3500/J XXIII. GP
Eingelangt am 31.01.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Strache, Dr. Haimbuchner
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend möglichen Einsatz von Streumunition im Zuge von ESVP (Europäische
Sicherheits- und Verteidigungspolitik) Missionen unter Beteiligung von österreichischen
Soldaten
Das BMLV regte folgenden Änderungsvorschlag, zur Regierungsvorlage zum umfassenden Verbot von Streumunition, welches Entwicklung, Herstellung, Beschaffung, Verkauf, Vermittlung, Ein-, Aus- und Durchfuhr, Gebrauche und Besitz von Streumunition verbietet, an:
„... zufolge soll im Rahmen von Entsendungen nach dem KSE-BVG die Beteiligung
an der Entscheidung über den Einsatz von Streumunition durch andere
Staaten oder der logistischen Durchführung eines solchen Einsatzes straffrei gestellt
werden (Anm.: dieses Privileg käme somit ua. einem österreichischen Soldaten
in Stabsoffiziers-Funktion einer multinationalen Brigade zu). Obwohl weder ausdrücklich
normiert oder in den Erläuterungen zum Ausdruck gebracht, ist diese Ausnahmeregelung
jedenfalls nur so zu verstehen, dass ein österreichischer Kommandant
dieser Brigade ebenso nicht straffällig werden würde, sollten die ihm unterstellten
Kräfte - gegen seinen ausdrücklichen Befehl - Streumunition einsetzen
(Anm.: dieser äußerst unwahrscheinliche Fall könnte beispielsweise eintreten, wenn
sich die unterstellten Kräfte auf ihre jeweiligen „nationalen Freigaben“ berufen) ...“
Dieser Wunsch wurde in der Regierungsvorlage jedoch nicht berücksichtigt, es ist daher zu befürchten, dass in Zukunft österreichische Bundesheersoldaten im Rahmen der ESVP einen Einsatz von Streumunition, über welche die europäischen Verbündeten nach wie vor verfügen, verantworten müssten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
ANFRAGE
1. Welche Staaten, die sich an der ESVP beteiligen, verfügen über Streumunition?
2. Über welche Arten von Streumunition verfügen diese Staaten?
3. Welche Staaten, die sich gemeinsam mit Österreich an Einsätzen beteiligen, haben Streumunition vor Ort?
4. Ist Streumunition bereits bei Einsätzen, an welchen direkt oder indirekt österreichische Bundesheersoldaten beteiligt waren, zum Einsatz gekommen?
5. Wenn ja, bei welchen Einsätzen?
6. Wenn ja, warum?
7. Wenn ja, wie hat Österreich reagiert?
8. Existieren Absprachen zwischen der Republik Österreich und den ESVP - Partnern oder NATO PfP - Partnern im Bezug auf den Einsatz von Streumunition bei gemeinsamen Missionen?
9. Wenn ja, bei welchen Missionen?
10. Wenn ja, wie lauten die Absprachen?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. An welcher Battle Group wird sich Österreich beteiligen?
13. Verfügen die anderen Staaten, welche in dieser Battle Group sind, über Streumunition?
14. Wenn ja, welche?
15. Welche Grundsätze lägen bei diesen Staaten für den Einsatz von Streumunition vor?
16. Gelten diese Grundsätze auch bei gemeinsamen Missionen mit Staaten, welche Streumunition verboten haben?
17. Wenn ja, in welcher Form?
18. Wenn ja, wie reagiert Österreich darauf?
19. Wenn nein, inwieweit sind die Grundsätze zum Einsatz eingeschränkt?
20. Welche Staaten, die sich an der ESVP oder der NATO PfP beteiligen haben Streumunition verboten?
21. Ist Streumunition bereits bei Einsätzen, an welchen direkt oder indirekt Staaten beteiligt waren, die Streumunition verboten haben, zum Einsatz gekommen?
22. Wenn ja, bei welchen Einsätzen?
23. Wenn ja, wie haben die Staaten reagiert?
24. Existieren Absprachen zwischen den Staaten, in welchen Streumunition verboten ist, und den ESVP - Partnern oder NATO PfP - Partnern im Bezug auf den Einsatz von Streumunition bei gemeinsamen Missionen?
25. Wenn ja, bei welchen Missionen?
26. Wenn ja, wie lauten die Absprachen?
27. Ist Ihnen bekannt, ob die französischen Truppen, welche bereits im Tschad stationiert sind, über Streumunition verfügen?
28. Ist Ihnen bekannt, ob die französischen Truppen, welche bereits im Tschad stationiert sind, Streumunition zum Einsatz gebracht haben?
29. Ist Ihnen bekannt ob Truppen, welche am Tschadeinsatz teilnehmen, über Streumunition verfügen?
30. Wenn ja, welche?
31. Existieren Absprachen zwischen Österreich und den Staaten, welche am Tschadeinsatz teilnehmen, im Bezug auf den Einsatz von Streumunition?
32. Wenn ja, wie lauten die Absprachen?
33. Wenn nein, warum nicht?
34. Existieren Absprachen zwischen den Staaten, in welchen Streumunition verboten ist und welche am Tschadeinsatz teilnehmen und den anderen Staaten im Bezug auf den Einsatz von Streumunition?
35. Mit welchen Konsequenzen hat ein österreichischer Soldat zu rechnen, welcher Mitglied eines multinationalen Verbandes ist, wenn dieser multinationale Verband Streumunition zum Einsatz bringt?
36. Warum wurde der entsprechende Vorschlag nicht berücksichtigt?