354/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ridi Steibl, Dr. Maria Fekter Kolleginnen und Kollegen

betreffend Familientragödie in Linz

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

Eine Familientragödie in Linz bewegt zur Zeit die Öffentlichkeit und macht sehr betroffen. Medienberichten zufolge hat eine 53jährige Akademikerin nach ihrer Scheidung ihre drei Töchter komplett von der Außenwelt abgeschottet, von der Schule abgemeldet, isoliert und verwahrlosen lassen. Die Verhältnisse, unter denen die drei Mädchen die letzten sieben Jahre im Haus ihrer Mutter leben bzw. dahinvegetieren mussten, sind erschütternd und schier unfassbar. Man fragt sich, wie es soweit kommen konnte und warum die Behörden nicht viel früher eingeschritten sind. Obwohl besorgte Nachbarn immer wieder Anzeigen erstattet haben, dauerte das Martyrium der drei Mädchen unvorstellbare sieben Jahre, bevor die Behörden diesem ein Ende setzten und die Kinder der Mutter, die dem Vernehmen nach psychisch krank sein soll, im Oktober 2005 abgenommen wurden. In einem Therapiezentrum in Kärnten werden die drei Mädchen seitdem betreut.

Die Widersprüche über den Hergang dieses Falles und über die Verantwortlichkeiten müssen untersucht und geprüft werden, um für die Zukunft die notwendigen Lehren und Konsequenzen daraus ziehen zu können. Zu klären ist jedenfalls, ob die zuständigen Behörden alles in ihrer Macht Stehende unternommen haben, um sich ein eigenes Bild von den Familienverhältnissen vor Ort zu machen und ob man der Mutter gegenüber mit dem erforderlichen Nachdruck zum Wohle der Kinder aufgetreten ist. Aber auch die Rolle des Vaters ist zu hinterfragen, ob er seiner Verantwortung als Elternteil entsprechend nachgekommen ist und wieso er trotz Besuchsrechts nicht zu seinen Kinder vorgedrungen ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage

1)      Wie kann aus Ihrer Sicht das Zusammenwirken der Behörden verbessert werden?

2)  Halten Sie die derzeitigen Befugnisse der Jugendwohlfahrt für ausreichend, um in einem Fall wie diesem rasch zum Wohle der Kinder reagieren zu können?

3)      Sind aus Ihrer Sicht Maßnahmen im Bereich der Jugendwohlfahrt zu setzen, damit sich solch ein Fall nicht mehr wiederholen kann und wenn ja, welche?