3530/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend „Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten
Dienststellen"
Webseiten-Betreiber
protokollieren - aus oft unterschiedlichen Gründen - das
Verhalten
Ihrer Besucher und speichern diese Daten. Dies gilt für öffentliche
Stellen genau so, wie
für private Unternehmen und für kommerzielle Netzportale.
In Deutschland gibt es dazu eine
heftige Diskussion über die Zulässigkeit der
Speicherung von IP-Adressen von User, die
die Internetseiten von Ministerien und deren
nachgeordneten Dienststellen oder sonstige öffentlichen Einrichtungen aufrufen. Die
überwiegende
Anzahl der deutschen Bundesministerien und deren nachgeordneten
Dienststellen
speichern diese Daten, trotz eines anderslautenden Gerichtsurteiles.
Mit Urteil vom 27.03.2007
untersagte das Amtsgericht Berlin Mitte dem
Bundesjustizministerium, personenbezogene
Daten des Klägers, die im Zusammenhang
mit
der Nutzung des Internetportals http://www.bmj.bund.de übertragen
wurden, über
das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges hinaus zu speichern. Darin wurde
somit
die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten von
Bundesministerien
untersagt.
Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert
werden. Mit den
Netzkennungen sahen die Richter es durch die Zusammenführung der
personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter
bereits jetzt ohne großen Aufwand in den
meisten Fällen möglich, Internetnutzer zu identifizieren.
Das Amtsgericht stellte sich
auch gegen die Ansicht, dass Sicherheitsgründe eine
personenbeziehbare Erfassung
des Verhaltens sämtlicher Nutzer - wenn auch nur für kurze Zeit - rechtfertigen.
Ähnliche Fragen ergeben sich auch für Österreich, nämlich
ob z.B. durch
Bundesministerien das Verhalten der Nutzer
von Websites protokolliert bzw. gespeichert
werden darf.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der
Bundesregierung
nachstehende
Anfrage:
1.
Dürfen in Österreich Bundesministerien, Länder, Städte,
Gemeinden oder deren
nachgeordnete
Dienststellen sowie andere öffentliche
Einrichtungen über ihre
Websites personenbezogene Daten (IP-Adressen oder andere
personenbezogene Daten) dokumentieren und über das Ende des jeweiligen
Nutzungsvorganges hinaus speichern?
2.
Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange
werden
diese
Daten gespeichert?
3. Was sind die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?
4.
Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche
Personen haben darauf
einen Zugriff?
5. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?
6. Wer kontrolliert dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen?
7.
Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Website Ihres
Ministeriums
(Aufschlüsselung auf
Jahre)? Welche Themen wurden am häufigsten abgerufen?
8. Wer betreut diese Website? Welche Kosten sind dafür im Jahr 2007 angefallen?
9.
Welche der
nachgeordneten Dienststellen Ihres Bundesministeriums, die über
eine eigene Website verfügen,
dokumentieren und speichern Daten (IP-Adressen
oder andere
personenbezogene Daten) der Besucher über das Ende des
jeweiligen Nutzungsvorganges?
10.
Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange
werden
diese
Daten gespeichert?
11. Was sind jeweils die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?
12.
Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche
Personen haben darauf
einen Zugriff?
13. Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?
14.
Wer
kontrolliert dabei jeweils die Einhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen?
15.
Wie viele
Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Websites der nachgeordneten
Dienststellen Ihres Ministeriums (Aufschlüsselung auf
Jahre und Dienststellen)?
Welche Themen wurden
dabei am häufigsten abgerufen?
16.
Wer betreut
jeweils diese Websites? Welche Kosten sind in den nachgeordneten
Dienststellen dafür im Jahr 2007 angefallen?
17.
Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtssprechung zur Dokumentation
und Speicherung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in
Österreich
aus?