3511/J XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Tiergesundheitsdienst schützt Landwirte nicht vor grenzüberschreitenden Tierärzten in Niederösterreich

 

Aus der Anfragenbeantwortung zu Ltg.-969/A-5/210-2007 von Landesrat DI Josef Plank in Niederösterreich geht hervor, dass im Jahr 2006 die zwei Tierärzte mit grenzüberschreitender Tätigkeit im Bundesland hinsichtlich ihrer Medikamentenabgabe in den von ihnen betreuten landwirtschaftlichen Betrieben kontrolliert wurden. Festgestellte Mängel wurden zur weiteren strafrechtlichen Beurteilung an die zuständige Rechtsabteilung weiter geleitet.

 

In Ihrer Anfragenbeantwortung 1573/AB XXIII. GP geben Sie am 30. November 2007 an, dass noch eine interne Kontrolle des NÖ Tiergesundheitsdienstes eine Kontrolle von einem der drei Tierärzte mit grenzüberschreitender Tätigkeit an seinem Praxissitz im Ausland durch ein akkreditiertes Kontrollunternehmen vorgesehen ist. Demzufolge müsste im Dezember 2007 diese Kontrolle durchgeführt worden sein.

Paradox ist, dass der NÖ TGD erst interne Kontrollen plant, während die BH
St. Pölten bereits vor Dezember 2007 bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eine Anzeige einbrachte. So geht es aus Ihrer Anfragenbeantwortung hervor.

 

Des Weiteren verweisen in Ihrer Anfragenbeantwortung auf RL 2006/35/EG insofern, als dass der vorübergehende und gelegentliche Charakter der Erbringung von Dienstleistungen im Einzelfall zu beurteilen ist, nämlich an Hand von Dauer, Häufigkeit, der regelmäßigen Wiederkehr und der Kontinuität der Dienstleistung. In Grenzregionen ist damit eine gute, rasche Versorgung möglich. In der Praxis ist gemeint, dass ein grenzüberschreitender Tierarzt mit seiner „Tages-Reise-Apotheke“ über die Grenze fährt und Dienstleistungen erbringt. Nicht möglich ist die Anmeldung einer Hausapotheke in Österreich. Und Betreuungsverträge bei Tiergesundheitsdiensten hängen sowohl mit der Niederlassung als auch mit der Führung einer Hausapotheke zusammen. Jedenfalls ist die Hausapotheke die Basis für die im TGD erforderliche Anforderung einer Notversorgung. Darüber hinaus steht die Möglichkeit zur Mitgliedschaft im TGD im Widerspruch zum Ansinnen des Gesetzgebers, der bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit an eine limitierte Anzahl von Betreuungsverhältnissen dachte. Ansonsten wäre ja eine dauernde Tätigkeit auch steuerlich anders zu bewerten.

 

Kaum mehr zu argumentieren ist die Tatsache, dass ein grenzüberschreitender Tierarzt in Niederösterreich ohne Hausapotheke Mitglied beim TGD ist und als solcher vergünstigte Medikamente beziehen kann wie Entdasselungs-Spezialitäten.

 

 

Im eigentlichen Sinne ist die Abgabe bzw. das Inverkehrbringen von Medikamenten „österreichischer Herkunft“ nicht legal für einen in der Slowakei niedergelassenen Tierarzt. Das verstehen auch Landwirte nicht, die sich auf die Behörden und die Kontrollen verlassen bzw. verlassen müssen. Somit sind Arzneispezialitäten mit slowakischer Aufschrift dann legal, aber von Landwirten ohne Slowakisch-Kenntnisse vermutlich nicht zu lesen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Gesetzeslage können Landwirte auch belangt werden. Daher braucht es hier Rechtssicherheit und Informationen für die BäuerInnen.

 

Bis heute ist nicht bekannt, wohin die Arzneispezialitäten in Höhe von 9009 Euro gekommen bzw. abgegeben worden sind, die Tierarzt Skopal dem NÖ TGD (Gerichtsstand Traunstein/Bayern, Insolvenzverfahren abgeschlossen) schuldet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Möglichkeiten hat die Behörde, um die von grenzüberschreitenden Tierärzten betreuten Tierbestände zu erfassen, wenn lediglich einmal im Jahr eine Meldung auf der BH bzw. Magistrat erforderlich ist?

 

2.      Wissen Sie von den Ergebnissen der Erhebungen in Niederösterreich aus dem Jahr 2006 zur Medikamentenabgabe durch zwei Tierärzte mit grenzüberschreitender Tätigkeit? Wenn ja, wie lauten Sie?

 

3.      Wie wird bei den drei im Jahr 2007 in Niederösterreich grenzüberschreitend tätigen Tierärzten der Status gemäß RL 2006/35/EG im Einzelfall begründet?

 

4.      Was war der Anlass für den NÖ TGD den Praxissitz im Ausland eines Tierarztes mit grenzüberschreitender Tätigkeit gemäß interner Kontrolle zu kontrollieren?

 

5.      Haben die internen Kontrollen des NÖ TGD am Praxissitz im Ausland wie geplant noch 2007 stattgefunden? Wenn ja, von welchem akkreditierten Kontrollunternehmen mit welchem Ergebnis?

 

6.      Unter welchem Titel und wann hat die BH St. Pölten Anzeige gegen einen Tierarzt mit grenzüberschreitender Tätigkeit in NÖ im Jahr 2007 vorgenommen?

 

7.      Warum kann ein Tierarzt ohne Hausapotheke im Tiergesundheitsdienst Mitglied sein und Betreuungsverträge haben ohne eine Notversorgung in der Praxis zu gewährleisten?

 

8.      Warum kann ein Tierarzt ohne Hausapotheke im Inland als TGD-Mitglied Arzneispezialitäten beim TGD vergünstigt kaufen?

 

9.      Wissen Sie, wohin die Arzneispezialitäten – vermutlich Entdasselungspräparate – in Höhe von 9009 Euro vom NÖ TGD an Tierarzt Skopal verkauft, gekommen sind?

 

10.    Wie soll ein Landwirt wissen, dass ihm ein grenzüberschreitender Tierarzt kein „österreichisches“ Medikament mangels Hausapotheke abgeben darf?