...sollen bei den Vereinten Nationen, und speziell auch in Wien, Dutzende Spione am
Wer sein.“


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

ANFRAGE

1.             Aufgrund welcher Informationen befand das Abwehramt, dass Vladimir Vozhzhov
keine Immunität genießt und verhaftet werden kann?

2.             Wo wurden diese Informationen eingeholt?

3.             Wurden entsprechende Informationen auch beim BMfeiA eingeholt?

4.     Wie erklären Sie sich die unterschiedliche Informationslage diesbezüglich vom
Abwehramt und dem BMeiA?

5.            Besteht ein juristischer Auffassungsunterschied zwischen dem BMfeiA und dem
Abwehramt?

6.            Wenn ja, welcher?

7.            Wenn nein, warum wurde Vladimir Vozhzhov so lange festgehalten?

8.            Entspricht es den Tatsachen, dass der Standpunkt des BMfeiA auf einem Gutachten
der Vereinten Nationen beruht?

9.            Wann wurde der Inhalt des Gutachtens an das Abwehramt weitergeleitet?

10.     Welche Stellung nahm das Abwehramt zu diesem Gutachten ein?

11.     Ist Ihnen bekannt, dass Russland auf Österreich in dieser Frage Druck ausgeübt hat?

12.     War Ihrem Ressort bekannt, dass ein deutscher Haftbefehl und ein deutscher
Auslieferungsantrag gegen Vladimir Vozhzhov bestehen?

13.     Haben deutsche Behörden mit Ihrem Ressort in dieser Sache Kontakt aufgenommen?

14.     Sind Ihrem Ressort Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten
Nationen in Wien bekannt?

15.     Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?

16.     Wenn ja, welche?

17.     Sind ihrem Ressort die Informationen Sergej Tretyakovs im Zusammenhang von
Tätigkeiten russischer Geheimdienstmitarbeiter bei den Vereinten Nationen in Wien
bekannt?

18.     Wurden in diesem Zusammenhang Maßnahmen eingeleitet?

19.     Wenn ja, welche?