3507/J XXIII. GP
Eingelangt am 01.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Haimbuchner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Beweismittelvernichtung in der Causa „Hörsching"
Am 28. Jänner 2008 erhielt der Anfragesteller
eine Kopie einer Sachverhaltsdarstellung an die
Staatsanwaltschaft
Wien mit folgendem Inhalt:
„Am 11. Juni 2007 wurde Vizeleutnant Sodnikar in
Gmunden verhaftet. Der Vorwurf gegen ihn lautete
auf nachrichtendienstliche Tätigkeit
für ein anderes Land (§319 StGB) und geheimer
Nachrichtendienst zum Nachteil
Österreichs (§ 256 StGB). Sodnikar steht im Verdacht, Geheimnisse
bezüglich des von der deutschen Firma EUROCOPTER hergestellten Helikopters
„ Tiger " an den
russischen Spion Wladimir Woschschow
weitergegeben zu haben.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Verhaftung Sodnikars
kam es zu einer Hausdurchsuchung in den
Räumlichkeiten Sodnikars im
Fliegerregiment Hörsching durch das Abwehramt. Viele Stunden bevor
diese stattgefunden hat, wurde der Leiter
des Fliegerregiments 3, Obst Andreas Putz, von D1,
Abteilungsleiter im Abwehramt, von der
bevorstehenden Hausdurchsuchung durch das
Abwehramt telefonisch in Kenntnis gesetzt.
Putz bzw. dessen Mitarbeiter sind darauf hin ohne
Einwilligung des Betroffenen in die
Räumlichkeiten des Vizeleutnant Sodnikar in der Kaserne
Hörsching eingedrungen und haben diese
von Beweisen, welche Rückschlüsse auf Verstrickungen von
wichtigen Personen des BML V in die
Spionageaffäre Hörsching belegen, verschwinden lassen. Zu
diesem Personenkreis gehören auch der
suspendierte Airchief Erich Wolf und der
„zwangspensionierte "ehemalige
Chef des Abwehramtes D2. "
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
ANFRAGE
1. Ist Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt?
2. Wenn ja, seit wann und in welcher Weise wurde er Ihnen bekannt?
3. Seit wann ist der oben angeführte Sachverhalt dem Amtsleiter des Abwehramtes bekannt?
4. An welchem Tag, zu welcher Uhrzeit und durch welche Dienste wurde Vizeleutnant Sodnikar
verhaftet?
5. Welche Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) standen Vizeleutnant
Sodnikar in Gebäuden des BMLV zur Verfügung?
6. An welchem Tag, zu welcher
Uhrzeit und durch welchen Dienst wurden die vom BMLV
Vizeleutnant
Sodnikar zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bzw.
Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) durchsucht?
7. Wurden diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) kurze Zeit vor
der „offiziellen" Durchsuchung durch
andere Personen betreten bzw. durchsucht?
8. Wenn ja, welche Personen waren dies,
von wem waren sie beauftragt und was haben sie
gesucht?
9. Sind Büros bzw. Räumlichkeiten in denen Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...)
elektronisch
gesichert?
10.Wie sind diese Räumlichkeiten bzw. Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) sonst
gesichert?
11 .Gibt es bezüglich dieser Sicherungen
Aufzeichnungen auf Grund derer es möglich ist den
Personen welche kurze Zeit vor der „offiziellen" Durchsuchung die Räumlichkeiten bzw.
Aufbewahrungsmöglichkeiten (Spind,...) des Vizeleutnant Sodnikar betreten bzw. durchsucht
haben
dies nachzuweisen?
12. Entspricht es
den Tatsachen, dass vor der Hausdurchsuchung ein Offizier des Abwehramts
mit
einem Mitglied des Fliegerregiments 3 diesbezüglich in Kontakt getreten ist?
13.Wenn ja, wer
war dieser Offizier des Abwehramts?
14.Wenn ja, mit
welchem Mitglied des Fliegerregiments 3?
15.Wenn ja, wie erfolgte die Kontaktaufnahme?
16.Ist der Fall
dieser „illegalen" Durchsuchung
Inhalt des Berichts des Abwehramts?
17.Entspricht es
den Tatsachen, dass Beweise im Zusammenhang mit Verstrickungen von
Mitgliedern
des BMLV in die Spionageaffäre Hörsching beseitigt wurden?
18.Wenn ja, welche Beweise?
19.Wenn ja, in
Bezug auf welche Mitglieder des BMLV?
20.Wurden in diesem Zusammenhang
strafrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?
21.Wurden in
diesem Zusammenhang disziplinarrechtlich relevante Ermittlungen eingeleitet?