3529/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften
Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern"
Mit der AB 3977/XXII.GP vom
27.April 2006 und der AB 4449/XXII.GP vom 29.08.2006
wurden durch den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
die Anfragen „Vermögensverhandlungen mit den
Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG 1920
Verkauf von Liegenschaften durch die
Bundesforste" beantwortet. Einige Fragen wurden dabei
unverständlicherweise nicht (vollständig) beantwortet und
blieben offen.
Der
Verhandlungsstillstand zwischen Bund und Länder zur
Vermögensauseinandersetzung setzte
sich im Jahr 2007 fort.
Zurzeit ist jedenfalls nicht
erkennbar, ob seitens des Finanzministeriums (und des
Landwirtschaftsministeriums) überhaupt
eine Bereitschaft besteht, die vorliegende VfGH
Entscheidung partnerschaftlich umzusetzen. Das Land Salzburg hat daher
bereits 2006
angekündigt, in diesem Fall erneut den Klageweg zu beschreiten.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie im Jahr 2006 wieder
gestellt, um die
aktuellen Zahlen zu
erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land-
und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche Haltung nehmen Sie generell zur notwendigen Vermögensauseinandersetzung
zwischen
Bund und den betroffenen Bundesländern auf Basis der Entscheidung des VfGH
hinsichtlich der Liegenschaften, welche die Bundesforste (ÖBf AG) für
die Bundesländer
treuhändig
verwalten, ein?
2. Werden Sie den
vom BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
entsandten Aufsichtsrat anweisen, bei der
Eigentümerversammlung der österreichischen
Bundesforste AG weiteren Liegenschaftsverkäufen durch die
österreichischen
Bundesforste die Zustimmung zu verweigern, solange keine
Vermögensauseinandersetzung mit den betroffenen Bundesländern erfolgt
ist?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie soll eine dem
Geist des VfGH-Urteils entsprechende ernsthafte
Vermögensauseinandersetzung möglich sein, wenn bei
Verhandlungsstillstand
gleichzeitig laufend Verkäufe von
Liegenschaften stattfinden, die von der ÖBf AG nur
treuhändig verwaltet werden?
Wie kann damit der Substanzerhaltungspflicht entsprochen werden?
4.
In welchen und
wie vielen Fällen wurden seit 2000 durch die Österreichischen
Bundesforste Liegenschaften verkauft, die
1920 vom Bund treuhändig übernommen und
bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem
jeweiligen
Bundesland berücksichtigt werden
müssten (Aufschlüsselung nach Größe bis 5 ha, 5 bis
50 ha, 50 bis 120 ha und über 120 ha sowie jeweils nach
Bundesländer)?
5.
Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die
ÖBf AG wurden
Überprüfungen
durchgeführt, ob strategisch wichtige Wasserressourcen bei den
Verkaufsflächen vorliegen?
6.
In wie vielen und welchen Fällen erfolgte nach entsprechender
Prüfung kein Verkauf, weil
strategisch wichtige
Wasserreserven vorlagen?
7.
Wie wurden
2006 und 2007 bei Liegenschaftsverkäufen (z.B. Wald) durch die
österreichischen Bundesforste (seien
es eigene oder für die Republik verwaltete)
überprüft, ob eine strategisch wichtige Wasserreserve
vorliegt?
8.
Wie ist seitens des Bundes 2006 und 2007 bei allen
Liegenschaftsverkäufen durch die
ÖBf AG die
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert
worden?
9.
Welche Dienststellen im Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
waren damit betraut?
10.
Wie lauten die rechtlichen und hydrologischen Kriterien, die bestimmen,
ob eine
strategisch wichtige
Wasserreserve vorliegt?
Wer hat diese Kriterien festgelegt?
11.
Bei wie vielen
und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden
2006 und 2007 das jeweils zuständige
Amt der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen,
ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?
12.
Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften bis 5 ha wurden 2006
und 2007
tatsächlich
abgeschlossen?
Welche
Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach
Bundesländer bzw. Staaten)?
13.
Wie viele
Zukäufe bis 5 ha betrafen 2006 und 2007 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis
(Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?
14.
Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 5 bis 50 ha
wurden 2006 und 2007
tatsächlich
abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils
erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und nach Bundesländer bzw.
Staaten)?
15.
Wie viele Zukäufe von 5 bis 50 ha davon betrafen 2006 und 2007
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils
der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten?
16.
Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 50 bis 120 ha
wurden 2006 und 2007
tatsächlich
abgeschlossen?
Welche Einnahmen und
welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach Bundesländer bzw. Staaten)?
17.
Wie viele Zukäufe von 50 bis 120 ha davon betrafen 2006 und 2007
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils
der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?
18. Wie viele Zu- und
Abkäufe von Liegenschaften über 120 ha wurden 2006 und 2007
tatsächlich
abgeschlossen?
Welche
Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach
Bundesländer bzw. Staaten)?
19.
Wie viele Zukäufe über 120 ha davon betrafen 2006 und 2007
Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils
der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?
20.
Wie viele Liegenschaften der Bundesforste wurden seit 2000 verpachtet
(Aufschlüsselung
nach bis 5 ha, 5 bis
50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?
21. Wie viele an Österreicher, wie viele an Nichtösterreicher?
Welche Einnahmen wurden in diesen Jahren erzielt (Aufschlüsselung nach Jahren)?
22.
Wie viele Liegenschaften wurden seit 2000 von den Bundesforsten im
Inland gepachtet
(Aufschlüsselung
nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?
23. Mit welchen Kosten war die verbunden (Aufschlüsselung nach Jahren)?
24.
Wie viele Liegenschaften wurden seit 2000 von den Bundesforsten im
Ausland gepachtet
(Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über
120 ha, sowie nach
Staaten)?
25. Mit welchen Kosten war die verbunden (Aufschlüsselung nach Jahren)?