3507/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Haimbuchner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Beweismittelvernichtung in der Causa Hörsching"

Am 28. Jänner 2008 erhielt der Anfragesteller eine Kopie einer Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft Wien mit folgendem Inhalt:

„Am 11. Juni 2007 wurde Vizeleutnant Sodnikar in Gmunden verhaftet. Der Vorwurf gegen ihn lautete
auf nachrichtendienstliche Tätigkeit für ein anderes Land (§319 StGB) und geheimer
Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB). Sodnikar steht im Verdacht, Geheimnisse
bezüglich des von der deutschen Firma EUROCOPTER hergestellten Helikopters „ Tiger " an den
russischen Spion Wladimir Woschschow weitergegeben zu haben.

Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verhaftung Sodnikars kam es zu einer Hausdurchsuchung in den
Räumlichkeiten Sodnikars im Fliegerregiment Hörsching durch das Abwehramt. Viele Stunden bevor
diese stattgefunden hat, wurde der Leiter des Fliegerregiments 3, Obst Andreas Putz, von D1,
Abteilungsleiter im Abwehramt, von der bevorstehenden Hausdurchsuchung durch das
Abwehramt telefonisch in Kenntnis gesetzt. Putz bzw. dessen Mitarbeiter sind darauf hin ohne
Einwilligung des Betroffenen in die Räumlichkeiten des Vizeleutnant Sodnikar in der Kaserne
Hörsching eingedrungen und haben diese von Beweisen, welche Rückschlüsse auf Verstrickungen von
wichtigen Personen des BML V in die Spionageaffäre Hörsching belegen, verschwinden lassen. Zu
diesem Personenkreis gehören auch der suspendierte Airchief Erich Wolf  und der
„zwangspensionierte "ehemalige Chef des Abwehramtes D2. "

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

ANFRAGE

1. Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt?

2. Wenn ja, seit wann und in welcher Weise wurde er Ihnen bekannt?

3. Seit wann ist der oben angeführte Sachverhalt dem Amtsleiter des Abwehramtes bekannt?

4.        An welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und durch welche Dienste wurde Vizeleutnant Sodnikar

verhaftet?

5.   Welche Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) standen Vizeleutnant

Sodnikar in Gebäuden des BMLV zur Verfügung?


6.      An welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und durch welchen Dienst wurden die vom BMLV
Vizeleutnant Sodnikar zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bzw.
Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) durchsucht?

7. Wurden diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) kurze Zeit vor
der offiziellen" Durchsuchung durch andere Personen betreten bzw. durchsucht?

8. Wenn ja, welche Personen waren dies, von wem waren sie beauftragt und was haben sie
gesucht?

9.      Sind Büros bzw. Räumlichkeiten in denen Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...)
elektronisch gesichert?

10.Wie sind diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) sonst gesichert?
11 .Gibt es bezüglich dieser Sicherungen Aufzeichnungen auf Grund derer es möglich ist den

Personen welche kurze Zeit vor der offiziellen" Durchsuchung die Räumlichkeiten bzw.

Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) des Vizeleutnant Sodnikar betreten bzw. durchsucht

haben dies nachzuweisen?
12. Entspricht es den Tatsachen, dass vor der Hausdurchsuchung ein Offizier des Abwehramts

mit einem Mitglied des Fliegerregiments 3 diesbezüglich in Kontakt getreten ist?
13.Wenn ja, wer war dieser Offizier des Abwehramts?
14.Wenn ja, mit welchem Mitglied des Fliegerregiments 3?
15.Wenn ja, wie erfolgte die Kontaktaufnahme?

16.Ist der Fall dieser illegalen" Durchsuchung Inhalt des Berichts des Abwehramts?
17.Entspricht es den Tatsachen, dass Beweise im Zusammenhang mit Verstrickungen von

Mitgliedern des BMLV in die Spionageaffäre Hörsching beseitigt wurden?
18.Wenn ja, welche Beweise?
19.Wenn ja, in Bezug auf welche Mitglieder des BMLV?

20.Wurden in diesem Zusammenhang strafrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?
21.Wurden in diesem Zusammenhang disziplinarrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?