3530/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten

Dienststellen"

Webseiten-Betreiber protokollieren - aus oft unterschiedlichen Gründen - das Verhalten
Ihrer Besucher und speichern diese Daten. Dies gilt f
ür öffentliche Stellen genau so, wie
für private Unternehmen und für kommerzielle Netzportale.

In Deutschland gibt es dazu eine heftige Diskussion über die Zulässigkeit der
Speicherung von IP-Adressen von User, die die Internetseiten von Ministerien und deren
nachgeordneten Dienststellen oder sonstige
öffentlichen Einrichtungen aufrufen. Die
überwiegende Anzahl der deutschen Bundesministerien und deren nachgeordneten
Dienststellen speichern diese Daten, trotz eines anderslautenden Gerichtsurteiles.

Mit Urteil vom 27.03.2007 untersagte das Amtsgericht Berlin Mitte dem
Bundesjustizministerium, personenbezogene Daten des Kl
ägers, die im Zusammenhang
mit der Nutzung des Internetportals http://www.bmj.bund.de übertragen wurden, über
das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges hinaus zu speichern. Darin wurde somit
die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten von
Bundesministerien untersagt.

Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den
Netzkennungen sahen die Richter es durch die Zusammenf
ührung der
personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne gro
ßen Aufwand in den
meisten Fällen möglich, Internetnutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich
auch gegen die Ansicht, dass Sicherheitsgr
ünde eine personenbeziehbare Erfassung
des Verhaltens sämtlicher Nutzer - wenn auch nur für kurze Zeit - rechtfertigen.

 

Ähnliche Fragen ergeben sich auch für Österreich, nämlich ob z.B. durch
Bundesministerien das Verhalten der Nutzer von Websites protokolliert bzw. gespeichert
werden darf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung nachstehende

Anfrage:

1.                                     Dürfen in Österreich Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren
nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre
Websites personenbezogene Daten (IP-Adressen oder andere
personenbezogene Daten) dokumentieren und
über das Ende des jeweiligen
Nutzungsvorganges hinaus speichern?

2.                                     Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden
diese Daten gespeichert?

3.                                     Was sind die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

4.                  Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche
Personen haben darauf einen Zugriff?

5.                                     Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

6.                                     Wer kontrolliert dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen?

7.                                     Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Website Ihres Ministeriums
(Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche Themen wurden am häufigsten abgerufen?

8.                                     Wer betreut diese Website? Welche Kosten sind dafür im Jahr 2007 angefallen?

9.                                     Welche der nachgeordneten Dienststellen Ihres Bundesministeriums, die über
eine eigene Website verf
ügen, dokumentieren und speichern Daten (IP-Adressen
oder andere personenbezogene Daten) der Besucher über das Ende des
jeweiligen Nutzungsvorganges?

10.                           Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden
diese Daten gespeichert?

11.                           Was sind jeweils die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

12.                           Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche
Personen haben darauf einen Zugriff?

13.                           Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

14.                           Wer kontrolliert dabei jeweils die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen?

15.                           Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Websites der nachgeordneten
Dienststellen Ihres Ministeriums (Aufschl
üsselung auf Jahre und Dienststellen)?
Welche Themen wurden dabei am häufigsten abgerufen?

16.                           Wer betreut jeweils diese Websites? Welche Kosten sind in den nachgeordneten
Dienststellen daf
ür im Jahr 2007 angefallen?

17.                           Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtssprechung zur Dokumentation
und Speicherung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in
Österreich aus?