3513/J XXIII. GP
Eingelangt am 04.02.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Versäumnisse und Konsequenzen aus der Visa-Affäre
Die im derzeitigen Visaprozess veröffentlichten Zeugenaussagen werfen zahlreiche Fragen über die internen Vorgänge im Außenministerium auf, die zur missbräuchlichen Erteilung von Visa geführt haben.
Laut Staatssekretär Winkler (im Nationalrats-Plenum vom 30. 1. 2008) habe es insgesamt 35 strafbehördliche Ermittlungen gegeben, davon wurden 23 eingestellt; weiters gab es zwei rechtskräftige Freisprüche, sechs Disziplinaranzeigen, eine Entlassung und eine Kündigung.
Sie haben im Nationalratsplenum vom 31.1.2008 beteuert, dass (laut APA) die Bekämpfung der unrechtmäßigen Abgabe von Visa „Gegenstand fortgesetzter Anstrengungen“ Ihres Ressorts in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium sei. Es sei Ihnen ein besonderes Anliegen, dass es "zu einem möglichst missbrauchsfesten System kommt". Wenn Missbräuche festgestellt werden, reagiere man mit personellen und disziplinarrechtlichen Maßnahmen - und arbeite, wenn
"bedauerlicherweise" nötig, mit der Justiz "voll zusammen".
Laut Generalsekretär Johannes Kyrle wären (ebenfalls laut APA) der laufende Prozess und die Maßnahmen des Außenministeriums zwei Aspekte, die zu unterscheiden seien: „Parallel zum laufenden Strafverfahren werden im Ministerium auch Disziplinarmaßnahmen getroffen, so Kyrle.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In welchen Positionen und Sektionen sind Personen, gegen die im Zuge der Visaaffäre gerichtliche Verfahren und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, und die an den ÖB Belgrad, Budapest, Bukarest, Kiev, Lagos/Abuja und Ankara gearbeitet hatten, im BMeiA derzeit beschäftigt?
2. Gibt es an anderen Botschaften MitarbeiterInnen, gegen die gerichtliche und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet wurden? Welche dieser MitarbeiterInnen sind weiterhin – und in welchen Positionen und Sektionen – im BMeiA beschäftigt?
3. Wie erklären Sie, dass die Vorgänge an der Belgrader Botschaft, von denen es sich laut einer Zeugenaussage im Visaprozess um ein „offenes Geheimnis“ handelte, im BMeiA in Wien nicht bekannt waren?
4. In welchen Botschaften wurden seit Jänner 2006 seitens des Generalinspektorats Überprüfungen durchgeführt? Welche angemeldeten Überprüfungen sind bis Ende 2008 geplant?
5. Wurden und werden Inspektionen auch unangemeldet durchgeführt?
6. Wie sehen Sie die Zusammenarbeit mit dem BMI in Visaangelegenheiten? Hat das BMI Ihrer Meinung nach in Bezug auf die dienstliche Aufsicht versagt?
7. Wie stehen die Verhandlungen auf EU-Ebene über gemeinsame Visa-Annahmestellen der Schengen-Staaten, so wie dies von der unabhängigen Visakommission gefordert wurde und die das BMeiA laut Außenpolitischem Bericht 2006 „prioritär verfolgt“?