3529/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Bundesforste: Verkauf und Zukauf von Liegenschaften

Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern"

Mit der AB 3977/XXII.GP vom 27.April 2006 und der AB 4449/XXII.GP vom 29.08.2006
wurden durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
die Anfragen „Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß § 11 Abs. 2 ÜG 1920
Verkauf von Liegenschaften durch die Bundesforste" beantwortet. Einige Fragen wurden dabei
unverständlicherweise nicht (vollständig) beantwortet und blieben offen.

Der Verhandlungsstillstand zwischen Bund und Länder zur Vermögensauseinandersetzung setzte
sich im Jahr 2007 fort.

Zurzeit ist jedenfalls nicht erkennbar, ob seitens des Finanzministeriums (und des
Landwirtschaftsministeriums) überhaupt eine Bereitschaft besteht, die vorliegende VfGH
Entscheidung partnerschaftlich umzusetzen. Das Land Salzburg hat daher bereits 2006
angekündigt, in diesem Fall erneut den Klageweg zu beschreiten.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wie im Jahr 2006 wieder gestellt, um die
aktuellen Zahlen zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende


Anfrage:

1.        Welche Haltung nehmen Sie generell zur notwendigen Vermögensauseinandersetzung

zwischen Bund und den betroffenen Bundesländern auf Basis der Entscheidung des VfGH
hinsichtlich der Liegenschaften, welche die Bundesforste (ÖBf AG) für die Bundesländer
treuhändig verwalten, ein?

2.         Werden Sie den vom BM für Land- und Fortwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
entsandten Aufsichtsrat anweisen, bei der Eigentümerversammlung der österreichischen
Bundesforste AG weiteren Liegenschaftsverkäufen durch die österreichischen
Bundesforste die Zustimmung zu verweigern, solange keine
Vermögensauseinandersetzung mit den betroffenen Bundesländern erfolgt ist?

Wenn nein, warum nicht?

3.         Wie soll eine dem Geist des VfGH-Urteils entsprechende ernsthafte
Vermögensauseinandersetzung möglich sein, wenn bei Verhandlungsstillstand
gleichzeitig laufend Verkäufe von Liegenschaften stattfinden, die von der ÖBf AG nur
treuhändig verwaltet werden?

Wie kann damit der Substanzerhaltungspflicht entsprochen werden?

4.                                   In welchen und wie vielen Fällen wurden seit 2000 durch die Österreichischen
Bundesforste Liegenschaften verkauft, die 1920 vom Bund treuhändig übernommen und
bei der Vermögensauseinandersetzung zwischen dem Bund und dem jeweiligen
Bundesland berücksichtigt werden müssten (Aufschlüsselung nach Größe bis 5 ha, 5 bis
50 ha, 50 bis 120 ha und über 120 ha sowie jeweils nach Bundesländer)?

5.                                   Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden
Überprüfungen durchgeführt, ob strategisch wichtige Wasserressourcen bei den
Verkaufsflächen vorliegen?

6.                                   In wie vielen und welchen Fällen erfolgte nach entsprechender Prüfung kein Verkauf, weil
strategisch wichtige Wasserreserven vorlagen?

7.                                   Wie wurden 2006 und 2007 bei Liegenschaftsverkäufen (z.B. Wald) durch die
österreichischen Bundesforste (seien es eigene oder für die Republik verwaltete)
überprüft, ob eine strategisch wichtige Wasserreserve vorliegt?

8.                                   Wie ist seitens des Bundes 2006 und 2007 bei allen Liegenschaftsverkäufen durch die
ÖBf AG die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften überwacht und kontrolliert
worden?

9.                                   Welche Dienststellen im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft waren damit betraut?

10.                            Wie lauten die rechtlichen und hydrologischen Kriterien, die bestimmen, ob eine
strategisch wichtige Wasserreserve vorliegt?

Wer hat diese Kriterien festgelegt?

11.                            Bei wie vielen und welchen Verkäufen von Liegenschaften durch die ÖBf AG wurden
2006 und 2007 das jeweils zuständige Amt der Landesregierung aufgefordert, zu prüfen,
ob die Voraussetzungen von § 4 WRG vorliegen?

12.                            Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften bis 5 ha wurden 2006 und 2007
tatsächlich abgeschlossen?

Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach Bundesländer bzw. Staaten)?

13.                            Wie viele Zukäufe bis 5 ha betrafen 2006 und 2007 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?

14.                            Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 5 bis 50 ha wurden 2006 und 2007
tatsächlich abgeschlossen? Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils
erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre und nach Bundesländer bzw. Staaten)?


15.                            Wie viele Zukäufe von 5 bis 50 ha davon betrafen 2006 und 2007 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten?

16.                            Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften von 50 bis 120 ha wurden 2006 und 2007
tatsächlich abgeschlossen?

Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach Bundesländer bzw. Staaten)?

17.                            Wie viele Zukäufe von 50 bis 120 ha davon betrafen 2006 und 2007 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?

18.      Wie viele Zu- und Abkäufe von Liegenschaften über 120 ha wurden 2006 und 2007
tatsächlich abgeschlossen?

Welche Einnahmen und welche Ausgaben wurden jeweils erzielt (Aufschlüsselung auf
Jahre und nach Bundesländer bzw. Staaten)?

19.                            Wie viele Zukäufe über 120 ha davon betrafen 2006 und 2007 Zukäufe im Ausland?
Wie hoch war jeweils der Kaufpreis (Aufschlüsselung auf Jahre, Anzahl der
Transaktionen mit ha-Angabe sowie Staaten)?

20.                            Wie viele Liegenschaften der Bundesforste wurden seit 2000 verpachtet (Aufschlüsselung
nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?

21.             Wie viele an Österreicher, wie viele an Nichtösterreicher?

Welche Einnahmen wurden in diesen Jahren erzielt (Aufschlüsselung nach Jahren)?

22.             Wie viele Liegenschaften wurden seit 2000 von den Bundesforsten im Inland gepachtet
(Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha)?

23.             Mit welchen Kosten war die verbunden (Aufschlüsselung nach Jahren)?

24.             Wie viele Liegenschaften wurden seit 2000 von den Bundesforsten im Ausland gepachtet
(Aufschlüsselung nach bis 5 ha, 5 bis 50 ha, 50 bis 120 ha sowie über 120 ha, sowie nach
Staaten)?

25.             Mit welchen Kosten war die verbunden (Aufschlüsselung nach Jahren)?