355/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Maria Fekter, Ridi Steibl
Kolleginnen und
Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Familientragödie in Linz
Eine Familientragödie in Linz
bewegt zur Zeit die Öffentlichkeit und macht sehr betroffen.
Medienberichten zufolge hat eine 53jährige Akademikerin nach ihrer
Scheidung ihre drei
Töchter komplett von der Außenwelt abgeschottet, von der Schule
abgemeldet, isoliert und
verwahrlosen lassen. Die Verhältnisse,
unter denen die drei Mädchen die letzten sieben Jahre
im Haus ihrer Mutter leben bzw. dahinvegetieren mussten, sind
erschütternd und schier
unfassbar. Man fragt sich, wie es soweit kommen
konnte und warum die Behörden nicht viel
früher eingeschritten sind. Obwohl besorgte Nachbarn immer wieder
Anzeigen erstattet
haben, dauerte das Martyrium der drei Mädchen unvorstellbare sieben Jahre,
bevor die
Behörden diesem ein Ende setzten und die Kinder der Mutter, die dem
Vernehmen nach
psychisch krank sein soll, im Oktober 2005
abgenommen wurden. In einem Therapiezentrum
in Kärnten werden die drei Mädchen seitdem betreut.
Die
Widersprüche über den Hergang dieses Falles und über die
Verantwortlichkeiten müssen
untersucht und
geprüft werden, um für die Zukunft die notwendigen Lehren und
Konsequenzen daraus ziehen zu können. Zu klären ist jedenfalls, ob
die zuständigen
Behörden alles in ihrer Macht Stehende unternommen haben, um sich ein
eigenes Bild von
den Familienverhältnissen vor Ort zu machen und ob man der Mutter
gegenüber mit dem
erforderlichen Nachdruck zum Wohle der Kinder aufgetreten ist. Aber auch die
Rolle des
Vaters ist zu hinterfragen, ob er seiner Verantwortung als Elternteil entsprechend
nachgekommen ist und wieso er trotz
Besuchsrechts nicht zu seinen Kinder vorgedrungen ist.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an die
Bundesministerin
für Justiz folgende
Anfrage
1) Obwohl die zuständigen
Behörden und auch Gerichte über einen Zeitraum von 5 Jahren
ermittelten, verschlechterte sich die
Lebenssituation der drei Mädchen zusehends. Wie konnte
das passieren?
2)
Wie kann es
sein, dass ein dem Vater nach der Scheidung eingeräumtes Besuchsrecht
jahrelang von der Mutter desavouiert wird?
Welche rechtliche Handhabe gibt es für einen
Elternteil in solch einem Fall?
3)
Wie intensiv hat sich der Vater bemüht, das der Mutter
eingeräumte Sorgerecht über die
drei Mädchen
gerichtlich übertragen zu bekommen?
4) Wieviele
Tagsatzungen wurden in diesem Zusammenhang abgehalten? Welche Gutachten
welchen Inhalts
wurden erstellt?
5)
Wurde dem Vater jemals die Vormundschaft in Bezug auf seine
Töchter eingeräumt?
Wenn ja, wann und
über welchen Zeitraum? Wenn nein, warum nicht?
6)
Welche Anträge wurden von der Jugendwohlfahrt im Laufe der Zeit an
das
Pflegschaftsgericht gestellt?
7) Auf Grund
welcher Vorfälle wurden diese Anträge seitens der Jugendwohlfahrt
gestellt?
Welche Gutachten wurden daraufhin in Auftrag gegeben? Welche Entscheidungen
wurden
auf Grund dieser Gutachten gefällt?
8) Gab es - abgesehen von der Jugendwohlfahrt - weitere Hinweise auf Missstände?
9) Funktionierte der Informationsfluss zwischen dem Gericht und der Jugendwohlfahrt?
10) Welche Konsequenzen sind aus Ihrer Sicht aus diesem Fall zu ziehen?
11)
Wurde das Instrument der Familienmediation angeordnet, versucht oder in
Anspruch
genommen?
12) Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis, wenn nein warum nicht?
13) Wurde Besuchsbegleitung für das Besuchsrecht des Vaters durch das Gericht angeordnet?
14) Wenn ja, wie häufig?
15) Hat die Begleitperson Auffälligkeiten dem Gericht gemeldet, wenn ja welche?
16)
Wenn keine Besuchsbegleitung angeordnet wurde, warum nicht, angesichts
der Tatsache,
dass der Vater die
Kinder über Monate, Jahre nicht sehen durfte?