3539/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Datenspeicherung im Bundesministerium und nachgeordneten

Dienststellen“

Webseiten-Betreiber protokollieren - aus oft unterschiedlichen Gründen - das Verhalten Ihrer Besucher und speichern diese Daten. Dies gilt für öffentliche Stellen genau so, wie für private Unternehmen und für kommerzielle Netzportale.

In Deutschland gibt es dazu eine heftige Diskussion über die Zulässigkeit der Speicherung von IP-Adressen von User, die die Internetseiten von Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen oder sonstige öffentlichen Einrichtungen aufrufen. Die überwiegende Anzahl der deutschen Bundesministerien und deren nachgeordneten Dienststellen speichern diese Daten, trotz eines anderslautenden Gerichtsurteiles.

Mit Urteil vom 27.03.2007 untersagte das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium, personenbezogene Daten des Klägers, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Internetportals http://www.bmj.bund.de übertragen wurden, über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges hinaus zu speichern. Darin wurde somit die Speicherung von personenbezogenen Daten beim Besuch von Webseiten von Bundesministerien untersagt.

Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich, Internetnutzer zu identifizieren. Das Amtsgericht stellte sich auch gegen die Ansicht, dass Sicherheitsgründe eine personenbeziehbare Erfassung des Verhaltens sämtlicher Nutzer - wenn auch nur für kurze Zeit - rechtfertigen.

 

Ähnliche Fragen ergeben sich auch für Österreich, nämlich ob z.B. durch Bundesministerien das Verhalten der Nutzer von Websites protokolliert bzw. gespeichert werden darf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an das oben genannte Mitglied der Bundesregierung nachstehende

Anfrage:

1.                                     Dürfen in Österreich Bundesministerien, Länder, Städte, Gemeinden oder deren nachgeordnete Dienststellen sowie andere öffentliche Einrichtungen über ihre Websites personenbezogene Daten (IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten) dokumentieren und über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges hinaus speichern?

2.                                     Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

3.                                     Was sind die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

4.                  Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche  Personen haben darauf einen Zugriff?

5.                                     Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

6.                                     Wer kontrolliert dabei die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen?

7.                                     Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Website Ihres Ministeriums (Aufschlüsselung auf Jahre)? Welche Themen wurden am häufigsten abgerufen?

8.                                     Wer betreut diese Website? Welche Kosten sind dafür im Jahr 2007 angefallen?


9.                                    Welche der nachgeordneten Dienststellen Ihres Bundesministeriums, die über eine eigene Website verfügen, dokumentieren und speichern Daten (IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten) der Besucher über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorganges?

10.                            Wenn ja, welche Daten? Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen? Wie lange werden diese Daten gespeichert?

11.                            Was sind jeweils die konkreten Gründe für die Speicherung dieser Daten?

12.                            Wie werden diese gesetzlichen Daten verwendet und verwertet? Welche  Personen haben darauf einen Zugriff?

13.                            Wann bzw. unter welchen Voraussetzungen werden diese Daten gelöscht?

14.                            Wer kontrolliert dabei jeweils die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen?

15.                            Wie viele Zugriffe gab es 2006 und 2007 auf die Websites der nachgeordneten Dienststellen Ihres Ministeriums (Aufschlüsselung auf Jahre und Dienststellen)? Welche Themen wurden dabei am häufigsten abgerufen?

16.                            Wer betreut jeweils diese Websites? Welche Kosten sind in den nachgeordneten Dienststellen dafür im Jahr 2007 angefallen?

17.                            Wie sieht in Österreich die diesbezügliche Rechtssprechung zur Dokumentation und Speicherung von IP-Adressen oder anderen personenbezogenen Daten in Österreich aus?