3550/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.02.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Rosenkranz,
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zuwanderung außerhalb der Quote

Im Jahr 2006 wurde die Quote für Zuwanderer im Rahmen der Niederlassungsverordnung auf 7000 Personen festgelegt. Aus der Wanderungsbilanz der Statistik Austria für das Jahr 2006 geht hervor, dass im vergangenen Jahr tatsächlich 46.286 Drittstaatenangehörige nach Österreich zugezogen sind.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für innere Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2006 nach Österreich zugezogen sind, sind mit welchem Einreisetitel nach Österreich gekommen?

2)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2006 nach Österreich zugezogen sind, sind mit einem befristeten Aufenthaltstitel,  gegliedert nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, nach Österreich zugezogen?

3)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2006 nach Österreich zugezogen sind, sind    mit    einem    unbefristeten    Aufenthaltstitel,    gegliedert    nach    den Bestimmungen    des    Niederlassungs-    und    Aufenthaltsgesetzes,    nach Österreich zugezogen?

4)           Wie viele Drittstaatenangehörige sind 2007 nach Österreich zugezogen?

5)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2007 nach Österreich zugezogen sind, sind mit welchem Einreisetitel nach Österreich gekommen?


6)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2007 nach Österreich zugezogen sind, sind mit einem befristeten Aufenthaltstitel, gegliedert nach den Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, nach Österreich zugezogen?

7)           Wie viele Drittstaatenangehörige, die 2007 nach Österreich zugezogen sind, sind    mit    einem    unbefristeten    Aufenthaltstitel,    gegliedert    nach    den Bestimmungen    des    Niederlassungs-    und    Aufenthaltsgesetzes,    nach Österreich zugezogen?